Die Initiative der Europäischen Kommission findet in diesem Jahr am 06. Februar 2018 statt. Angeboten werden Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit.
Eine spannende Fortbildung direkt zu Beginn 2018 für Lehrkräfte der Region Hannover in Ihrem Medienzentrum der Region:
Digitaler Workflow und papierreduzierte Unterrichtsorganisation für Lehrkräfte, durchgeführt vom Kollegen Matthias Christel.
Untertitel: Digitale Selbstorganisation als Lehrer – auf dem Weg zum digitalen und papierarmen Büro
In der Fortbildung werden wir verschiedene Lösungen kennen lernen, erproben und bewerten, wie man den Unterrichtsalltag weitgehend digital organisieren kann mithilfe von iPad, Computer und co. . Termin- und Aufgabenverwaltung, Dateiablage und -transfer, Digitalisierung, Schüler- und Notenverwaltung, Unterrichtsvorbereitung stehen dabei im Fokus. In Theorie und Praxis erhalten die Teinehmenden Einblicke in die Handhabung der Technik und ggf. Hilfen zur Einrichtung. Best-Practice-Beispiele und ein Austausch über eigene Erfahrungen runden die Veranstaltung ab.
Medienkompetenzbereich: Bedienung und Anwendung, Kommunikation und Kooperation
OneNote gilt bei vielen Lehrern als die “eierlegende Wollmichsau” unter den Produktiv-Tools.
Aber was genau sind die Funktionen, die von Lehrern auf der ganzen Welt so geschätzt werden?
Die Veranstaltung demonstriert die Vielfalt der OneNote-Funktionen, fürs Private, für den Beruf. In einem Praxisteil wird OneNote in verschiedenen Aufgaben ausprobiert.
Das NLQ veranstaltet in Kooperation mit dem LUMIX Festival für jungen Fotojournalismus einen großen Fotowettbewerb. Lehrkräfte, die zum Wettbewerb im Unterricht motivieren möchten, können sich auf den Workshops zum Thema Storytelling vorbereiten.
Seit einiger Zeit verdrängen sog. Smartwatches immer mehr die klassische Armbanduhr. Während zu Beginn dieser Entwicklung Erwachsene diese Uhren nutzten, um über ein Smartphone mit dem Internet verbunden zu sein oder um Fitnessdaten zu erheben und zu speichern, sind nunmehr auch eine Vielzahl speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Modelle auf den Markt gekommen.
Solche Smartwatches für Kinder verfügen teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion enthalten manche Modelle versteckte Mikrofone, die es ermöglichen sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche, aufzeichnen. Die Aufnahmen können entweder direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden.
Es liegt auf der Hand, dass heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes rechtswidrig und daher nicht akzeptabel sind. Die Schule muss das Kollegium und die anderen Schülerinnen und Schüler vor solchen heimlichen Aufnahmen schützen.
Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstützt die Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf derartiger Uhren verboten, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Personen, die solche Uhren bereits erworben haben, werden durch die Bundesnetzagentur aufgefordert, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis dazu aufzubewahren. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html
Sofern eine Lehrkraft feststellt, dass eine Schülerin oder ein Schüler eine Smartwatch mit Abhörfunktion trägt, sollte sie die Schülerin oder den Schüler auffordern, diese abzunehmen und ihr auszuhändigen. Die Lehrerin oder der Lehrer sollte dann die Smartwatch ausschalten. Am Ende des Schulalltages ist der Schülerin oder dem Schüler die Uhr zurückzugeben. Es wird empfohlen, den Erziehungsberechtigten ein Schreiben zu übersenden, in dem sowohl auf das Verbot, solche Uhren mit in die Schule zu bringen als auch auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur und die Pflicht zur Vernichtung dieser Uhren hingewiesen wird.