Ausland, Schulbesuch im


Durch den Wechsel von G8 zu G9 ist es jetzt endlich wieder einfacher möglich, eine längere Zeit im Ausland zu verbringen.

Es gibt unendlich viele Veranstalter, die müsst ihr euch bitte selbst suchen. Wir beraten euch gerne bei Fragen, die den Schulbesuch hier betreffen: Muss ich das Jahr wiederholen? Welche Fächer muss ich belegen et. Wir können euch nicht beraten in Hinblick auf Schulwahl, Versicherung etc.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat ein gut verständliches Merkblatt herausgegeben, aus dem ihr viele relevante Informationen erfahren könnt. Bitte lest das zunächst durch, bevor ihr mit uns einen Termin vereinbart. Grundsätzlich gilt aber, jede Schülerin / jeder Schüler, die / der vorhat, ins Ausland zu gehen, muss sich vorab von der / dem für sie / ihn zuständigen Koordinator*in beraten lassen.

Vor dem Auslandsaufenthalt:

1) Merkblatt lesen

2) Termin mit Oberstufenkoordinator*in vereinbaren

3) formloser Antrag der Eltern an den Schulleiter mit der Bitte um Beurlaubung

4) evtl. Antrag auf Überspringen des 11. Jahrgang an die Klassenlehrkraft der Klasse 10 vor den Zeugniskonferenzen stellen

Während des Auslandaufenthalts:

5) im Ausland: Mails checken, Kontakt mit dem / der Oberstufenkoordinator*in halten

6) Wahlen für den nächsten Jahrgang per Mail mit Oberstufenkoordinator*in

7) bei der Schule zurückmelden, es gilt auch noch in den letzten Wochen des Schuljahres die Schulpflicht

Michael Braun / Karen Flügge