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Verkehrserziehung
Ihr Kind sollte möglichst bald selbstständig zur Schule kommen. Üben Sie das richtige Verhalten an schwierigen Stellen, und bilden Sie „Wegpatenschaften“. Wir besprechen im Rahmen des Sachunterrichts das Thema Verkehr intensiv in den ersten Schulwochen. Alle Schulanfänger sollten in der dunklen Jahreszeit die Westen des ADAC tragen. Außerdem führt die Polizei in Zusammenarbeit mit der Grundschule das Projekt „gelbe Füße“ zum Schuljahresbeginn durch.

Verlässliche Grundschule
Die Grundschule Esterwegen ist seit 2003 eine Verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass für Eltern und Kinder verlässliche Unterrichtszeiten im Rahmen von 5 Zeitstunden angeboten und von ihnen genutzt werden können. Um auch für den Schulkindergarten sowie für die Klassen 1 und 2 einen entsprechenden Zeitrahmen einhalten zu können, wird an der Schule ein Betreuungsangebot vorgehalten, welches von allen Schulkindergartenkindern und Erst- und Zweitklässlern genutzt werden kann. Zur Teilnahme an der Betreuung müssen Sie Ihr Kind anmelden. Dazu erhalten Sie rechtzeitig vor der Einschulung weitere Informationen. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für 1 Schulhalbjahr. Sollten Sie die Betreuung im 2. Schulhalbjahr nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, bitten wir bis zum 31.10. eines jeden Kalenderjahres um telefonische Abmeldung im Sekretariat. Bei Abwesenheit einer Lehrkraft wird eine pädagogische Mitarbeiterin bzw. ein pädagogischer Mitarbeiter eingesetzt, der die Lehrkraft vertritt, sodass kein Unterricht ausfällt und die Kinder in der Schule verbleiben können.

Versicherungsschutz
Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihre Kinder sind grundsätzlich durch den Ge-meindeunfallversicherungsverband gegen gesundheitliche Schäden geschützt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf: Schulwege, Unterrichtsgänge, Unterricht, Besichtigungen, Pausen, Sportunterricht, Schul- und Klassenfeiern, Ausflüge. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie wegen einer Verletzung während der Schulzeit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit wir eine Unfallmeldung schreiben können. Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz und die Aufsichtspflicht der Schule erlöschen, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn während der Mittagspause und am Nachmittag das Schulgelände unerlaubt verlässt. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie das Schulgelände während der Mittagspause und am Nachmittag nicht bzw. nur mit Sondergenehmigung verlassen dürfen.

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