1. Allgemeines
Schulpflichtige Kinder, bei denen nach der schulärztlichen Untersuchung und ggf. durch die Ergebnisse der Schuleingangsdiagnostik Defizite in körperlicher, sozialer, geistiger oder seelischer Entwicklung festgestellt wurden, können nach § 64 Abs. 2 NSchG ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung der Zurückstellung obliegt der Schulleitung.
Der Schulkindergarten der Grundschule am Wall wurde zu Beginn des Schuljahres 2018/19 eingerichtet und wird von einer Grundschullehrkraft geleitet. Unsere Förderschullehrkräfte unterstützen die leitende Lehrkraft in ihrer Arbeit. Die tägliche Unterrichtszeit beträgt vier Schulstunden, also insgesamt 20 Wochenstunden. Die Klassengröße variiert jedes Schuljahr je nach Anmeldezahlen.Im Schulkindergarten sollen die Grundlagen für eine erfolgreiche Mitarbeit im 1. Schuljahr geschaffen werden. Die Inhalte der ersten Klasse werden dabei nicht vorweggenommen. Die Förderung erfolgt sowohl in der ganzen Gruppe als auch individuell ausgehend von der Lernausgangslage des Kindes.
Durch die individuelle Förderung sind dement-sprechend auch die Lernangebote vielfältig und wechseln zwischen Spiel- und Unterrichtsphasen. Sie umfassen die gemeinsame Arbeit in der Gruppe, sowie individuelle Förderung (Förderplanung) der Gesamtpersönlichkeit.
Die Kinder aus dem SKG nehmen teilweise am Unterricht oder geeigneten Veranstaltungen der ersten Klassen teil.
Ein intensiver Kontakt zu den Eltern und in Absprache mit den Eltern, die Zusammenarbeit mit Therapeuten, Beratungsstellen, Jugendhilfestation und Gesundheitsamt sind dabei natürlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Zurückgestellten Kindern soll im Jahr der Zurückstellung die Chance gegeben werden, durch individuelle und ganzheitliche Fördermaßnahmen die gewünschte Schulfähigkeit zu erlangen. Da sich die Schulkindergartenkinder am Schulleben der Grundschule, wie z.B. Pausen, gemeinsame Feste: Weihnachtsfeier, Schulfest, gemeinsame Ausflüge, gemeinsamer Besuch von Theateraufführungen usw. beteiligen, bietet das Jahr im Schulkindergarten den Kindern die Chance, sich ohne Leistungsdruck an das Schulleben und die Schulgemeinschaft zu gewöhnen.
Durch die Vertrautheit des Schulalltags wird den Kindern für das kommende erste Schuljahr Sicherheit gegeben, die ihnen besonders in der Schuleingangsphase hilft und sie gestärkt am Unterricht der zuständigen Grundschule teilnehmen lässt.
2. Lernbereiche
Das angeleitete Spiel der Kinder nimmt im Schulkindergarten eine zentrale Stellung ein. Spielphasen sind täglich in dem Tagesablauf eingeplant, damit die Kinder die Möglichkeit erhalten, einen Teil der verfügbaren Zeit nach ihren Bedürfnissen und Interessen zu gestalten. Daraus ergibt sich eine vielfältige und abwechslungsreiche Raumgestaltung.
Im Schulkindergarten werden Defizite in den Lernvoraussetzungen und Beeinträchtigungen der sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung der Schüler so gefördert, dass eine erfolgreiche Mitarbeit im 1. Schuljahr erleichtert wird.
Die Angebote ergeben sich aus folgenden Lernbereichen, denen jeweils bestimmte zu fördernde Fähigkeiten und Fertigkeiten zugeordnet sind:
Sozial- und Arbeitsverhalten
- Kontakt-, Kooperations- und Teamverhalten
- Selbstkontrolle
- Regelverständnis
- Lernbereitschaft und Arbeitshaltung
- Ausdauer und Konzentration
- Konfliktverhalten
- Merkfähigkeit und Anweisungsverständnis
Sprechen und Hören
- Wortschatz, Satzbau und Grammatik
Sprechen und Zuhören können - Phonologische Bewusstheit (Worterkennung, Reime, Silben, Hörmerkspanne, Laute)
- Gesprächsbereitschaft
- Abstraktionsvermögen
Lernvoraussetzungen Mathematik
- Vergleichen, Sortieren und Ordnen
- Farben, Formen und Größen
- Mengen erfassen und vergleichen
- Zahlenwissen, Eins-zu-Eins-Zuordnung
- Würfelzahlen
- Reihen fortsetzen
Natur- und Sachbegegnung
- Umweltwissen
- Naturbeobachtung
- Verkehrserziehung
- Gesundheitserziehung
Bildnerisches Gestalten
- Malen, Zeichnen, Basteln
- Umgang mit unterschiedlichen Gestaltungsmaterialien
- Üben von Arbeitstechniken
Rhythmisch/musikalische Erziehung
- Singen, tanzen
- Umgang mit Instrumenten
- Melodisch-akustische Differenzierung
- Rhythmik
Bewegungserziehung
- Körper- und Bewegungssicherheit
- Raumorientierung
- Regelverständnis
- Feinmotorik (Ausmalen, Schneiden, Kleben, Kneten, Bauen, Greifen, Stifthaltung)
Wahrnehmung
- Akustische Wahrnehmung (Laute, Geräusche)
- Visuelle Wahrnehmung (Raumlage, Konstanz, Figur-Grundwahrnehmung, Auge-Hand-Koordination)
- Taktil-kinästhetische Wahrnehmung (Fühlen, Körperschema, Mittellinienkreuzung)
- Vestibuläre Wahrnehmung (Gleichgewicht, Orientierung)
Die Beurteilung der Kinder im SKG auf Basis der unmittelbaren Beobachtung und der Arbeitsergebnisse in Form von Arbeitsblättern, Bildern, Werkstücken werden als Ergebnis im Schulentwicklungsbogen festgehalten. Wichtig ist uns vor allem, dass die Kinder in ihrer Sozialkompetenz und Arbeitsbereitschaft gestärkt werden.
3. Beispiele für die Umsetzung
- Das Selbstvertrauen aufbauen und festigen
(Wünsche äußern, Meinungen und Ideen vertreten, alltägliche Verrichtungen wie An- und Ausziehen, Schulsachen ordnen, ohne Hilfe arbeiten…) - Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle erweitern
(sich bei Gesprächen an Regeln halten, Kritik vertragen und ertragen, eigene Bedürfnisse zurückstellen können…) - Die Bereitschaft und Fähigkeit mit anderen Kontakt aufzunehmen, zu spielen und zu arbeiten
(Rollenspiele, Freispiel, Pausenhofspiel, Lernen Mitschüler anzusprechen, um Hilfe bitten…) - Konzentration und Merkfähigkeit erweitern
(Figuren nachzeichnen, Memory, verschiedene Gesellschaftsspiele spielen, Muster fortsetzen, längere Zeit bei einem Spiel verweilen, Sprach- und Sprechspiele lernen, kurze Geschichten wiederholen, beim Vorlesen von Geschichten zuhören…) - Sprechbereitschaft und Sprechfähigkeit in der Gruppe entwickeln
(im morgendlichen Gesprächskreis anderen etwas erzählen, zu Bildern etwas sagen, Satzreihen bilden…) - Grob- und Feinmotorik weiter ausbilden
(Laufen, Springen, Werfen, Fangen, auf verschiedenen Geräten balancieren, Koordination entwickeln/ Hampelmann, Material kneten, schneiden, falten, Perlen aufziehen, Bilder aus- und anmalen - Schwungübungen ausführen, Druckbuchstaben schreiben…)
- Differenzierte visuelle und auditive Wahrnehmungsfähigkeit fördern
(nach Farbe, Form und Größe sortieren, Puzzle legen, - Unterschiede zwischen zwei Bildern suchen, Gegenstände nach genauer Beschreibung finden, Kim Spiele, Geräusche erkennen…)
- Gewöhnung an einen schulischen Tagesablauf
(pünktliches und regelmäßiges Erscheinen, Bereithalten von Arbeitsmaterialien, Raum- und Gruppenwechsel)
Für diese Zusammenarbeit ist gegenseitige Information und Vertrauen Voraussetzung.
Formen und Inhalte der Zusammenarbeit:
- Elterninformationsabend vor der Einschulung
- Schriftliche Elterninformationen während des laufenden Schuljahres
- Spätestens Oktober / November: Erste Elterngespräche durch SKG-Leitung und ggf. Förderschullehrer/ Schulleitung, wenn besondere Auffälligkeiten bei einem Kind zu beobachten sind
- Weitere Gespräche, wenn Eltern es wünschen bzw. wenn Kinder besondere Auffälligkeiten zeigen (evtl. Einleitung von Überprüfungsverfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs)
- Hausbesuche
- Hospitation der Eltern