unser Newsletter informiert Sie über aktuelle Ausschreibungen, Wettbewerbe, Seminare und Projekte aus verschiedenen medienpädagogischen Angeboten. Das Film & Medienbüro Niedersachsen stellt diesen Newsletter im Auftrag der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusammen.
Wir wünschen eine schöne weihnachtliche Zeit und kommen Sie gesund ins Neue Jahr.
Der nächste Newsletter wird am 21. Januar 2021 verschickt.
Nicht erst seit Corona werden über die VEDAB übers ganze Jahr verteilt sehr viele Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.
Zum Thema “Bildung in einer digitalen Welt” gibt es seit einigen Wochen ein erweitertes Angebot! Geben Sie doch einfach mal im Suchfeld das Stichwort “medienberatung online” ein – Sie werden überrascht sein.
Die #OERcamp-Webtalks sind Webinare rund um digitale und offene Lehr-Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER). Bis Januar 2021 finden (werk-)täglich Webtalks zu fünf Oberthemen statt, in dem die OERcamp-Coaches hilfreiches Praxiswissen vermitteln.
Es soll in die Datenschutzproblematik an Schulen eingeführt werden. Gerade unter Betrachtung der DS-GVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, kommt es vielfach zu einem Anpassungsbedarf des schulischen Datenschutzes.
Exemplarisch soll an den Themen: Wo trifft Datenschutz auf schulische Belange, Informationspflicht, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit und Auftragsdatenverarbeitung ein Grundverständnis für den schulischen Datenschutz und daraus folgende notwendige Handlungen erlangt werden.
Zudem soll ein kurzer Überblick in das aktuelle Urheberrecht in Bezug auf Schule gegeben werden.
Diese Veranstaltung ist für Datenschutzeinsteiger gedacht!
Aktuell kann man Land auf, Land ab erleben, dass Schulen (trotz noch oft desolater technischer Ausstattung) sich in den letzten Monaten selbstständig ziemlich gut auf Covid19 eingestellt haben!
und die Verantwortlichen, die Politik, die Verwaltung…?
Es bleibt eine spannende Zeit mit vielen neuen Möglichkeiten, Ideen und Entwicklungen!!!
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hatte im Frühjahr 2020 auf Grund der durch die Corona-Pandemie bedingten hohen Infektionszahlen in Niedersachsen zeitlich begrenzt geduldet, dass öffentliche Stellen digitale Kommunikationsmittel wie Instant-Messenger, Videokonferenz und Clouddienste einsetzen, die nicht in vollem Umfang sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen. Da die meisten öffentlichen Stellen wieder zu einem Regelbetrieb zurückgekehrt sind und davon ausgegangen werden kann, dass die Verantwortlichen die vergangenen Monate dazu genutzt haben, die Datenschutzkonformität der eingesetzten Produkte nunmehr sicherzustellen, widerruft sie diese Duldung. Dies bedeutet, dass Verantwortliche bereits vor der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen müssen, dass die zur Verarbeitung eingesetzten Produkte datenschutzkonform sind. Da die LfD vermehrt datenschutzrechtliche Beschwerden hinsichtlich des Einsatzes des Mes-sengers „WhatsApp“ erreicht haben, weist sie nochmals darauf hin, dass der Einsatz von „WhatsApp“ zur dienstlichen Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig ist.
„Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben gezeigt, welch große Bedeutung eine sichere digitale Kommunikation für Schulen, Hochschulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie sonstige öffentliche Stellen hat.
Angesichts der damaligen auch in Niedersachsen vorhandenen hohen Infektionszahlen und der daraus folgenden Maßnahmen des Lockdowns hatte die LfD Niedersachsen im Frühjahr 2020 zeitlich begrenzt geduldet, dass öffentliche Stellen digitale Kommunikationsmittel einsetzen, die nicht im vollen Umfang sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllten. Aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen Infektionszahlen sind die meisten öffentlichen Stellen wieder zu einem weitgehenden Regelbetrieb bzw. zu einem Hybridbetrieb zurückgekehrt. Damit entfällt die Notwendigkeit, diese Duldung zu verlängern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen die vergangenen Monate dafür genutzt haben, um für den fortdauernden Einsatz digitaler Kommunikationsmittel wie Instant-Messenger-, Videokonferenz- und Cloud-Dienste datenschutzkonforme Produkte auszuwählen und einzurichten.
Es sind digitale Kommunikationsmittel einzusetzen, die sämtlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen vollumfänglich Rechnung tragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Übermittlungen personenbezogener Daten auf der Grundlage des Privacy Shield neuerdings unzulässig sind und auf andere Rechtsgrundlagen und ggf. zusätzliche Maßnahmen gestützt oder eingestellt werden müssen (vgl. das Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 zum „Privacy Shield“ und die FAQ des Europäischen Datenschutzausschusses dazu). Die LfD Niedersachsen empfiehlt, im Zweifel inländische oder europäische Diensteanbieter auszuwählen und eine Übermittlung personenbezogener Daten an Anbieter aus den USA zu vermeiden.
Da künftig nicht ausgeschlossen werden kann, dass steigende Infektionszahlen wieder zu Einrichtungsschließungen führen, sind sämtliche Verantwortliche gehalten, sofern dies noch nicht erfolgt ist, umgehend datenschutzkonforme digitale Kommunikationsstrukturen zu etablieren.