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MICROSOFT OFFICE 365: Microsoft Office 365: Die Gründe für das Nein der Datenschützer

Quelle: https://www.heise.de/news/Microsoft-Office-365-Die-Gruende-fuer-das-Nein-der-Datenschuetzer-4919847.html

Eine Zusammenfassung des Artikels findet sich unter https://www.pc-magazin.de/news/microsoft-office-365-kritik-datenschutz-loesung-3201829.html

„Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Die von Microsoft kommenden Bedingungen in den Online Service Terms und dem Data Processing Addendum machen nicht ausreichend klar, welche nutzerbezogenen Daten wie bearbeitet würden. Die Konferenz der Datenschutzbehörden (DSK) schlägt mehr Transparenz vor.
  • Die Aufzeichnung und Nutzung der von Microsoft erhobenen Telemetriedaten weist Unklarheiten in Sachen rechtlicher Grundlage auf. Insbesondere die behördliche Nutzung könnte im Hinblick auf individuelle, internationale Regelungen nicht konkret genug sein.
  • Es ist unklar, ob Microsoft Nutzerdaten ausreichend schützt und wie lange diese gespeichert werden.
  • Die (spätere) Weitergabe von Nutzerdaten an Unterauftragnehmer ist nicht ausreichend geregelt. Problematisch wird dies etwa im Fall nachträglich beauftragter Dienstleister, die den Windows-Umfang erweitern – ohne die explizite Zustimmung des Nutzers zu erhalten.“

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz MICROSOFT OFFICE 365: Microsoft Office 365: Die Gründe für das Nein der Datenschützer

MICROSOFT OFFICE 365: BEWERTUNG DER DATENSCHUTZ-KONFERENZ ZU UNDIFFERENZIERT – NACHBESSERUNGEN GLEICHWOHL GEBOTEN

Quelle: https://www.datenschutz.saarland.de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/detail/pressemitteilung-vom-02102020-stuttgart-muenchen-ansbach-wiesbaden-saarbruecken

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat die Bewertung seines Arbeitskreises Verwaltung zur Auftragsverar-beitung bei Microsoft Office 365 vom 15. Juli 2020 mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Arbeitskreis hatte „die dem Einsatz des Produktes Microsoft Office 365 zu Grunde liegenden Online Service Terms (OST) sowie die Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Onlinedienste (Data Processing Addendum / DPA) – jeweils Stand: Januar 2020“ geprüft. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass auf Basis der genannten Unterlagen kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich ist.

Die Entscheidung der Datenschutzkonferenz erging mit einer knappen Mehrheit von 9 Stimmen bei 8 Gegenstimmen. Gegen die uneingeschränkte Zustimmung sprachen sich unter anderem die Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und im Saarland sowie der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht aus, das für die Microsoft Deutschland GmbH zuständig ist.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens und des Saarlands stellen klar, dass auch sie bei Microsoft Office 365 erhebliche datenschutzrechtliche Verbesserungspotenziale sehen, gerade auch mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu internationalen Datentransfers vom 16. Juli 2020 (C-311/18 – Schrems II). Sie unterstützen deshalb im Grundsatz die Zielsetzungen des Arbeitskreises, soweit er Ansatzpunkte für datenschutzrechtliche Verbesserungen des Produkts Microsoft Office 365 formuliert. Seine Gesamtbewertung können sie allerdings schon deshalb nicht teilen, weil sie zu undifferenziert ausfällt. Überdies hat der Arbeitskreis Verwaltung seine Bewertung auf der Grundlage von Vertragsbestimmungen getroffen, die Microsoft zwischenzeitlich bereits zweimal überarbeitet hat. Schließlich konnten noch nicht die Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs zu den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an internationale Datentransfers berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund haben die Datenschutzaufsichtsbehörden Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens und des Saarlands die Bewertung des Arbeitskreises Verwaltung vom 15. Juli 2020 zwar als relevante Arbeitsgrundlage, aber noch nicht als entscheidungsreif angesehen. Das gilt umso mehr, als bislang noch keine förmliche Anhörung von Microsoft zu den Bewertungen des Arbeitskreises Verwaltung erfolgt ist, wie es zu einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren gehört.

Umso mehr begrüßen die fünf Datenschutzaufsichtsbehörden, dass die Datenschutzkonferenz einstimmig eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die unter Federführung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zeitnah Gespräche mit dem Hersteller aufnehmen soll.

Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Thomas Petri, Michael Will, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch und Monika Grethel: „Wir stimmen mit der gesamten Datenschutzkonferenz überein, dass die Rechtsunsicherheiten im datenschutzrechtlichen Umgang mit Microsoft Office 365 zeitnah bereinigt werden müssen. Es wäre gut, wenn die neu eingesetzte Arbeitsgruppe der Konferenz unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze erreicht, dass der Hersteller sein Produkt Microsoft Office 365 bald und nachhaltig datenschutzrechtlich nachbessern wird. In einem konstruktiven Dialog mit Microsoft zur Sprache kommen müssen dabei insbesondere die Maßstäbe, die nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Drittstaatentransfers zu beachten sind.“

Dr. Stefan Brink
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Prof. Dr. Thomas Petri
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz

Michael Will
Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Monika Grethel
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz MICROSOFT OFFICE 365: BEWERTUNG DER DATENSCHUTZ-KONFERENZ ZU UNDIFFERENZIERT – NACHBESSERUNGEN GLEICHWOHL GEBOTEN

Fortbildungsangebot „Einführung in den Datenschutz an Schulen“ (HOL) ONLINE

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Adressaten: Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen in den Landkreisen Hildesheim, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden und der Region Hannover.

Datum: 27.10.2020
Uhrzeit: 15.00

Ort: Online-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=119782

Beschreibung:

„Datenschutz“ ist ein Thema, das uns regelmäßig im täglichen Leben begegnet. Ohne die Kenntnis der grundlegenden rechtlichen Normen ist es jedoch nicht möglich, sich mit dieser Thematik qualifiziert auseinanderzusetzen und daraus praktisches Handeln abzuleiten.

Die Fortbildung ist kostenlos. Reisekosten können ggfs. über die Schule abgerechnet werden.

Medienberatung; RKMS
medienberatung_online

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Fortbildungsangebot „Einführung in den Datenschutz an Schulen“ (HOL) ONLINE

Sofortaustattungsprogramm: Vorlage Leihvertrag Schülergeräte

Quelle: https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/forderung/sofortausstattungsprogramm_des_bundes_und_der_lander/sofortausstattungsprogramm-des-bundes-und-der-lander-190152.html

Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder

Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes ersetzt die bisher mögliche vereinfachte Beschaffung von Mobilen Endgeräten nach 2.6 der Förderrichtlinie.

Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen, 500 Mio. Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder als Zusatz zum DigitalPakt Schule 2019-2024 vom 14.05.2020, sollen die Mittel in Anlehnung an das bereits laufende Verfahren zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Das bedeutet für Niedersachsen einen Betrag von 47 Mio. Euro zuzüglich 4,7 Mio. Euro Eigenanteil (10 %) vom Land.

Eine entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder“ als Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 wird in Kürze veröffentlicht.

In Kooperation mit Spitzenverbänden der Schulträger wurde in den vergangenen Wochen eine Förderrichtlinie erarbeitet, sodass jetzt Schulträger rückwirkend zum 16.03.2020 digitale Endgeräte beschaffen können, die ihre Schulen den Schülerinnen und Schülern mit Bedarf zur Verfügung stellen können.

Zur Herstellung von Chancengerechtigkeit soll im Sinne des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020 einem möglichst hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern zur Unterstützung des Lernens zu Hause ein digitales Endgerät (Laptops, Notebook und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden, soweit hierzu ein besonderer Bedarf aus Sicht der Schulen besteht.

Für das konkrete Verfahren vor Ort wurden eine Handreichung sowie ein Musterleihvertrag erarbeitet, der Schulträgern und Schulleitungen in der Ausgestaltung des Verfahrens als Orientierung dienen soll (siehe Downloadbereich).

Diejenigen Schulträger, die bereits Anträge nach der bisherigen Regelung gestellt haben, müssen im Antrag des Sofortausstattungsprogramm lediglich folgende Erklärung anhaken:

„Für die Maßnahme nach 2.1.1 wurden bereits Leistungen nach Nr. 2.6 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen (DigitalPakt Schule) gewährt, aber bisher nicht ausgezahlt. Der Antrag/ die Anträge auf Fördermittel nach Nr. 2.6 wird/werden hiermit zurückgezogen. In der beigefügten Anlage sind die Anträge mit Antragsnummer, Schule und beantragter Zuwendung aufgeführt.“

Alle Informationen zum Sofortausstattungsprogramm des Bundes finden Sie und zum konkreten Antragsverfahren auf den Seiten der Landesschulbehörde:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/digitalpakt/sofortausstattungsprogramm

In der Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens vom 12.12.2016 hat sich das Land zudem verpflichtet, für die Systemadministration an Schulen insgesamt 11 Mio. Euro jährlich zu zahlen und 5 Mio. Euro für den First-Level-Support durch Landespersonal an den Schulen bereitzustellen. Da u. a. insbesondere für das Lernen zuhause aufgrund der veränderten Lernbedingungen in der Corona-Krise ein erhöhter Einsatz digitaler Endgeräte zu verzeichnen ist, stellt die Landesregierung über den Nachtragshaushalt 2020 einmalig 11 Mio. Euro für die Administration dieser Geräte den Kommunen zur Verfügung.

Link zum Musterleihvertrag:

https://digitaleschule.niedersachsen.de/download/157028/200706_Musterleihvertrag_Endgeraet_SchuelerIn_Final.docx.docx

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Sofortaustattungsprogramm: Vorlage Leihvertrag Schülergeräte

Die Niedersachsen Filmklappe 2020/21

‘Plakat Niedersachsen Filmklappe’      

Trotz Corona-Krise bieten die Niedersachsen Filmklappe und ihre regionalen Filmklappen filmbegeisterten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Beiträge ins Rennen um die begehrten Filmpreise zu schicken.

Schülerinnen und Schüler aus der Region Hannover und den Landkreisen Celle, Hildesheim, Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg können ihre Filme zunächst bei der Hannover Filmklappe einreichen.

Alles Wissenswerte dazu steht im Faltblatt zur Hannover Filmklappe 2020/21:

Das Anmeldeformular zur Hannover Filmklappe gibt es hier: Anmeldeformular:

TEILNEHMEN!!! – Ein Angebot der Deutschen Schulakademie

„Digitale Schule? Auf den Kulturwandel kommt es an!“

Herzlich willkommen auf der Startseite der Online-Themenwoche „Digitale Schule? Auf den Kulturwandel kommt es an!“

Vom 20. bis 26. September erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Impulsen und Webinaren aus Wissenschaft und Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Leitfrage „Wie können Schule und Unterricht in Zeiten der Digitalisierung gelingen?“ Alle wichtigen Informationen rund um die Online-Themenwoche finden Sie auf diesen Seiten. Wir freuen uns auf Sie.

Quelle: https://www.deutsche-schulakademie.de/start