Erfolgreicher Abschluss des landesweiten Tablet-Projekts in Sicht

2 MTEtMTg4X2MuanBnIm Herbst 2015 kommt das in Europa einmalige Projekt des Niedersächsischen Landesinstituts für Qualitätsentwicklung (NLQ) „Mobiles Lernen mit Tablet-Computern“ zum Abschluss. Über einen Zeitraum von drei Jahren nahmen 16 Schulen aus ganz Niedersachsen teil. Das Projekt sollte die Eignung von Tablet-Computern für das Mobile Lernen und deren Wirksamkeit zur Verbesserung der Unterrichtsqualität untersuchen. Das Projekt verknüpft das Netzwerk der Medienpädagogischen Beratung mit dem Mobilen Lernen sowie der Lehrerfort- und -weiterbildung und leistet somit einen Beitrag zur schulischen Qualitätsentwicklung.
In Niedersachsen nahmen landesweit 15 Schulen an diesem Projekt teil. Die ausgebildeten Beraterteams des NLQ unterstützten die Kolleginnen und Kollegen in den Regionen bei der Entwicklung der Unterrichtsqualität mit digitalen Medien.
Die teilnehmenden Schulen planten und führten Unterrichtsprojekte durch, in dem sie den pädagogisch sinnvollen Einsatz von Tablet-Computern prüften.
Die Ergebnisse des Projekts mit Erfahrungsberichten und Best Practice Beispielen, werden im Herbst 2015 in einem Abschlussbericht auf dem Niedersächsischen Bildungsserver veröffentlich.

Quelle: Tablet Projekt NLQ Erfolgreicher Abschluss des landesweiten Tablet-Projekts in Sicht

Erfolgreicher Abschluss des landesweiten Tablet-Projekts in Sicht

Im Herbst 2015 kommt das in Europa einmalige Projekt des Niedersächsischen Landesinstituts für Qualitätsentwicklung (NLQ) „Mobiles Lernen mit Tablet-Computern“ zum Abschluss. Über einen Zeitraum von drei Jahren nahmen 16 Schulen aus ganz Niedersachsen teil.

Das Projekt sollte die Eignung von Tablet-Computern für das Mobile Lernen und deren Wirksamkeit zur Verbesserung der Unterrichtsqualität untersuchen. Das Projekt verknüpft das Netzwerk der Medienpädagogischen Beratung mit dem Mobilen Lernen sowie der Lehrerfort- und -weiterbildung und leistet somit einen Beitrag zur schulischen Qualitätsentwicklung.
In Niedersachsen nahmen landesweit 15 Schulen an diesem Projekt teil. Die ausgebildeten Beraterteams des NLQ unterstützten die Kolleginnen und Kollegen in den Regionen bei der Entwicklung der Unterrichtsqualität mit digitalen Medien.
Die teilnehmenden Schulen planten und führten Unterrichtsprojekte durch, in dem sie den pädagogisch sinnvollen Einsatz von Tablet-Computern prüften.
Die Ergebnisse des Projekts mit Erfahrungsberichten und Best Practice Beispielen, werden im Herbst 2015 in einem Abschlussbericht auf dem Niedersächsischen Bildungsserver veröffentlich.

Quelle: Tablet Projekt NLQ Erfolgreicher Abschluss des landesweiten Tablet-Projekts in Sicht

Fortbildungsangebot zum Hörspielwettbewerb „Der Hörwurm"

Fortbildungsangebot zum Hörspielwettbewerb „Der Hörwurm”:hoerwurm

Der Hörwurm – Hörspielproduktion mit Grundschulkindern – Termin: 11.9.2015

In Theorie und Praxis erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Dramaturgie des Hörspiels, erhalten Tipps für das Sprechen vor dem Mikrofon und bekommen Anregungen für den richtigen Einsatz von Geräuschen und Musik.
Den Abschluss bildet ein kurze Einführung in die Audio-Aufnahmetechnik und in das kostenlose Audiosoftware “audacity”.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmenden an grundlegende Gestaltungselemente eines Hörspiels sowie an die technischen Rahmenbedingungen einer Hörspielproduktion im schulischen Kontext heranzuführen.

Teilnehmerkreis: (max. 12)
Lehrkräfte und Multiplikatoren an Grundschulen in der Region Hannover.

Tagungsort: Hannover, Medienzentrum der Region Hannover

Beginn:11.9.2015, 13:00
Ende:11.9.2015, 18:00
Leitung: Uwe Plasger (MZRH); Sylvia Grünhagen (NDR)

Anmeldeschluss: 01.09.2015

Bitte melden Sie sich über die Veranstaltungsdatenbank des NLQ https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=80380 an. 

Quelle: Medienzentrum der Region Hannover Fortbildungsangebot zum Hörspielwettbewerb „Der Hörwurm"

Fortbildungsangebot zum Hörspielwettbewerb „Der Hörwurm"

Fortbildungsangebot zum Hörspielwettbewerb „Der Hörwurm”:hoerwurm

Der Hörwurm – Hörspielproduktion mit Grundschulkindern

In Theorie und Praxis erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Dramaturgie des Hörspiels, erhalten Tipps für das Sprechen vor dem Mikrofon und bekommen Anregungen für den richtigen Einsatz von Geräuschen und Musik.
Den Abschluss bildet ein kurze Einführung in die Audio-Aufnahmetechnik und in das kostenlose Audiosoftware “audacity”.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmenden an grundlegende Gestaltungselemente eines Hörspiels sowie an die technischen Rahmenbedingungen einer Hörspielproduktion im schulischen Kontext heranzuführen.

Teilnehmerkreis: (max. 12)
Lehrkräfte und Multiplikatoren an Grundschulen in der Region Hannover.

Tagungsort: Hannover, Medienzentrum der Region Hannover

Beginn:12.06.2015, 13:00
Ende:12.06.2015, 18:00
Leitung: Uwe Plasger (MZRH); Sylvia Grünhagen (NDR)

Anmeldeschluss: 08.06.2015

Bitte melden Sie sich über die Veranstaltungsdatenbank des NLQ https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=79160 an. 

Quelle: Medienzentrum der Region Hannover Fortbildungsangebot zum Hörspielwettbewerb „Der Hörwurm"

Schulhomepage: Urheberrechtlicher Schutz von Inhalten

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht:

Welche Inhalte darf man für die Schulhomepage verwenden und welche nicht? Wieso ist immer wieder von Abmahnungen die Rede? Gibt es spezielle Regeln für Schulen?

Grundsätzlich darf für die Gestaltung eigener Webseiten (Homepages) kein urheberrechtlich geschütztes Material (Bilder, Logos, Texte und andere Dateien) aus anderen Quellen im Internet verwendet werden. Urheberrechtlich geschützt ist im Zweifelsfall: ALLES – alle Inhalte im Netz, Dateien egal welcher Art sind von einer bestimmten Person kreiert, geschaffen bzw. gestaltet worden, auch wenn sie noch so einfach und belanglos erscheinen. Diese Inhalte sind zwar frei zugänglich, dennoch besteht an allem das „geistige Eigentum“ des jeweiligen Schöpfers, eben das Urheberrecht.

Ohne das ausdrückliche Einverständnis jenes Urhebers darf man die beschriebenen Inhalte zwar ansehen, nicht jedoch anderweitig verwenden, insbesondere nicht für die eigene Homepage kopieren. Ausgenommen sind solche Inhalte, bei denen der Urheber die weitere Verwendung unmissverständlich erlaubt hat –  so wie es im nicht digitalen Bereich beispielsweise Verlage mit dem Verkauf sogenannter Kopiervorlagen handhaben.

Viele, wohl die meisten Inhalte sind nicht nur geschützt. Es gibt diverse Firmen und Unternehmen des gewerblichen Rechtsschutzes, denen sich die Urheber zur Durchsetzung des Schutzes ihres geistigen Eigentums bedienen und die ihren Auftrag professionell wahrnehmen. Sie scannen mittels einer Überwachungssoftware das Netz nach etwaigen Verstößen. Werden Verstöße entdeckt, werden regelmäßig Rechtsanwälte beauftragt,  die neben einer Unterlassungserklärung auch Schadensersatz und weitere Kosten geltend machen, die zumeist auch von Grund und Höhe berechtigt sind. Diese Kosten belaufen sich in der Regel in vierstelliger Höhe. Darüber hinaus wird durch die NLSchB geprüft, ob die betreffende Person im Wege des Regresses zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Ein Regress ist immer dann gegeben, wenn die Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Da aufgrund mehrerer Fälle, die sich in den letzten Jahren ereignet haben, diese Sach- und Rechtslage hinreichend bekannt ist, im Internet der NLSchB entsprechende Hinweise zur Verfügung stehen und die Thematik seit Jahren in den Medien präsent ist, wird man bei Verstößen im Regelfall von grober Fahrlässigkeit ausgehen müssen. Es wird daher unbedingt um Beachtung gebeten hinsichtlich der künftigen Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material.“

Den kompletten Beitrag sowie weitere  Informationen finden Sie hier!

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Schulhomepage: Urheberrechtlicher Schutz von Inhalten

Schulhomepage: Urheberrechtlicher Schutz von Inhalten

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht:

Welche Inhalte darf man für die Schulhomepage verwenden und welche nicht? Wieso ist immer wieder von Abmahnungen die Rede? Gibt es spezielle Regeln für Schulen?

Grundsätzlich darf für die Gestaltung eigener Webseiten (Homepages) kein urheberrechtlich geschütztes Material (Bilder, Logos, Texte und andere Dateien) aus anderen Quellen im Internet verwendet werden. Urheberrechtlich geschützt ist im Zweifelsfall: ALLES – alle Inhalte im Netz, Dateien egal welcher Art sind von einer bestimmten Person kreiert, geschaffen bzw. gestaltet worden, auch wenn sie noch so einfach und belanglos erscheinen. Diese Inhalte sind zwar frei zugänglich, dennoch besteht an allem das „geistige Eigentum“ des jeweiligen Schöpfers, eben das Urheberrecht.

Ohne das ausdrückliche Einverständnis jenes Urhebers darf man die beschriebenen Inhalte zwar ansehen, nicht jedoch anderweitig verwenden, insbesondere nicht für die eigene Homepage kopieren. Ausgenommen sind solche Inhalte, bei denen der Urheber die weitere Verwendung unmissverständlich erlaubt hat –  so wie es im nicht digitalen Bereich beispielsweise Verlage mit dem Verkauf sogenannter Kopiervorlagen handhaben.

Viele, wohl die meisten Inhalte sind nicht nur geschützt. Es gibt diverse Firmen und Unternehmen des gewerblichen Rechtsschutzes, denen sich die Urheber zur Durchsetzung des Schutzes ihres geistigen Eigentums bedienen und die ihren Auftrag professionell wahrnehmen. Sie scannen mittels einer Überwachungssoftware das Netz nach etwaigen Verstößen. Werden Verstöße entdeckt, werden regelmäßig Rechtsanwälte beauftragt,  die neben einer Unterlassungserklärung auch Schadensersatz und weitere Kosten geltend machen, die zumeist auch von Grund und Höhe berechtigt sind. Diese Kosten belaufen sich in der Regel in vierstelliger Höhe. Darüber hinaus wird durch die NLSchB geprüft, ob die betreffende Person im Wege des Regresses zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Ein Regress ist immer dann gegeben, wenn die Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Da aufgrund mehrerer Fälle, die sich in den letzten Jahren ereignet haben, diese Sach- und Rechtslage hinreichend bekannt ist, im Internet der NLSchB entsprechende Hinweise zur Verfügung stehen und die Thematik seit Jahren in den Medien präsent ist, wird man bei Verstößen im Regelfall von grober Fahrlässigkeit ausgehen müssen. Es wird daher unbedingt um Beachtung gebeten hinsichtlich der künftigen Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material.”

Den kompletten Beitrag sowie weitere  Informationen finden Sie hier!

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Schulhomepage: Urheberrechtlicher Schutz von Inhalten

15.5.

Am 15.5. bleibt das Medienzentrum geschlossen!

Quelle: Medienzentrum der Region Hannover 15.5.