Sofortaustattungsprogramm: Vorlage Leihvertrag Schülergeräte
Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder
Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes ersetzt die bisher mögliche vereinfachte Beschaffung von Mobilen Endgeräten nach 2.6 der Förderrichtlinie.
Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen, 500 Mio. Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder als Zusatz zum DigitalPakt Schule 2019-2024 vom 14.05.2020, sollen die Mittel in Anlehnung an das bereits laufende Verfahren zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Das bedeutet für Niedersachsen einen Betrag von 47 Mio. Euro zuzüglich 4,7 Mio. Euro Eigenanteil (10 %) vom Land.
Eine entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder“ als Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 wird in Kürze veröffentlicht.
In Kooperation mit Spitzenverbänden der Schulträger wurde in den vergangenen Wochen eine Förderrichtlinie erarbeitet, sodass jetzt Schulträger rückwirkend zum 16.03.2020 digitale Endgeräte beschaffen können, die ihre Schulen den Schülerinnen und Schülern mit Bedarf zur Verfügung stellen können.
Zur Herstellung von Chancengerechtigkeit soll im Sinne des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020 einem möglichst hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern zur Unterstützung des Lernens zu Hause ein digitales Endgerät (Laptops, Notebook und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden, soweit hierzu ein besonderer Bedarf aus Sicht der Schulen besteht.
Für das konkrete Verfahren vor Ort wurden eine Handreichung sowie ein Musterleihvertrag erarbeitet, der Schulträgern und Schulleitungen in der Ausgestaltung des Verfahrens als Orientierung dienen soll (siehe Downloadbereich).
Diejenigen Schulträger, die bereits Anträge nach der bisherigen Regelung gestellt haben, müssen im Antrag des Sofortausstattungsprogramm lediglich folgende Erklärung anhaken:
„Für die Maßnahme nach 2.1.1 wurden bereits Leistungen nach Nr. 2.6 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen (DigitalPakt Schule) gewährt, aber bisher nicht ausgezahlt. Der Antrag/ die Anträge auf Fördermittel nach Nr. 2.6 wird/werden hiermit zurückgezogen. In der beigefügten Anlage sind die Anträge mit Antragsnummer, Schule und beantragter Zuwendung aufgeführt.“
Alle Informationen zum Sofortausstattungsprogramm des Bundes finden Sie und zum konkreten Antragsverfahren auf den Seiten der Landesschulbehörde:
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/digitalpakt/sofortausstattungsprogramm
In der Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens vom 12.12.2016 hat sich das Land zudem verpflichtet, für die Systemadministration an Schulen insgesamt 11 Mio. Euro jährlich zu zahlen und 5 Mio. Euro für den First-Level-Support durch Landespersonal an den Schulen bereitzustellen. Da u. a. insbesondere für das Lernen zuhause aufgrund der veränderten Lernbedingungen in der Corona-Krise ein erhöhter Einsatz digitaler Endgeräte zu verzeichnen ist, stellt die Landesregierung über den Nachtragshaushalt 2020 einmalig 11 Mio. Euro für die Administration dieser Geräte den Kommunen zur Verfügung.
Link zum Musterleihvertrag:
Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Sofortaustattungsprogramm: Vorlage Leihvertrag Schülergeräte