Lernentwicklungsberichte

Nach dem am 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Erlass können die Grundschulen in Niedersachsen per Konferenzbeschluss entscheiden, ob sie Notenzeugnisse oder andere Formen von Leistungsbeurteilungen erstellen. „…wir geben den Grundschulen, die mit besonderem pädagogischen Konzept arbeiten, mehr Gestaltungsspielräume“ (Heiligenstadt 06-2016).

Um das individuelle Vorankommen und Streben der SuS wertzuschätzen und eine Vernetzung zum Lernbuch und den LEG zu schaffen, arbeiten wir mit einer veränderten Leistungsbeurteilung in Form von Lernentwicklungsberichten.

In der von uns entworfenen Lernentwicklungsdokumentation werden Leistungen nach den Inhalten des Kerncurriculums des Niedersächsischen Kultusministeriums beschrieben und bewertet. Wie intensiv im Laufe der individuellen Entwicklung die Lerninhalte erarbeitet und Lernziele erfüllt werden, geben differenzierte Anforderungsstufen an und sind orientiert am Versetzungserlass.

Diese sind wie folgt definiert:

Nicht erarbeitet:

Das Thema wurde noch nicht erarbeitet.

Anfänge:   

Du wurdest in das Thema eingeführt und hast dir erste Einblicke verschafft.

Basiskompetenzen:  

Du hast dir die Grundlagen erarbeitet und arbeitest vorwiegend selbständig.

Gesicherte Kompetenzen:

Du arbeitest sachgerecht und selbständig, beherrschst Gelerntes und wendest es auf neue Problemstellungen an.