Umgang mit coronabedingten Lernrückständen

 

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Die besondere Unterrichtssituation in den vergangenen Monaten hat zu Lernrückständen geführt, deren Auswirkungen in den nächsten Jahren noch zu spüren sein werden. Beispielsweise kann in der aktuellen Situation nicht in allen Fällen die in den Kerncurricula vorgegebene Zuordnung der Kompetenzen zu den dafür vorgesehenen Doppeljahrgängen eingehalten werden. In den Hinweisen zu den Abschlussarbeiten und den Abiturprüfungen der Folgejahre werden Reduzierungen und Modifizierungen im Hinblick auf die Erwartungen in zentralen Prüfungen formuliert. In diesem Dokument werden für den Primarbereich einschließlich für die Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen sowie für den Sekundar-
bereich I für jede Schulform Empfehlungen zum Umgang mit Lernrückständen gegeben. Eine einfache Verschiebung von nicht thematisierten Inhalten und Kompetenzen auf das nächste Schuljahr wäre kein angemessener Umgang mit den Lernrückständen. Auch die eigenverantwortliche Erarbeitung zentraler Kompetenzen und Grundvorstellungen zu Hause ist nicht zielführend.
Stattdessen sollen z. B. die Möglichkeiten der Einbeziehung anderer Fächer zur Kompetenzentwicklung, die Möglichkeiten des Spiralcurriculums in Bezug auf Synergieeffekte sowie gezielte Schwerpunktsetzungen genutzt werden. Wichtig ist hierbei eine gute Dokumentation der in den jeweiligen Klassen nicht bzw. nur teilweise behandelten Inhalte und erworbenen Kompetenzen.
Für die konkrete Umsetzung, wie im kommenden Schuljahr mit diesen Lernrückständen umgegangen werden soll, ist die jeweilige Fachgruppe zuständig.

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Hier finden Sie die komplette Broschüre vom Kultusministerium:

Umgang_mit_coronabedingten_Lernrueckstaenden