Offene Ganztagsschule

In der offenen Ganztagsschule finden die außerunterrichtlichen Angebote grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist freiwillig. Die Anmeldung zum Ganztag verpflichtet allerdings für die Dauer eines Schulhalbjahres zur regelmäßigen Teilnahme. Sollten Sie Ihre Tochter/ Ihren Sohn doch einmal an einem Tag vom Ganztag abmelden müssen, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 8.00 Uhr des Tages mit: kontakt@gsblender.de.