“Bildung in der digitalen Welt” – wir Kolleginnen und Kollegen von der Medienberatung Niedersachsen speziell aus der Beratungsregion Mitte-Süd bieten Ihnen in den nächsten Monaten folgende Workshops und Fortbildungen an:
Es ist in der VeDaB ein neues Angebot zum Thema “Datenschutz in Schulen” eingestellt worden:
Schulen gehen zunehmend IT-gestützt mit Daten um. Aber wie ist das eigentlich, wenn etwa Diagnosetests auf einer Verlagsplattform durchführt werden? Notenlisten – wäre es nicht praktisch, diese per Mail zu verschicken? Was darf ich auf der Schulhomepage veröffentlichen? Was ist bei der Einführung einer Lernplattform zu beachten? Wie ist das mit Schülerfotos? Und was ist mit den Daten, die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Privatgeräten verarbeiten? Und wie ist das eigentlich mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an Schulen?
Dieses Angebot richtet sich an die Absolventen der Teile 1 und 2!
Datum: 08.05.2019
Uhrzeit: 14.30 bis 17.00 Uhr
Ort: KMZ Peine, Ilsede
Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:
mischen possible! Zeitgemäßer Unterricht mit freien Bildungsmaterialien
Am 5. September 2018 in Hannover
Die eintägige Veranstaltung in Hannover ermöglicht Lehrer*innen und Akteur*innen im Kontext schulischer Bildungsarbeit Einblicke in das Themenfeld OER, bietet Inspirationen für die eigene Praxis und schafft Raum für eine Diskussion, wie Lehren und Lernen zeitgemäß mit OER gestaltet werden kann.
Es ist in der VeDaB ein neues Angebot zum Thema “Datenschutz und Urheberrecht” eingestellt worden.
Schulen gehen zunehmend IT-gestützt mit Daten um. Aber wie ist das eigentlich, wenn etwa Diagnosetests auf einer Verlagsplattform durchführt werden? Fördergutachten – wäre es nicht praktisch, diese per Mail zu verschicken? Notenlisten per Mail an die Schule? Was darf ich auf der Schulhomepage veröffentlichen? Was ist bei der Einführung einer Lernplattform zu beachten? Wie ist das mit Schülerfotos? Und was ist mit den Daten, die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Privatgeräten verarbeiten?
Die zweiteilige Fortbildung vermittelt Grundlagen zum schulischen Datenschutz in Niedersachsen. Neben konkreten Fragen und Anliegen der Teilnehmenden werden die folgenden Aspekte im Laufe der beiden Nachmittage thematisiert:
• Rechtliche und technisch-organisatorische Grundlagen
• Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
• Daten auf der Schulhomepage
• Vorstellung des Portals datenschutz.nibis.de
• Fälle aus der Praxis
• Dienstliche Daten auf privaten Medien und Geräten
• Dienstliche Daten in der Schule
• Schulnetz
• Probleme mit Web 2.0 / Facebook / Dropbox / Clouds etc.
• Tablet-PCs / Smartphones (schülereigene Endgeräte)
• Lernplattformen
Datum: nach Absprache
Uhrzeit: nach Absprache
Rhythmus: 2 Veranstaltungen im Abstand von ca. 2 Wochen
Ort: KreisMedienZentrum Göttingen, Göttingen
Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:
Die Landesschulbehörde hat einige Musterdokumente für die Schulen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Diese Sammlung wird stetig erweitert.
Die entsprechende Meldung wurde zwischenzeitlich geändert. Es ist nun eine geänderte Vorgehensweise beschrieben:
Für die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) wird derzeit ein Online-Service entwickelt, der es Verantwortlichen ermöglicht, die erforderliche Meldung der/des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen einfach und bequem online durchzuführen und aktuell zu halten.
Der Online-Service befindet sich in der finalen Testphase und steht deshalb noch nicht zur Verfügung.
Bis der Online-Service nutzbar ist, können Sie die Meldung der/des Datenschutzbeauftragten an das Postfachmeldungdsb@lfd.niedersachsen.desenden.
Sie erhalten dann eine Bestätigung und kommen Ihrer Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nach.
Die Meldung per Mail sollte bitte folgende Angaben enthalten:
Name der mitteilungspflichtigen Stelle sowie Adresse und Kontaktinformationen (E-Mail und Telefon)
Name der Person, die die Meldung vornimmt sowie deren Kontaktinformationen
Angaben zum/zur Datenschutzbeauftragten: Name, Vorname, Adresse, Kontaktinformationen, Benennungsdatum, Mitarbeiter des Unternehmens (ja oder nein)
Eine erneute Meldung über das angegebene Postfach ist nicht erforderlich, sofern Sie der LfD Niedersachsen bereits schriftlich oder elektronisch (E-Mail oder Fax) die Angaben nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO übermittelt haben.
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Die ursprüngliche Version lautete:
Für die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) wird derzeit ein Online-Service entwickelt, der es Verantwortlichen ermöglicht, die erforderliche Meldung der/des Datenschutzbeauftragten für den nicht-öffentlichen Bereich in Niedersachsen einfach und bequem online durchzuführen und aktuell zu halten. Der Online-Service befindet sich in der finalen Testphase, wird aber erst nach dem 25. Mai 2018 verfügbar sein.
Daher verlängert sich die Meldefrist für die Verantwortlichen über den 25.05.2018 hinaus. Steht der Online-Service zur Verfügung, so besteht noch ausreichend Zeit, um seiner Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nachzukommen.
Wir bitten die Verantwortlichen von einer Meldung in Papierform oder per Mail abzusehen. Nur bei Nutzung des Online-Meldeportals ist es möglich, eine Bestätigung über die Erfüllung der Meldepflicht zu erhalten.