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Fortbildungsangebot „Datenschutz in Schulen, Teil 3“ (PE)

Es ist in der VeDaB ein neues Angebot zum Thema “Datenschutz in Schulen” eingestellt worden:

Schulen gehen zunehmend IT-gestützt mit Daten um. Aber wie ist das eigentlich, wenn etwa Diagnosetests auf einer Verlagsplattform durchführt werden? Notenlisten – wäre es nicht praktisch, diese per Mail zu verschicken? Was darf ich auf der Schulhomepage veröffentlichen? Was ist bei der Einführung einer Lernplattform zu beachten? Wie ist das mit Schülerfotos? Und was ist mit den Daten, die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Privatgeräten verarbeiten? Und wie ist das eigentlich mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an Schulen?

Dieses Angebot richtet sich an die Absolventen der Teile 1 und 2!

Datum: 08.05.2019

Uhrzeit: 14.30 bis 17.00 Uhr

Ort: KMZ Peine, Ilsede

Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:

https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=104825

Veranstaltung des Netzwerks Medienberatung (RKSO).

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Fortbildungsangebot „Datenschutz in Schulen, Teil 3“ (PE)

mischen possible

mischen possible!
Zeitgemäßer Unterricht mit freien Bildungsmaterialien

Am 5. September 2018 in Hannovermoin

Die eintägige Veranstaltung in Hannover ermöglicht Lehrer*innen und Akteur*innen im Kontext schulischer Bildungsarbeit Einblicke in das Themenfeld OER, bietet Inspirationen für die eigene Praxis und schafft Raum für eine Diskussion, wie Lehren und Lernen zeitgemäß mit OER gestaltet werden kann.

mehr Infos

Quelle: Medienzentrum der Region Hannover mischen possible

Abruf-Fortbildung „Datenschutz und Urheberrecht“ (GÖ)

Es ist in der VeDaB ein neues Angebot zum Thema “Datenschutz und Urheberrecht” eingestellt worden.

Schulen gehen zunehmend IT-gestützt mit Daten um. Aber wie ist das eigentlich, wenn etwa Diagnosetests auf einer Verlagsplattform durchführt werden? Fördergutachten – wäre es nicht praktisch, diese per Mail zu verschicken? Notenlisten per Mail an die Schule? Was darf ich auf der Schulhomepage veröffentlichen? Was ist bei der Einführung einer Lernplattform zu beachten? Wie ist das mit Schülerfotos? Und was ist mit den Daten, die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Privatgeräten verarbeiten?

Die zweiteilige Fortbildung vermittelt Grundlagen zum schulischen Datenschutz in Niedersachsen. Neben konkreten Fragen und Anliegen der Teilnehmenden werden die folgenden Aspekte im Laufe der beiden Nachmittage thematisiert:

• Rechtliche und technisch-organisatorische Grundlagen
• Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
• Daten auf der Schulhomepage
• Vorstellung des Portals datenschutz.nibis.de
• Fälle aus der Praxis
• Dienstliche Daten auf privaten Medien und Geräten
• Dienstliche Daten in der Schule
• Schulnetz
• Probleme mit Web 2.0 / Facebook / Dropbox / Clouds etc.
• Tablet-PCs / Smartphones (schülereigene Endgeräte)
• Lernplattformen

Datum: nach Absprache

Uhrzeit: nach Absprache

Rhythmus: 2 Veranstaltungen im Abstand von ca. 2 Wochen

Ort: KreisMedienZentrum Göttingen, Göttingen

 

Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:

https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=104765

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Abruf-Fortbildung „Datenschutz und Urheberrecht“ (GÖ)

Erweitert (2018-08-15): EU DS-GVO: Musterdokumente für niedersächsische Schulen verfügbar

Die Landesschulbehörde hat einige Musterdokumente für die Schulen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Diese Sammlung wird stetig erweitert.

Erweiterung (15.08.2018):

Erweiterung (21.06.2018):

Es handelt sich dabei um (Stand 25.05.2018):

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Erweitert (2018-08-15): EU DS-GVO: Musterdokumente für niedersächsische Schulen verfügbar

Erweitert: EU DS-GVO: Musterdokumente für niedersächsische Schulen verfügbar

Erweiterung (21.06.2018):

  • Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos für Volljährige (Homepage/Zeitung)
  • Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos für Minderjährige (Homepage/Zeitung)

Heute hat die Landesschulbehörde einige Musterdokumente für die Schulen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht.

Es handelt sich dabei um:

  • Datenschutzerklärung für die Schulhomepage,
  • Mustervertrag zur Vereinbarung einer Datenverarbeitung im Auftrag,
  • Muster eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
  • Musterformular Bestellung schulische/r Datenschutzbeauftragte/r

Die Dokumente sind unter dieser Adresse verfügbar:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/datenschutz/dsgvo/muster/muster

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Erweitert: EU DS-GVO: Musterdokumente für niedersächsische Schulen verfügbar

ACHTUNG! Geändert! Meldung des Datenschutzbeauftragten (DSB) and die LfD

Die entsprechende Meldung wurde zwischenzeitlich geändert. Es ist nun eine geänderte Vorgehensweise beschrieben:

Für die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) wird derzeit ein Online-Service entwickelt, der es Verantwortlichen ermöglicht, die erforderliche Meldung der/des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen einfach und bequem online durchzuführen und aktuell zu halten.

Der Online-Service befindet sich in der finalen Testphase und steht deshalb noch nicht zur Verfügung.

Bis der Online-Service nutzbar ist, können Sie die Meldung der/des Datenschutzbeauftragten an das Postfach meldungdsb@lfd.niedersachsen.de senden.
Sie erhalten dann eine Bestätigung und kommen Ihrer Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nach.

Die Meldung per Mail sollte bitte folgende Angaben enthalten:

  • Name der mitteilungspflichtigen Stelle sowie Adresse und Kontaktinformationen (E-Mail und Telefon)
  • Name der Person, die die Meldung vornimmt sowie deren Kontaktinformationen
  • Angaben zum/zur Datenschutzbeauftragten: Name, Vorname, Adresse, Kontaktinformationen, Benennungsdatum, Mitarbeiter des Unternehmens (ja oder nein)

Eine erneute Meldung über das angegebene Postfach ist nicht erforderlich, sofern Sie der LfD Niedersachsen bereits schriftlich oder elektronisch (E-Mail oder Fax) die Angaben nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO übermittelt haben.

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Die ursprüngliche Version lautete:

Für die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) wird derzeit ein Online-Service entwickelt, der es Verantwortlichen ermöglicht, die erforderliche Meldung der/des Datenschutzbeauftragten für den nicht-öffentlichen Bereich in Niedersachsen einfach und bequem online durchzuführen und aktuell zu halten. Der Online-Service befindet sich in der finalen Testphase, wird aber erst nach dem 25. Mai 2018 verfügbar sein.

Daher verlängert sich die Meldefrist für die Verantwortlichen über den 25.05.2018 hinaus. Steht der Online-Service zur Verfügung, so besteht noch ausreichend Zeit, um seiner Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nachzukommen.

Wir bitten die Verantwortlichen von einer Meldung in Papierform oder per Mail abzusehen. Nur bei Nutzung des Online-Meldeportals ist es möglich, eine Bestätigung über die Erfüllung der Meldepflicht zu erhalten.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz ACHTUNG! Geändert! Meldung des Datenschutzbeauftragten (DSB) and die LfD