Krankheit / Schulunfall

Wenn Ihr Kind krank ist, verständigen Sie uns unbedingt gleich am ersten Tag, damit es keine unentschuldigten Fehltage gibt. Rufen Sie einfach vor 8.00 Uhr in der Schule an. Ihre Nachricht wird an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin weitergegeben.

Sollte die Erkrankung länger dauern, lassen sie uns spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung zukommen. Ab dem sechsten Versäumnistag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.

Für die Freistellung vom Sport- oder Schwimmunterricht ist immer eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

 

Schulunfälle sind solche, die sich in der Schule oder auf dem Weg zur Schule beziehungsweise nach Hause ereignen. Dazu zählen auch die Wege, die Ihr Kind erledigen muss, um sich Schulhefte oder ähnliches zu kaufen.

Die Schule muss immer dann verständigt werden, wenn das Kind infolge des Unfalls einen Arzt aufsuchen musste.

 

Wichtig !

 

Bei einem notwendigen Artzbesuch durch einen Schulunfall ist zunächst der ambulante Durchgangsarzt aufzusuchen.

 

Klinikum Hann.Münden

Vogelsang 105

Prof. Dr. Med. Alois Schmid

Tel.: 05541/996-645