Sie haben Interesse das Thema Bildung in einer digitalen Welt an niedersächsischen Schulen voranzubringen?
Die Medienberatung Niedersachsen (Fachbereich 35, NLQ) sucht landesweit Unterstützung.
Ihre Aufgaben werden sein: vor Ort Schulleitungen und Lehrkräfte zu informieren und weiterzubilden, Schulträger in punkto DigitalPakt Schule zu beraten und zu begleiten sowie an landesweiten Projekten der Medienbildung bzw. Vermittlung von Medienkompetenzen mitzuwirken. Adressaten unserer Dienstleistungen sind alle Schulformen!
Wir suchen Kolleginnen und Kollegen mit Erfahrung im lernförderlichen Einsatz digitaler Medien und Freude an der Vermittlung von Medienkompetenzen. Das Interesse an einer langfristigen Abordnung ist wünschenswert! Die Medienberatung Niedersachsen bietet allen Einsteigern eine zweijährige Weiterbildungen u.a. in den Bereichen Projektmanagement und Systemische Beratung.
Die Niedersächsische Landesregierung wird den „Digitalpakt Schule“ zügig umsetzen. Das hat Niedersachsens Kultusminister Tonne nach einer Kabinettsbefassung mit dem Digitalpakt am (heutigen) Dienstag bekanntgegeben. „Die Förderanträge können ab August 2019 gestellt werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie, über die die Schulträger ab diesem Zeitpunkt Mittel beantragen können, ist in der Vorbereitung“, so Kultusminister Tonne.
Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen bis 2024 über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten.
Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Interesse von Schulen und Schulträgern sei gewährleistet, dass das Antragsverfahren schlank gehalten werde und die Mittel schnell fließen könnten. Gleichzeitig werde eine hohe pädagogische Qualität gesichert, führte Kultusminister Tonne aus. Verwaltungstechnisch werde die Abwicklung über eine erweiterte Version der den Kommunen bekannten Software „KIP-Manager“ organisiert. Mit dieser setzt das Niedersächsische Innenministerium derzeit die Kommunalen Investitionsprogramme KIP I und KIP II um.
Die Verwendungszwecke der Mittel seien über die Bund-Länder-Vereinbarung wie auch über die Förderrichtlinie des Landes klar definiert, erläuterte der Kultusminister weiter. Tonne: „Es geht um den Aufbau nachhaltiger Strukturen wie WLAN-Ausleuchtung, digitale Lernplattformen, Anzeigegeräte in Klassenräumen wie zum Beispiel interaktive Tafeln, aber auch digitale Arbeitsplätze insbesondere in der berufsbezogenen Ausbildung und in den Naturwissenschaften.“
Die Anschaffung von mobilen Endgeräten wie Tablets sei erst nachrangig möglich, wenn eine Schule bereits die dafür erforderliche Infrastruktur vorhalte. „Zudem arbeiten wir an Regelungen, um abzusichern, dass wir mit Blick auf den Einsatz mobiler Endgeräte keine soziale Spaltung bekommen. Wir werden die Bezuschussung der Anschaffung von digitalen Endgeräten für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen regeln. Hierfür erarbeiten wir derzeit ein tragfähiges Konzept.“
Der Richtlinienentwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Digitalpakt sieht die Förderung der Schulen über zwei Säulen vor: Zum einen soll es einen Sockelbetrag von 30.000 Euro für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Mit diesen rund 90 Millionen Euro oder rund 19 Prozent der Gesamtsumme steht den Schulen ein Basisbetrag zur Verfügung. Der Sockel muss vom Schulträger jeder einzelnen Schule verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag. Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Kommunen entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Damit kann der Schulträger gezielte Förderungen der digitalen Bildungsinfrastruktur entlang der schulischen Realität vor Ort vornehmen.
Mit Blick auf die inhaltlichen Ziele des Digitalpaktes verdeutlichte Kultusminister Tonne, dass es bei diesem „ausdrücklich nicht um die Digitalisierung von Schule“ gehe. Die Ergänzung bewährter Lernformen werde angestrebt, nicht deren Ersatz. „Digitale Medien sind ein Lernwerkzeug von vielen. Kein digitales Lernwerkzeug anzubieten, wäre realitätsfern und würde die Schülerinnen und Schüler auch nicht optimal für das Berufsleben vorbereiten. Die Nutzung digitaler Medien ist allgegenwärtig und sie verändert auch das Lernen“, unterstrich Tonne. Und: „Wir verfolgen in Niedersachsen das Ziel, Lernen mit und über Medien dort einzubinden, wo es pädagogisch sinnvoll oder notwendig ist. Es geht um Lehren und Lernen in einer zunehmend digitalen Welt.“ Aus diesem Grunde seien Medienentwicklungspläne und Medienbildungskonzepte integraler Bestandteil des Förderprogramms.
Als öffentliche Stellen sind Schulen an die Datenschutzgrundverordnung gebunden. Neben dieser finden auch Vorschriften aus anderen Gesetzen, wie z. B. dem neuen Niedersächsischen Datenschutzgesetz oder dem Niedersächsischen Schulgesetz Anwendung.
Schwerpunkt der Veranstaltung sind die datenschutzrechtlichen Grundpflichten der Schulen, wie beispielsweise die Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten. Diese werden an konkreten Beispielen erläutert. Auch andere häufig auftretende Fragen zum Datenschutz in Schulen werden an Fällen aus der Praxis diskutiert.
Weiterhin werden im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung in Schulen datenschutzrechtliche Grundlagen erörtert, die bei der Einführung von Tablet-Klassen zu berücksichtigen sind.
Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.
Ihre Reisekosten können ggf. aus dem Schulbudget erstattet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schule. Die Reisekostenrechnung ist in diesem Fall bei Ihrer Dienststelle einzureichen.
Die Veranstaltungen sind mit Terminangabe in der VeDaB angeboten.
Es ist in der VeDaB ein neues Abruf-Angebot zum Thema “Datenschutz und Urheberrecht” eingestellt worden:
Schulen gehen zunehmend IT-gestützt mit Daten um. Aber wie ist das eigentlich, wenn etwa Diagnosetests auf einer Verlagsplattform durchführt werden? Notenlisten – wäre es nicht praktisch, diese per Mail zu verschicken? Was darf ich auf der Schulhomepage veröffentlichen? Was ist bei der Einführung einer Lernplattform zu beachten? Wie ist das mit Schülerfotos? Und was ist mit den Daten, die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Privatgeräten verarbeiten? Und wie ist das eigentlich mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an Schulen?
Die zweiteilige Fortbildung vermittelt Grundlagen zum schulischen Datenschutz in Niedersachsen. Neben konkreten Fragen und Anliegen der Teilnehmenden werden die folgenden Aspekte im Laufe der beiden Nachmittage thematisiert:
• Rechtliche und technisch-organisatorische Grundlagen
• Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
• Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
• Daten auf der Schulhomepage
• Vorstellung des Portals datenschutz.nibis.de
• Fälle aus der Praxis
• Dienstliche Daten auf privaten Medien und Geräten
• Dienstliche Daten in der Schule
• Schulnetz
• Probleme mit Web 2.0 / Facebook / Dropbox / Clouds etc.
• Tablet-PCs / Smartphones (schülereigene Endgeräte)
• Lernplattformen
Der zweite Teil der Veranstaltung findet am 15.05.2019 von 14:30 bis 17:00 Uhr im KMZ Goslar statt.
Datum: 03.04.2019
Uhrzeit: 14.30 bis 17.00 Uhr
Ort: KMZ Goslar, Goslar
Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier: