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ONLINE-Fortbildungsangebot „Grundlagen des Datenschutzes an Schulen“ (NI)

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 25.02.2021
Uhrzeit: 16.00 bis 17.30 Uhr

Ort: ONLINE

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=122321

Beschreibung:

Dieses Angebot richtet sich an Datenschutzbeauftragte in Schulen und interessierte Lehrkräfte. Die Veranstaltung möchte Grundlagenwissen vermitteln und Hilfen bei der Arbeit im Alltag zur Verfügung stellen. Vielfach ist unter Betrachtung der DS-GVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, Anpassungsbedarf im schulischen Datenschutz geboten.

Es sollen dabei folgende Aspekte behandelt werden:
• Rechtliche Grundlagen und Veränderungen durch die DS-GVO
• Aufgaben und Rechte eines Datenschutzbeauftragten
• Vorstellung des Portals datenschutz.nibis.de
• Datenschutz im coronabedingten HomeOffice
• Fälle aus der Praxis

Dieses Angebot berücksichtigt NICHT die datenschutzrelevanten Besonderheiten von Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Dieses Angebot berücksichtigt NICHT die datenschutzspezifischen Belange von Schulleitungsmitgliedern.

Die Veranstaltung findet online statt.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz ONLINE-Fortbildungsangebot „Grundlagen des Datenschutzes an Schulen“ (NI)

Erklärvideos zum multimedialen Lernen

Um das multimediale Lernen insbesondere im Distanzunterricht zu unterstützen, wurden im Auftrag des NLQ durch die Universität Vechta, Herr Prof. Dr. Scholl, Professor für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik, Erklärvideos erstellt, die das multimediale Lernen unterstützen.

Quelle: Portal Medienbildung Erklärvideos zum multimedialen Lernen

Tipps vom Niedersächsischen Bildungsserver

Gestaltung von Lernen in Zeiten der Pandemie für Lehrkräfte

Hier finden Sie Materialien sowie Ideen, die Sie für Ihre Unterrichtsvorbereitung nutzen können. Teilweise werden Schulformen und Fächer zusammengefasst, wenn sich die Kerncurricula im betreffenden Fach ähneln. Einige Materialien enthalten Hinweise, die im Bedarfsfall an  Erziehungsberechtigte oder andere unterstützende Erwachsene weitergegeben werden können.