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WIE!? – das Land bietet keine Fortbildungen an!

Liebe Lehrkräfte!

Nicht erst seit Corona werden über die VEDAB übers ganze Jahr verteilt sehr viele Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.

Zum Thema “Bildung in einer digitalen Welt” gibt es seit einigen Wochen ein erweitertes Angebot! Geben Sie doch einfach mal im Suchfeld das Stichwort “medienberatung online” ein – Sie werden überrascht sein.

Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) für Niedersachsen

Unter diesem Suchbegriff werden alle Angebot der Medienberatung Niedersachsen, der Kompetenzzentren für Lehrkräftefortbildung, der niedersächsischen Medienzentren und zahlreicher weitere AnbieterInnen gesammelt aufgelistet.

DA – ist bestimmt auch was für Sie, Ihr Fach oder Ihre Schule dabei! Ich finde, dass ist eine sinnvolle Verwendung von bürgerlichen Steuergeldern.

Weitere Angebote des Niedersächsichen Bildungsservers (NIBIS) finden Sie hier!

Wollen Sie direkt in Kontakt zur Medienberatung treten oder suchen eine BeraterIn vor Ort?

OERcamp-Webtalks

Die #OERcamp-Webtalks sind Webinare rund um digitale und offene Lehr-Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER). Bis Januar 2021 finden (werk-)täglich Webtalks zu fünf Oberthemen statt, in dem die OERcamp-Coaches hilfreiches Praxiswissen vermitteln.

Quelle: Portal Medienbildung OERcamp-Webtalks

Online-Fortbildungsangebot „Datenschutz in Schulen“ (UE)

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 22.03.2021
Uhrzeit: 16.00 bis 18.30 Uhr

Ort: ONLINE-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=120657

Beschreibung:

Es soll in die Datenschutzproblematik an Schulen eingeführt werden. Gerade unter Betrachtung der DS-GVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, kommt es vielfach zu einem Anpassungsbedarf des schulischen Datenschutzes.

Exemplarisch soll an den Themen: Wo trifft Datenschutz auf schulische Belange, Informationspflicht, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit und Auftragsdatenverarbeitung ein Grundverständnis für den schulischen Datenschutz und daraus folgende notwendige Handlungen erlangt werden.

Zudem soll ein kurzer Überblick in das aktuelle Urheberrecht in Bezug auf Schule gegeben werden.

Diese Veranstaltung ist für Datenschutzeinsteiger gedacht!

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildungsangebot „Datenschutz in Schulen“ (UE)

Nutzung digitaler Kommunikationsmittel durch öffentliche Stellen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hatte im Frühjahr 2020 auf Grund der durch die Corona-Pandemie bedingten hohen Infektionszahlen in Niedersachsen zeitlich begrenzt geduldet, dass öffentliche Stellen digitale Kommunikationsmittel wie Instant-Messenger, Videokonferenz und Clouddienste einsetzen, die nicht in vollem Umfang sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen. Da die meisten öffentlichen Stellen wieder zu einem Regelbetrieb zurückgekehrt sind und davon ausgegangen werden kann, dass die Verantwortlichen die vergangenen Monate dazu genutzt haben, die Datenschutzkonformität der eingesetzten Produkte nunmehr sicherzustellen, widerruft sie diese Duldung. Dies bedeutet, dass Verantwortliche bereits vor der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen müssen, dass die zur Verarbeitung eingesetzten Produkte datenschutzkonform sind. Da die LfD vermehrt datenschutzrechtliche Beschwerden hinsichtlich des Einsatzes des Mes-sengers „WhatsApp“ erreicht haben, weist sie nochmals darauf hin, dass der Einsatz von „WhatsApp“ zur dienstlichen Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig ist.

Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/datenschutz_wahrend_der_corona_pandemie/nutzung-digitaler-kommunikationsmittel-durch-offentliche-stellen-193416.html

„Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben gezeigt, welch große Bedeutung eine sichere digitale Kommunikation für Schulen, Hochschulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie sonstige öffentliche Stellen hat.

Angesichts der damaligen auch in Niedersachsen vorhandenen hohen Infektionszahlen und der daraus folgenden Maßnahmen des Lockdowns hatte die LfD Niedersachsen im Frühjahr 2020 zeitlich begrenzt geduldet, dass öffentliche Stellen digitale Kommunikationsmittel einsetzen, die nicht im vollen Umfang sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllten. Aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen Infektionszahlen sind die meisten öffentlichen Stellen wieder zu einem weitgehenden Regelbetrieb bzw. zu einem Hybridbetrieb zurückgekehrt. Damit entfällt die Notwendigkeit, diese Duldung zu verlängern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen die vergangenen Monate dafür genutzt haben, um für den fortdauernden Einsatz digitaler Kommunikationsmittel wie Instant-Messenger-, Videokonferenz- und Cloud-Dienste datenschutzkonforme Produkte auszuwählen und einzurichten.

Es sind digitale Kommunikationsmittel einzusetzen, die sämtlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen vollumfänglich Rechnung tragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Übermittlungen personenbezogener Daten auf der Grundlage des Privacy Shield neuerdings unzulässig sind und auf andere Rechtsgrundlagen und ggf. zusätzliche Maßnahmen gestützt oder eingestellt werden müssen (vgl. das Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 zum „Privacy Shield“ und die FAQ des Europäischen Datenschutzausschusses dazu). Die LfD Niedersachsen empfiehlt, im Zweifel inländische oder europäische Diensteanbieter auszuwählen und eine Übermittlung personenbezogener Daten an Anbieter aus den USA zu vermeiden.

Da künftig nicht ausgeschlossen werden kann, dass steigende Infektionszahlen wieder zu Einrichtungsschließungen führen, sind sämtliche Verantwortliche gehalten, sofern dies noch nicht erfolgt ist, umgehend datenschutzkonforme digitale Kommunikationsstrukturen zu etablieren.

Ergänzend wird auf die Hilfestellung zum Datenschutz im Homeoffice und auf die FAQ zu Videokonferenzsystemen verwiesen.

Stand: 13. Oktober 2020″

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Nutzung digitaler Kommunikationsmittel durch öffentliche Stellen

Schulmedientage Niedersachsen 2020

Normalerweise bieten wir alle zwei Jahre Schulmedientage in unterschiedlichen Regionen Niedersachsens an. In diesem Jahr ist Corona-bedingt alles anders. Das bedeutet, die Schulmedientage werden vom 09. bis 12. November 2020 jeweils nachmittags online stattfinden. Somit erwartet Sie auch in diesem Jahr ein umfangreiches Online-Programm an Workshops, Vorträgen und Infoveranstaltungen rund um den Erwerb von Medienkompetenz.

Anmeldungen sind ab jetzt möglich.

Quelle: Portal Medienbildung Schulmedientage Niedersachsen 2020

MICROSOFT OFFICE 365: Microsoft Office 365: Die Gründe für das Nein der Datenschützer

Quelle: https://www.heise.de/news/Microsoft-Office-365-Die-Gruende-fuer-das-Nein-der-Datenschuetzer-4919847.html

Eine Zusammenfassung des Artikels findet sich unter https://www.pc-magazin.de/news/microsoft-office-365-kritik-datenschutz-loesung-3201829.html

„Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Die von Microsoft kommenden Bedingungen in den Online Service Terms und dem Data Processing Addendum machen nicht ausreichend klar, welche nutzerbezogenen Daten wie bearbeitet würden. Die Konferenz der Datenschutzbehörden (DSK) schlägt mehr Transparenz vor.
  • Die Aufzeichnung und Nutzung der von Microsoft erhobenen Telemetriedaten weist Unklarheiten in Sachen rechtlicher Grundlage auf. Insbesondere die behördliche Nutzung könnte im Hinblick auf individuelle, internationale Regelungen nicht konkret genug sein.
  • Es ist unklar, ob Microsoft Nutzerdaten ausreichend schützt und wie lange diese gespeichert werden.
  • Die (spätere) Weitergabe von Nutzerdaten an Unterauftragnehmer ist nicht ausreichend geregelt. Problematisch wird dies etwa im Fall nachträglich beauftragter Dienstleister, die den Windows-Umfang erweitern – ohne die explizite Zustimmung des Nutzers zu erhalten.“

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz MICROSOFT OFFICE 365: Microsoft Office 365: Die Gründe für das Nein der Datenschützer

MICROSOFT OFFICE 365: BEWERTUNG DER DATENSCHUTZ-KONFERENZ ZU UNDIFFERENZIERT – NACHBESSERUNGEN GLEICHWOHL GEBOTEN

Quelle: https://www.datenschutz.saarland.de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/detail/pressemitteilung-vom-02102020-stuttgart-muenchen-ansbach-wiesbaden-saarbruecken

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat die Bewertung seines Arbeitskreises Verwaltung zur Auftragsverar-beitung bei Microsoft Office 365 vom 15. Juli 2020 mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Arbeitskreis hatte „die dem Einsatz des Produktes Microsoft Office 365 zu Grunde liegenden Online Service Terms (OST) sowie die Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Onlinedienste (Data Processing Addendum / DPA) – jeweils Stand: Januar 2020“ geprüft. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass auf Basis der genannten Unterlagen kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich ist.

Die Entscheidung der Datenschutzkonferenz erging mit einer knappen Mehrheit von 9 Stimmen bei 8 Gegenstimmen. Gegen die uneingeschränkte Zustimmung sprachen sich unter anderem die Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und im Saarland sowie der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht aus, das für die Microsoft Deutschland GmbH zuständig ist.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens und des Saarlands stellen klar, dass auch sie bei Microsoft Office 365 erhebliche datenschutzrechtliche Verbesserungspotenziale sehen, gerade auch mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu internationalen Datentransfers vom 16. Juli 2020 (C-311/18 – Schrems II). Sie unterstützen deshalb im Grundsatz die Zielsetzungen des Arbeitskreises, soweit er Ansatzpunkte für datenschutzrechtliche Verbesserungen des Produkts Microsoft Office 365 formuliert. Seine Gesamtbewertung können sie allerdings schon deshalb nicht teilen, weil sie zu undifferenziert ausfällt. Überdies hat der Arbeitskreis Verwaltung seine Bewertung auf der Grundlage von Vertragsbestimmungen getroffen, die Microsoft zwischenzeitlich bereits zweimal überarbeitet hat. Schließlich konnten noch nicht die Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs zu den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an internationale Datentransfers berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund haben die Datenschutzaufsichtsbehörden Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens und des Saarlands die Bewertung des Arbeitskreises Verwaltung vom 15. Juli 2020 zwar als relevante Arbeitsgrundlage, aber noch nicht als entscheidungsreif angesehen. Das gilt umso mehr, als bislang noch keine förmliche Anhörung von Microsoft zu den Bewertungen des Arbeitskreises Verwaltung erfolgt ist, wie es zu einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren gehört.

Umso mehr begrüßen die fünf Datenschutzaufsichtsbehörden, dass die Datenschutzkonferenz einstimmig eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die unter Federführung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zeitnah Gespräche mit dem Hersteller aufnehmen soll.

Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Thomas Petri, Michael Will, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch und Monika Grethel: „Wir stimmen mit der gesamten Datenschutzkonferenz überein, dass die Rechtsunsicherheiten im datenschutzrechtlichen Umgang mit Microsoft Office 365 zeitnah bereinigt werden müssen. Es wäre gut, wenn die neu eingesetzte Arbeitsgruppe der Konferenz unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze erreicht, dass der Hersteller sein Produkt Microsoft Office 365 bald und nachhaltig datenschutzrechtlich nachbessern wird. In einem konstruktiven Dialog mit Microsoft zur Sprache kommen müssen dabei insbesondere die Maßstäbe, die nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Drittstaatentransfers zu beachten sind.“

Dr. Stefan Brink
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Prof. Dr. Thomas Petri
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz

Michael Will
Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Monika Grethel
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz MICROSOFT OFFICE 365: BEWERTUNG DER DATENSCHUTZ-KONFERENZ ZU UNDIFFERENZIERT – NACHBESSERUNGEN GLEICHWOHL GEBOTEN