1. Klassenelternschaft:
In der ersten und dritten Klassenstufe wählt die Elternschaft auf einem Elternabend nach den Sommerferien für zwei Jahre:
- Einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende (gleichzeitige Mitgliedschaft im Schulelternrat)
- Einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin
- Klassenkonferenzvertreter
2. Schulelternrat
Die gewählten Vertreter des Klassenelternrates gehören automatisch dem Schulelternrat an. Der Schulelternrat muss über wichtige Entscheidungen der Schule (z.B. Leistungsbewertung, Einführung neuer Bücher, organisatorische Änderungen usw.) informiert werden und hat Mitspracherecht. Er wählt aus seinen Mitgliedern eine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter, sowie Abgeordnete für die Gesamt- und Fachkonferenzen.
Mitglieder unseres Schulelternrates:
Vorsitzende: Jacqueline Bülow Stellvertretung: Gesa Cordes Kontakt: schulelternrat@gs-blender.de
3. Gesamtkonferenz:
Den Vorsitz der Gesamtkonferenz hat die Schulleitung. Alle hauptamtlichen Lehrkräfte sind Mitglieder der Konferenz. Die Anzahl der ElternvertreterInnen in einer Gesamtkonferenz richtet sich nach der Anzahl der an der Schule tätigen hauptamtlichen Lehrkräfte (NSchG §36).
Die Gesamtkonferenz entscheidet über allgemeine Angelegenheiten der Schule, die innere Organisation der Schule, wichtige Fragen des Unterrichtes und der Erziehung sowie über eine allgemeine Schulordnung.
4. Schulvorstand
Mitglieder der Schulvorstandes werden für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz des Schulvorstandes hat die Schulleitung. In Sitzungen des Schulvorstandes werden folgende Dinge entschieden:
- Verteilung der Haushaltsmittel
- Wichtigen Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger
- Innerschulische Reformen
- Einrichtungen schulischer Veranstaltungen
- Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern