Online-Fortbildung: Die Schulhomepage aus datenschutzrechtlicher Sicht

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 16.12.2020
Uhrzeit: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Ort: ONLINE-Veranstaltung

Link zur Anmeldung: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=120807

Beschreibung:
Bei Schulhomepages gibt es aus datenschutzrechtlicher Sicht einiges zu beachten.
Inhalte dieser Fortbildung sind:

  • Die Impressumspflicht.
  • Die Datenschutzerklärung.
  • Das Urheberrecht.
  • Das Persönlichkeitsrecht von Schülern, Erziehungsberechtigten und den in der Schule Beschäftigten.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildung: Die Schulhomepage aus datenschutzrechtlicher Sicht

WIE!? – das Land bietet keine Fortbildungen an!

Liebe Lehrkräfte!

Nicht erst seit Corona werden über die VEDAB übers ganze Jahr verteilt sehr viele Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.

Zum Thema “Bildung in einer digitalen Welt” gibt es seit einigen Wochen ein erweitertes Angebot! Geben Sie doch einfach mal im Suchfeld das Stichwort “medienberatung online” ein – Sie werden überrascht sein.

Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) für Niedersachsen

Unter diesem Suchbegriff werden alle Angebot der Medienberatung Niedersachsen, der Kompetenzzentren für Lehrkräftefortbildung, der niedersächsischen Medienzentren und zahlreicher weitere AnbieterInnen gesammelt aufgelistet.

DA – ist bestimmt auch was für Sie, Ihr Fach oder Ihre Schule dabei! Ich finde, dass ist eine sinnvolle Verwendung von bürgerlichen Steuergeldern.

Weitere Angebote des Niedersächsichen Bildungsservers (NIBIS) finden Sie hier!

Wollen Sie direkt in Kontakt zur Medienberatung treten oder suchen eine BeraterIn vor Ort?

OERcamp-Webtalks

Die #OERcamp-Webtalks sind Webinare rund um digitale und offene Lehr-Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER). Bis Januar 2021 finden (werk-)täglich Webtalks zu fünf Oberthemen statt, in dem die OERcamp-Coaches hilfreiches Praxiswissen vermitteln.

Quelle: Portal Medienbildung OERcamp-Webtalks

Online-Fortbildungsangebot „Datenschutz in Schulen“ (UE)

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 22.03.2021
Uhrzeit: 16.00 bis 18.30 Uhr

Ort: ONLINE-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=120657

Beschreibung:

Es soll in die Datenschutzproblematik an Schulen eingeführt werden. Gerade unter Betrachtung der DS-GVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, kommt es vielfach zu einem Anpassungsbedarf des schulischen Datenschutzes.

Exemplarisch soll an den Themen: Wo trifft Datenschutz auf schulische Belange, Informationspflicht, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit und Auftragsdatenverarbeitung ein Grundverständnis für den schulischen Datenschutz und daraus folgende notwendige Handlungen erlangt werden.

Zudem soll ein kurzer Überblick in das aktuelle Urheberrecht in Bezug auf Schule gegeben werden.

Diese Veranstaltung ist für Datenschutzeinsteiger gedacht!

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildungsangebot „Datenschutz in Schulen“ (UE)

Nutzung digitaler Kommunikationsmittel durch öffentliche Stellen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hatte im Frühjahr 2020 auf Grund der durch die Corona-Pandemie bedingten hohen Infektionszahlen in Niedersachsen zeitlich begrenzt geduldet, dass öffentliche Stellen digitale Kommunikationsmittel wie Instant-Messenger, Videokonferenz und Clouddienste einsetzen, die nicht in vollem Umfang sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen. Da die meisten öffentlichen Stellen wieder zu einem Regelbetrieb zurückgekehrt sind und davon ausgegangen werden kann, dass die Verantwortlichen die vergangenen Monate dazu genutzt haben, die Datenschutzkonformität der eingesetzten Produkte nunmehr sicherzustellen, widerruft sie diese Duldung. Dies bedeutet, dass Verantwortliche bereits vor der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen müssen, dass die zur Verarbeitung eingesetzten Produkte datenschutzkonform sind. Da die LfD vermehrt datenschutzrechtliche Beschwerden hinsichtlich des Einsatzes des Mes-sengers „WhatsApp“ erreicht haben, weist sie nochmals darauf hin, dass der Einsatz von „WhatsApp“ zur dienstlichen Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig ist.

Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/datenschutz_wahrend_der_corona_pandemie/nutzung-digitaler-kommunikationsmittel-durch-offentliche-stellen-193416.html

„Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben gezeigt, welch große Bedeutung eine sichere digitale Kommunikation für Schulen, Hochschulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie sonstige öffentliche Stellen hat.

Angesichts der damaligen auch in Niedersachsen vorhandenen hohen Infektionszahlen und der daraus folgenden Maßnahmen des Lockdowns hatte die LfD Niedersachsen im Frühjahr 2020 zeitlich begrenzt geduldet, dass öffentliche Stellen digitale Kommunikationsmittel einsetzen, die nicht im vollen Umfang sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllten. Aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen Infektionszahlen sind die meisten öffentlichen Stellen wieder zu einem weitgehenden Regelbetrieb bzw. zu einem Hybridbetrieb zurückgekehrt. Damit entfällt die Notwendigkeit, diese Duldung zu verlängern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen die vergangenen Monate dafür genutzt haben, um für den fortdauernden Einsatz digitaler Kommunikationsmittel wie Instant-Messenger-, Videokonferenz- und Cloud-Dienste datenschutzkonforme Produkte auszuwählen und einzurichten.

Es sind digitale Kommunikationsmittel einzusetzen, die sämtlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen vollumfänglich Rechnung tragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Übermittlungen personenbezogener Daten auf der Grundlage des Privacy Shield neuerdings unzulässig sind und auf andere Rechtsgrundlagen und ggf. zusätzliche Maßnahmen gestützt oder eingestellt werden müssen (vgl. das Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 zum „Privacy Shield“ und die FAQ des Europäischen Datenschutzausschusses dazu). Die LfD Niedersachsen empfiehlt, im Zweifel inländische oder europäische Diensteanbieter auszuwählen und eine Übermittlung personenbezogener Daten an Anbieter aus den USA zu vermeiden.

Da künftig nicht ausgeschlossen werden kann, dass steigende Infektionszahlen wieder zu Einrichtungsschließungen führen, sind sämtliche Verantwortliche gehalten, sofern dies noch nicht erfolgt ist, umgehend datenschutzkonforme digitale Kommunikationsstrukturen zu etablieren.

Ergänzend wird auf die Hilfestellung zum Datenschutz im Homeoffice und auf die FAQ zu Videokonferenzsystemen verwiesen.

Stand: 13. Oktober 2020″

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Nutzung digitaler Kommunikationsmittel durch öffentliche Stellen