Es haben nicht alle Eltern Anspruch darauf, in die Not-Betreuung angenommen zu werden.
Nur wenn mindestens ein Elternteil in einer der Berufsgruppen tätig ist, wird Ihr Kind aufgenommen.
Zu den relevanten Berufsgruppen zählen:
PFLEGE, GESUNDHEIT, MEDIZIN; POLIZEI, JUSTIZ, RETTUNGSDIENST, FEUERWEHR und KATASTROPHENSCHUTZ; WASSER- und ENERGIEVERSORGUNG, ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR.