Was passiert, wenn…?

… Ihr Kind krank ist?

Im Falle einer Krankheit verständigen Sie bitte die Schule umgehend am ersten Fehltag bis um 8.00 Uhr. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, können Sie jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass wir ab dem dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung benötigen.

… Ihr Kind Läuse hat?

Diese Plagegeister kann jeder bekommen und sie treten in der kalten Jahreszeit verstärkt auf. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, informieren Sie die Schule bitte umgehend und schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, da sich die Kopfläuse schnell ausbreiten können! Behandeln Sie Ihr Kind bitte mit bekannten Mitteln. Nach Abschluss der Behandlung lassen Sie sich bitte von ihrem Hausarzt bescheinigen, dass Ihr Kind frei von Läusen und Nissen ist. Bei Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich gern an das Gesundheitsamt. Der Schule ist es rechtlich nicht möglich, eine Kontrolle bezüglich eines Lausbefalles vorzunehmen!

… Ihr Kind etwas verloren hat?

Fundsachen können bei Herrn Olsson im Hausmeisterbüro abgeholt werden.

… die Schule Ihnen wichtige Informationen zukommen lassen will? 

Wichtige Informationen werden häufig schriftlich per Post oder Mail an Sie weitergegeben. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in die Postmappe Ihres Kindes sowie in Ihr E-Mail-Postfach.

…sich Ihre Adresse oder Telefonnr. ändert?

Adressänderungen und neue Telefonnummern geben Sie bitte im Sekretariat bekannt. Wir müssen Sie im Notfall erreichen können!

… Ihr Kind in der Schule einen Unfall hatte?

Bei Unfällen auf dem Schulweg und während der Schulzeit sind die Kinder versichert. Unfälle und Schadensmeldungen geben Sie bitte bei Frau Warmbrunn oder Ihrer Klassenleitung bekannt.

…Ihr Kind von der Schule beurlaubt werden soll?

Beurlaubungen bis zu zwei Tagen sind schriftlich bei der Klassenleitung zu beantragen. Darüber hinausgehende Beurlaubungen werden schriftlich bei der Schulleitung beantragt. Ferienverlängerungen sind nicht möglich (siehe Jahresschreiben)!