Digital Pakt Schule 2019 – 2024
Sehr geehrte Schulträger, sehr geehrte Schulleitungen!
Der Digital Pakt ist nun endgültig verabschiedet. In den nächsten fünf Jahren werden die 5,5 Mrd. € an die Länder bzw. Schulträger ausgeschüttet.
Bundesministerin Karliczek unterschreibt die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt
Verwaltungsvereinbarung zw. Bund und Ländern.
Das bedeutet für alle Verantwortlichen, dass Sie nun in den kommenden fünf Jahren intensiv und gemeinsam an der Umsetzung der KMK-Ziele Bildung in der digitalen Welt arbeiten sollten. Schulen erstellen ihr (pädagogisches) Medienbildungskonzept und Kommunen erstellen darauf basierend ihren Medienentwicklungsplan.
Niedersachsen wird ca. 470 Mio. € bis 2024 aus dem Topf erhalten. Somit besteht also keine direkte Notwendigkeit, dass Schulen jetzt innerhalb weniger Wochen ein schulisches Medienbildungskonzept erstellen. Dies ist bei allem Enthusiasmus auch kaum leistbar, da diverse Informations- und Abstimmungsprozesse innerhalb der Schulen stattfinden müssen. Ein pädagogisches Nutzungskonzept (Arbeit an den schuleigenen KCs), ein Qualifizierungskonzept (für die Lehrkräfte) und ein (technisches) Ausstattungskonzept sind zentrale Bestandteile des schulischen Medienbildungskonzept! Dieses kann mit Mitteln der Projektplanung dann Stück für Stück realisiert werden und vor allem innerhalb der Schule mit Leben erfüllt werden!
Schulträger sollten in einem intensiven Austausch mit ihren Schulen stehen und deren Vorstellungen berücksichtigen. Sie stehen aber auch vor der Herausforderung, in allen Schulen die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die verbindlichen Bildungsziele sowohl an Grundschulen wie auch weiterführenden Schulformen realisiert werden können. Ferner ist ein Wartungs- und Supportkonzept (Bsp. siehe Seite 60ff) zu erstellen. Die Verwendung von Lehrerstunden für z. B. die Wartung eines Computerraumes ist seitens der Landesbehörden nicht erwünscht. Kommunen erhalten seit 2017 jährlich ca. 16 Mio. €, um Wartung und Support der schulischen EDV leisten zu können! Die erfordert seitens des Schulträgers koordinierende Arbeitsformen und das Herbeiführen von Abstimmungsprozessen zusammen mit den jeweiligen Schulen. Sicherlich wäre es zielführend vor allem die grundlegende Infrastruktur überall auf einen modernen und leistungsfähigen Stand zu bringen. Grundlegende Infrastrukturen sind: Schulen an das Glasfasernetz anzuschließen, das gesamte Schulgebäude mit WLAN auszuleuchten (nutzbar für Schüler und Lehrkräfte), flächendeckend Präsentations-möglichkeiten (Smartboard, Beamer oder Interactiv Panel) zu installieren und Lernplattformen zu realisieren.
Bei allen Fragen steht Ihnen die Medienberatung Niedersachsen gerne beratend zur Seite!
Weitere aktuelle Informationen und Regelungen des Landes Niedersachsens finden Sie hier. (Kultusministerium Referat 54)
Aufgrund der großen Dynamik bei diesem Thema, sind alle gemachten Angaben ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen (bspw. Pressedienst Kultusministerium)!