Inhaltsverzeichnis:
1. Hausaufgabenerlass
2. Verschiedene Arten von Hausaufgaben und ihr didaktischer Stellenwert
3. Formale Regeln und Symbole
4. Korrektur der Hausaufgaben
5. Fehlende Hausaufgaben/ Krankheit
6. Aufgabenverteilung
– Lehrerinnen
– Eltern
– Betreuungspersonen
– Schülerinnen und Schüler
7. Kontrolle der Hausaufgabe
7.1 Kurz-Kontrolle der Hausaufgaben durch den Lehrer
8. Grundsätze/ Tipps für Hausaufgaben
Braunschweig, 23. September 2010
1.Hausaufgabenerlass an allgemein bildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-82 100 (SVBl. 2005 S. 76)
– VORIS 22410 –
Bezug:
Erl. „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ v. 27.1.1997 (SVBl. S. 66)
1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf
– die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
– die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder
– die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen
ausgerichtet sein.
Art und Umfang von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den wesentlichen Angelegenheiten (§ 34 Abs. 1 NSchG), über die die Gesamtkonferenz zu beschließen hat. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des
Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern (§ 96 Abs. 4 NSchG), schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften ein.
2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung
von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen
jedoch nicht mit Noten bewertet werden.
3. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.
Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind
– im Primarbereich: 30 – 45 Minuten,
– im Sekundarbereich I: 1 – 2 Stunden,
– im Sekundarbereich II: 2 – 3 Stunden.
Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die
Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig (§ 35 Abs. 3 Nr. 2 NSchG).
4. An den Tagen mit Unterricht, der nach 14 Uhr beginnt, ist im Sekundarbereich I bei der Stellung von Hausaufgaben für den folgenden Tag auf die besondere Belastung der Schülerinnen und Schüler durch Nachmittagsunterricht Rücksicht zu nehmen. Es dürfen im Primarbereich vom Freitag und im Sekundarbereich I vom Samstag keine Hausaufgaben zum folgenden Montag gestellt werden. Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten
sind mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z. B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht nicht zulässig.
5. Dieser Erlass tritt zum 1.1.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
2. Verschiedene Arten von Hausaufgaben und ihr didaktischer Stellenwert
Art der Hausaufgaben
Methode
Didaktische Zielsetzung
Vorteil
Kritische Anmerkung
Übende – wiederholende HS
Mechanisches, vielfaches Abarbeiten desselben Aufgabentyps
Schnelle, intensive Festigung eines neuen Unterrichtsinhalts
Schnelle Automatisierung neuer Inhalte
Wenig geistige Aktivität, Unterforderung der leistungsstarken Schüler
Differenzierende Aufgaben
Die Schüler bearbeiten unterschiedliche Aufgaben, je nach Leistungsvermögen
Jeder arbeitet seinen Möglichkeiten entsprechend
Unterforderung und Überforderung wird vermieden
Vorbereitende/ nachbereitende HS, Material sammeln, Infos beschaffen, Text lesen
Texterfassung (Lesen) oder Recherchierung besonderer, neuer Inhalte, Mitbringen bestimmter Dinge, Erstellung von Mappen
Interesse wecken, Vorwissen erzeugen, Bereicherung des Unterrichts, Differenzierung nach Leistungsvermögen
Vorwissen kann eingebracht werden, Elternhäuser können sich einbringen
Mündliche Aufgaben
z.B. 1×1, Lesen üben…
Automatisierung von Wissen,
Hausaufgaben sind zur Übung und Festigung des Unterrichtsstoffes unerlässlich. Um eine Einheitlichkeit der Handhabung durch Kollegen zu erreichen sind Absprachen nötig.
3. Formale Regeln und Symbole
Es gibt ein Hausaufgabenheft, in das die Kinder ihre Hausaufgaben notieren. Dieses Heft wird auch von Lehrern, Eltern und Betreuern für Hinweise und Vermerke genutzt, wobei die unterrichtliche und zeitliche Situation berücksichtigt werden muss.
Hinweise beziehen sich z.B. auf nicht bearbeitete Hausaufgaben, überschrittener Zeitrahmen, auftretende Schwierigkeiten etc.
Die Kinder sollen dazu ermutigt werden, ihre eigene Arbeit (also auch Arbeitshaltung bei den Hausaufgaben) einzuschätzen.
Bei „Problemkindern“ gibt es zwei Symbole, die uns gegenseitig über die Anfertigung von Hausaufgaben informieren:
VH = Viel Hilfe
S = Hausaufgaben überwiegend selbstständig erledigt
Allgemeine Hinweise:
Die Lehrer geben ausreichend Zeit um die HS von der Tafel abzuschreiben.
Offene Fragen dazu werden geklärt.
Für die HS gibt es eine bestimmte Seite an der Tafel (+ aktuelles Datum).
Vor Ferien und Feiertagen gibt es keine Hausaufgaben
Um Hausaufgaben schneller notieren zu können und alle Beteiligten verstehen was gemeint ist, gibt es folgende Symbole:
Symbol Brille: Lesen
Symbol Stift: Schreiben
M: Mathematik
D: Deutsch
Su: Sachunterricht
!: daran muss ich denken
S: Seite
Aufg: Aufgabe
AH: Arbeitsheft
AB: Arbeitsblatt
MB: Mathematikbuch
LB: Lesebuch
SB: Sprachbuch
WB: Wörterbuch
FW: Freiwillig
4. Korrektur der Hausaufgaben
Lehrer: Hausaufgaben werden auf Vollständigkeit kontrolliert. (Mitteilung siehe unter Punkt 5)
Inhaltliche und rechtschriftliche Korrektur kann für Klasse 3 + 4 auch von Betreuern oder Eltern erfolgen. Es sollte nur der Fehler unterstrichen werden, damit die Kinder dazu angeregt werden selbst richtige Lösungen zu finden nach dem Motto:
Aus Fehlern wird man klug – aber nur wenn man sie selbst verbessert.
Auf die äußere Form kann immer und bei allen Kindern geachtet werden!
5. Fehlende Hausaufgaben/ Krankheit
In jeder Klasse hängt eine Klassenliste, in die vergessene Hausarbeiten eingetragen werden. Die Klassenlehrerin hat so den Überblick, wenn sich das Vergessen häuft. Nach 3 vergessenen Aufgaben werden die Eltern informiert.
Bei fehlenden Aufgaben hat das Kind die Pflicht, diese umgehend nachzuarbeiten und unaufgefordert der entsprechenden Fachlehrerin vorzuzeigen.
Im Krankheitsfall benennen die Eltern ein benachbartes Kind welches die Aufgaben/ Arbeitsblättern zum kranken Kind bringen soll. Je nach Art und Dauer der Krankheit kann das Kind eventuell einige Aufgaben bearbeiten oder muss sie später nacharbeiten.
6. Aufgabenverteilung:
Lehrerinnen…
– erklären die Hausaufgaben
– stellen im Umfang und Schwierigkeitsgrad angemessene Hausaufgaben, die dem Unterricht erwachsen, gegebenenfalls auch
-differenziert (nach Leistungsfähigkeit)
– planen Zeit zum Aufschreiben der Hausaufgaben ein und notieren diese auf der linken Tafelseite und im Klassenbuch
– benutzen die abgesprochenen Symbole
– kontrollieren/ würdigen die Hausaufgaben, sehen mindestens 1x pro Woche die Hefte durch und leiten die Schüler durch Methodentraining zur Selbst- und Partnerkontrolle an
– geben bei Bedarf Eltern und Betreuern Rückmeldung bei häufig fehlenden Hausaufgaben Liste in der Klasse, Klassenlehrerin ist dafür zuständig (sammeln, Infos weitergeben).
Eltern…
erkennen die Arbeit der Kinder an und würdigen sie. Deshalb werden Hausaufgaben täglich von den Eltern mindestens auf Vollständigkeit überprüft. Dazu gehört auch die Überprüfung der Eintragungen im Hausaufgaben- bzw. Elternheft. nehmen bei auftretenden Schwierigkeiten mit dem Lehrer Kontakt auf, um geeignete Fördermaßnahmen abzusprechen sind nicht von der Verantwortung entbunden, sich um die Hausaufgaben des Kindes zu kümmern, selbst wenn es die Aufgaben in der Betreuungszeit erledigt
Eltern sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz
halten die Kinder an, den Schulranzen aufzuräumen und überprüfen, ob die Materialien (Bücher, Hefte, Kleber, Schere etc.) vollständig vorhanden und nutzbar sind
überprüfen, ob Hausaufgaben bearbeitet wurden oder Rückmeldungen der Lehrerinnen oder Betreuer abgezeichnet werden müssen achten darauf, dass eine ordentliche Mappen- und Heftführung eingehalten wird
sorgen dafür, dass mündliche Hausaufgaben wie tägliches Lesen, Kopfrechnen, 1×1, Informationen sammeln etc. durchgeführt werden
halten ihre Kinder dazu an, die Arbeitszeit zu Hause und in der Betreuung angemessen zu nutzen und achten dabei darauf, dass der Zeitrahmen (siehe Rechtsgrundlage) nicht deutlich überschritten wird
geben den Lehrerinnen Rückmeldung, wenn das Kind inhaltliche oder zeitliche Schwierigkeiten hatte.
Betreuungspersonen…
sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz
erklären bei Bedarf noch einmal (Ausnahme)
vergewissern sich ob alle Aufgaben erledigt wurden (Abhaken im Hausaufgabenheft)
geben den Eltern und Lehrerinnen Rückmeldung, wenn das Kind inhaltliche oder zeitliche Schwierigkeiten hatte.
Schülerinnen und Schüler…
Die Kinder lernen schrittweise selbst Verantwortung für ihre Hausaufgaben zu übernehmen. Sie erfahren Hausaufgaben nicht als Bestrafung, sondern als Möglichkeit, sich selbstständig mit einer Aufgabe auseinander zu setzen.
Sie verpflichten sich …
– das Prinzip SOV zu beachten:
S = selbstständig
O = ordentlich
V = vollständig
– die Hausaufgaben täglich ins Hausaufgabenheft zu schreiben bzw. Aufgaben zu kennzeichnen,
– bei Erklärungen aufzupassen und bei Unklarheiten nachzufragen,
– konzentriert, zügig und selbstständig zu arbeiten,
– sauber und lesbar zu schreiben,
– ihren Eltern die erledigten Aufgaben vorzuzeigen,
– ihre Aufgaben pflichtgemäß und pünktlich mit in die Schule zu bringen,
– geben zuverlässig Auskunft, wenn Aufgaben nicht fertig wurden und zeigen ihr Mitteilungsheft bei Einträgen vor,
– arbeiten unerledigte Hausaufgaben innerhalb einer Woche nach.
7. Kontrolle der Hausaufgabe
Kinder sollten Möglichkeiten haben, ihre Ergebnisse zu präsentieren (z.B. Kurzvortrag/ Referat) bzw. wissen, ob die angefertigten Hausaufgaben richtig sind.
Es gibt fünf Möglichkeiten der Hausaufgabenkontrolle:
a.)Selbstkontrolle
Hierbei kontrolliert der Schüler selbst
mit Hilfe vorbereiteter Kontrollblätter
im Rahmen einer Besprechung im Klassenverband
b.)Partnerkontrolle
Schüler tauschen die Hefte aus und kontrollieren unter Anleitung die Aufgaben des anderen
c.)Partnervergleich
Zwei Schüler legen ihre Ergebnisse nebeneinander, vergleichen und erläutern ihre Lösungswege und kommen ggf. darüber ins Gespräch
d.)Lernarrangements: Interaktives Quartett (Mende) oder Methode: Schreibkonferenz (Aufsatzerziehung), Frau Baligand.
e.)Kontrolle durch den Lehrer (Vgl. Punkt 7.1)
7.1. Kurzkontrolle der Hausaufgaben durch die Lehrkraft
Hausaufgaben sollten zeitnah auf Vollständigkeit überprüft werden.
Aufgaben, die nur auf Vollständigkeit, aber nicht inhaltlich überprüft wurden, unterzeichnen wir mit einem Strich.
Kontrollierte Arbeiten werden mit dem Namenskürzel unterzeichnet.
Mindestens eine Hausarbeit pro Woche und Hauptfach sollte auf Richtigkeit überprüft werden.
8. Grundsätze und Tipps für die Hausaufgaben
Bei dem Prozess, selbst Verantwortung für die Erledigung, Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben zu übernehmen, können Eltern und Betreuer begleitend mitwirken:
Eltern und Betreuer können nur in Ausnahmefällen eine Kontrolle über die Vollständigkeit ausüben, die alleinige Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben soll schrittweise auf die Kinder übergehen.
Hausaufgabenhilfe ist keine Nachhilfe. Nicht Gekonntes über das Hausaufgabenheft an die Lehrkraft zurückmelden.
Können Hausaufgaben aus sonstigen Gründen nicht erledigt werden teilen die Eltern dieses schriftlich über das Hausaufgabenheft mit. Die Kinder holen die Hausaufgaben nach.
Folgende Prämissen sollten beachtet werden:
– Gute Arbeitsbedingungen schaffen
– Geeigneten Zeitpunkt für die Hausaufgaben festlegen
– Selbstständigkeit fördern
– Bestärkung der Kinder für die geleistete Arbeit
– Keine zu strengen Maßstäbe anlegen
– Zeit für Hausaufgaben geben