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LfD: Eckpunktepapier „Einsatz digitaler Lernplattformen in Schulen“

Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/schulen/einsatz_digitaler_lernplattformen_in_schulen/einsatz-digitaler-lernplattformen-in-schulen-213399.html

In den niedersächsischen Schulen werden zunehmend digitale Lernplattformen im Unterricht eingesetzt. Dieser Trend wurde durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Die eingesetzten Lernumgebungen variieren im Hinblick auf die integrierten Anwendungen deutlich. Neben der Bereitstellung und Organisation digitaler Lerninhalte werden oftmals vielfältige elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Lernenden und Lehrenden eröffnet. Dabei wird eine Vielzahl von personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler verarbeitet. Die Vorteile des digitalen Lernens sind unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu nutzen. Dies erfordert eine Auswahl solcher Anwendungen, die sämtlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. Die Eckpunkte sollen sowohl den niedersächsischen Schulen als auch den Anbietern digitaler Lernplattformen eine Hilfestellung bieten, welche Standards einzuhalten sind.

Das vollständige Eckpunktepapier der LfD Niedersachsen als PDF-Download.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz LfD: Eckpunktepapier „Einsatz digitaler Lernplattformen in Schulen“

Online-Fortbildungsangebot “Datenschutz in Schulen” (STD)

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 02.03.2023 (Termin 1 von insgesamt 6!)
Uhrzeit: 15.00 bis 16.00 Uhr

Ort: ONLINE-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=136654

Beschreibung:

Dieses Angebot richtet sich an Datenschutzbeauftragte und Interessierte in Schulen.

Ziel dieser Reihe ist es Grundlagenwissen zu vermitteln und Hilfen bei der Arbeit im schulischen Alltag zur Verfügung zu stellen.

Die Fortbildung ist auf 6 Onlineveranstaltungen(45-minütig) aufgeteilt, die alle besucht werden sollen. Zwischen zwei Terminen liegen zusätzliche Selbstlernphasen mit Material und Fallbeispielen, die der Vertiefung dienen.

Inhalte:
•Grundlagen des Datenschutzes / Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
• Aufgaben des schulischen Datenschutzbeauftragten
• Dienstliche Daten auf privaten Medien und Geräten
• Nutzung von Cloud Angeboten, Lernplattformen, Apps etc.
• Elektronisches Klassenbuch
• Tablet-PCs / Smartphones / schülereigene Endgeräte

Module:
Do 02.03.2023 15 Uhr Grundlagen DSGVO, §31 NSchG
Do 16.03.2023 15 Uhr Erste Schritte DSGVO
Do 20.04.2023 15 Uhr TOM, Auftragsverarbeitung
Do 11.05.2023 15 Uhr Apps, Cloud Angebote
Do 01.06.2023 15 Uhr DS Folgenabschätzung, LMS, Klassenbuch
Do 15.06.2023 15 Uhr Urheber/Nutzungsrecht

Ein Angebot des Netzwerk Medienberatung Mitte Nord, RKMN, RK-MN

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildungsangebot “Datenschutz in Schulen” (STD)

Online-Fortbildungsangebot “Unterricht digital und kreativ gestalten mit datenschutzkonformen Tools”

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 23.02.2023
Uhrzeit: 17.00 bis 18.30 Uhr

Ort: ONLINE-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=134960

Beschreibung:

»kits« (Kompetent in Technik und Sprache) ist ein Projekt des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung.

»kits« bündelt bekannte und neue digitale Tools auf einer Website und verknüpft diese mit konkreten Unterrichtsideen mit dem Ziel, die digitalen und sprachlichen Kompetenzen aller Lernenden in jedem Fach zu entwickeln. Die vorgestellten Tools sind so vielseitig einsetzbar, dass sie sich für unterschiedlichste Unterrichstszenarien eignen.

Die Tools selbst lassen sich mit jedem Endgerät ohne Anmeldung und kostenfrei nutzen. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben, sodass eine Nutzung in schulischen Kontexten datenschutzkonform ist.

Das Portfolio von »kits« umfasst zum Bespiel einen QR-Code-Generator, mit dem Audio-QR-Codes erzeugt werden können, ein Brainstorming-Tool oder ein kollaborative Anwendung zum Gestalten von Mindmaps. Alle Tools finden sich auf https://kits.blog/tools.

»kits« fördert auch Projekte in Schulen und Kitas in Niedersachsen. Digitale Endgeräte können kostenfrei ausgeliehen werden. Konkrete Unterstützung erfahren die Einrichtungen durch Medienpädagigische Beraterinnen und Berater aus dem »kits«-Team.

In diesem Online-Workshop erhalten die Teilnehmenden einen ersten Überblick über die Angebote von »kits«. Sie arbeiten mit ausgewählten digitalen Tools und stellen eine methodisch-didaktische Verknüpfung zum eigenen Unterricht her. Unser Wunsch ist, dass die Teilnehmenden zu einem eigenen Projekt in ihrer Einrichtung inspiriert werden.

Weitere Infos finden sich auf der Website https://kits.blog.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildungsangebot “Unterricht digital und kreativ gestalten mit datenschutzkonformen Tools”

LFD (Pressemitteilung): DSK veröffentlicht neue Version der Orientierungshilfe Telemedien

Auf ihrer 104. Konferenz hat die Datenschutzkonferenz die geänderte Fassung der Orientierungshilfe (OH) für Anbietende von Telemedien 2021 Version 1.1 beschlossen. Diese wurde nun zusammen mit einem umfassenden Auswertungsbericht veröf-fentlicht.

Zum Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) im Dezember 2021 verabschiedete die DSK die OH Telemedien 2021. Diese setzt sich ausführlich mit den Anforderungen des neuen Gesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung beim Betrieb von Webseiten auseinander und gibt Webseitenbetreibenden, Anbietenden von Telemedien sowie Nutzenden und Rechtsanwen-denden Hilfestellungen für einen datenschutzkonformen Betrieb ihrer Webseiten. Auf Webseiten und in Apps kommen regelmäßig Technologien zum Einsatz – häufig von Drittdienstleistenden – die es ermöglichen, personenbezogene Daten von Nut-zenden zu verschiedenen Zwecken zu verarbeiten. Ein sehr praxisrelevantes Beispiel solcher Technologien sind sogenannte Cookies, die in den Anwendungsbereich des neuen §25 TTDSG fallen.
Im Anschluss an die Veröffentlichung der OH Telemedien 2021 hat die DSK ein öffentliches Konsultationsverfahren eingeleitet. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechende Anpassungen und Ergänzungen in der Ur-sprungsversion der OH Telemedien 2021 vorgenommen. Zudem wurde die OH Tele-medien 2019 in die aktuelle Version 1.1 aufgenommen. Eine ausführliche Bewertung der Stellungnahmen findet sich im Auswertungsbericht des Arbeitskreis Medien „Konsultation zur Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien“.

Weitere Informationen zur Datenschutzkonferenz: www.datenschutzkonferenz-online.de

Herausgeber der Pressemitteilung: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Pressemitteilung als PDF-Download .

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/dsk-veroffentlicht-neue-version-der-orientierungshilfe-telemedien-217869.html

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz LFD (Pressemitteilung): DSK veröffentlicht neue Version der Orientierungshilfe Telemedien

LfD: Abmahnungen zu Datenschutzverstößen auf Webseiten vermeiden – Google Fonts lokal einbinden

Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/abmahnungen-zu-datenschutzverstossen-auf-webseiten-vermeiden-google-fonts-lokal-einbinden-217509.html

Angesichts massenhafter Abmahnschreiben wegen des Einsatzes von Google Fonts auf Webseiten ruft die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen die Betreiber der Seiten dazu auf, diese datenschutzkonform zu gestalten. Die LfD erreichen regelmäßig Beschwerden zum Einsatz von Google Fonts sowie Beratungsanfragen zu Abmahnungen.

Aktuell mehren sich die Berichte über eine Abmahnwelle gegen den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten. Ausgelöst wurde diese durch eine Entscheidung des Landgerichts München vom 20. Januar 2022 (LG München I – 3 O 17493/20). Das Gericht sprach dem Kläger in einem Zivilverfahren gegen den Betreiber einer Webseite 100 Euro Schadenersatz wegen des datenschutzwidrigen Einsatzes von Google Fonts zu. Auf dieses Urteil stützen sich nun Privatpersonen und Rechtsanwaltskanzleien in ihren Schreiben an Betreiber von Webseiten und fordern Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Des Weiteren verlangen sie von den Adressaten unter anderem, Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu erhalten und diese Daten zu löschen.

Die LfD Niedersachsen erreichen regelmäßig Beratungsanfragen zu diesem Thema. Bei den Abmahnungen und den damit geltend gemachten Forderungen handelt es sich aber um zivilrechtliche Auseinandersetzungen, für welche die LfD nicht zuständig ist. Deshalb darf sie in diesem Zusammenhang keine Einzelfallberatung leisten.

Verschiedene Möglichkeiten der Einbindung

Über Google Fonts werden vom US-amerikanischen Unternehmen Google Inc. Schriftarten für die Gestaltung von Webseiten angeboten. Der Dienst wird auf sehr vielen Seiten genutzt, allerdings gibt es zwei unterschiedliche Wege der technischen Einbindung. Wird Google Fonts online eingebunden, werden beim Aufruf der Webseite die Schriftarten von Google-Servern geladen und automatisch personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer an das Unternehmen Google Inc. in die USA übermittelt. Alternativ können die auf der Webseite verwendeten Google-Schriftarten heruntergeladen und lokal auf dem eigenen Server gespeichert werden. Das ist die datenschutzkonforme und deshalb auch von der LfD Niedersachsen empfohlene Variante. Es werden aber auch von vielen anderen Anbietern Fonts für die Webseitengestaltung angeboten, die bei entsprechender Einbindung datenschutzkonform sind.

Überprüfung der Abmahnschreiben

Betreiber von Webseiten, die ein Abmahnschreiben wegen Google Fonts erhalten haben, sollten Folgendes prüfen:

  • Sind Sie der Anbieter und datenschutzrechtlich Verantwortliche der Webseite, die in dem Schreiben genannt wird?
  • Ist auf der Webseite Google Fonts eingebunden?
  • Ist Google Fonts online eingebunden?
  • Wird von den Nutzerinnen und Nutzern keine wirksame Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO für den Einsatz von Google Fonts eingeholt?

Wenn all diese Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, liegt in Bezug auf Google Fonts ein datenschutzrechtlicher Verstoß vor.

Sollten Sie für die in dem Schreiben genannte Webseite datenschutzrechtlich verantwortlich sein, sind Sie zudem grundsätzlich verpflichtet, dem Auskunftsbegehren nachzukommen.

Die LfD Niedersachsen stellt bei der Prüfung von Webseiten regelmäßig Rechtsverstöße insbesondere in Bezug auf die Einbindung von Drittdiensten fest. Eine solche Überprüfung ist technisch relativ einfach und kann von nahezu jedem durchgeführt werden. Sicher vermieden werden können Abmahnschreiben nur, wenn bei der Gestaltung von Webseiten die gesetzlichen Anforderungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden. Wie das geht, können Seitenbetreiber zum Beispiel in der Orientierungshilfe der deutschen Aufsichtsbehörden für die Anbieter von Telemediennachlesen.

 

 

Weitere Informationen

Datenschutzkonforme Einwilligungen auf Webseiten – Anforderungen an Consent-Layer

Allgemeine Informationen für die Betreiber von Webseiten

Pressemitteilung als PDF-Download

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz LfD: Abmahnungen zu Datenschutzverstößen auf Webseiten vermeiden – Google Fonts lokal einbinden

Online-Fortbildungsangebot „QR-Codes kreativ einsetzen – kits“

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 24.11.2022
Uhrzeit: 14.00 bis 16.00 Uhr

Ort: ONLINE-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=134029

Beschreibung:

»kits« (Kompetent in Technik und Sprache) ist ein Projekt des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung.
»kits« bündelt bekannte und neue digitale Tools auf einer Website und verknüpft diese mit konkreten Unterrichtsideen mit dem Ziel, die digitalen und sprachlichen Kompetenzen aller Lernenden in jedem Fach zu entwickeln. Die vorgestellten Tools sind so vielseitig einsetzbar, dass sie sich für unterschiedlichste Unterrichtsszenarien eignen.
Die Tools selbst lassen sich mit jedem Endgerät ohne Anmeldung und kostenfrei nutzen. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben, sodass eine Nutzung in schulischen Kontexten datenschutzkonform ist.

Am Beispiel des QR-Code-Generators werden Möglichkeiten der Plattform vorgestellt und ausprobiert.
Die QR-Codes können sehr vielfältig verwendet werden. Während klassische Plattformen Links verschlüsseln, kann man mit KITS die QR-Codes individualisieren, Texte als Audios in verschiedenen Sprachen ausgeben und sogar Aufgaben verteilen. Auf diese Weise kann man beim Erlernen von Sprachen helfen, Plakate und Memorys medial erweitern oder z.B. mit einer QR-Code-Rallye das Schulgebäude erkunden.

Das Portfolio von »kits« umfasst zum Bespiel einen QR-Code-Generator, mit dem Audio-QR-Codes erzeugt werden können, ein Brainstorming-Tool oder ein kollaborative Anwendung zum Gestalten von Mindmaps. Alle Tools finden sich auf https://kits.blog/tools.
»kits« fördert auch Projekte in Schulen und Kitas in Niedersachsen. Digitale Endgeräte können kostenfrei ausgeliehen werden. Konkrete Unterstützung erfahren die Einrichtungen durch Medienpädagigische Beraterinnen und Berater aus dem »kits«-Team.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildungsangebot „QR-Codes kreativ einsetzen – kits“

Online-Fortbildungsangebot „Digitale Tools (von Kits.blog) im Sprachenunterricht für die Wortschatzarbeit nutzen“

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 01.12.2022
Uhrzeit: 15.00 bis 16.30 Uhr

Ort: ONLINE-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=133818

Beschreibung:

Wie Sie die Wortschatzarbeit im DaZ- und Fremdsprachenunterricht mit digitalen Tools
aufpeppen können, erfahren Sie in dieser Fortbildung: Eine kollaborative Mindmap
entwickeln, eine Rallye mit sprechenden QR-Codes konzipieren oder gemeinsam auf
einem Etherpad ein thematisches ABC erstellen – das sind nur einige Möglichkeiten, die
sich mit den digitalen Tools von Kits blog sehr leicht und datenschutzkonform umsetzen
lassen.
Nach einem kurzen Überblick über das Gesamtangebot von Kits blog werden insbesondere
die für Wortschatzarbeit nützlichen Tools (sprechende QR-Codes, Mindmaptool,
kollaboratives Schreibpad, Bildkartengenerator) näher erläutert und
gemeinsam erprobt. Dabei geht es nicht nur um die Bedienung der Tools,
sondern auch um ihre Anwendung und passende Aufgabenstellung im DaZ- und
Fremdsprachenunterricht.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildungsangebot „Digitale Tools (von Kits.blog) im Sprachenunterricht für die Wortschatzarbeit nutzen“

Online-Fortbildungsangebot „Mit Schüler:innen digital kollaborativ arbeiten mit kits.blog“

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Datum: 08.11.2022
Uhrzeit: 17.00 bis 18.00 Uhr

Ort: ONLINE-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=133629

Beschreibung:

Lehrkräfte stehen heutzutage, insbesondere vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung, hinsichtlich der Unterrichtsplanung vor einigen Herausforderungen. Welche Tools lassen sich sinnvoll und einfach für mein Fach verwenden? Darf ich diese überhaupt einsetzen und wie ist das mit dem Datenschutz?

Dieser Fragen hat sich das Projekt „kits – kompetent in technik und sprache“, das vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) gefördert wird, angenommen. In dieser Fortbildung wird das Tool zur kollaborativen Arbeit vorgestellt. – Mitmachen erwünscht!

Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Dies gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft! Bei einer Teilnahme fallen anteilige Kosten in Höhe von 15,- Euro an.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Online-Fortbildungsangebot „Mit Schüler:innen digital kollaborativ arbeiten mit kits.blog“

Datenschutz und Datensicherheit: Zertifizierung für virtuelles Lernen

Quelle: https://www.kit.edu/kit/pi_2021_113_datenschutz-und-datensicherheit-zertifizierung-fur-virtuelles-lernen.php

Einhaltung des Datenschutzes im virtuellen Klassenzimmer: Forschende des KIT entwickeln ein Gütesiegel für Informationssysteme im Bildungssektor

Fernunterricht gehört seit Beginn der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche zum Schulalltag. Der Markt für entsprechende schulische Informationssysteme und Lernsoftware boomt weltweit. Bei Lernplattformen, Chatprogrammen, Videokonferenz-Tools oder Cloudspeichern fürs virtuelle Klassenzimmer hapert es laut Medienberichten aber oft beim Datenschutz. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wollen hier mit einer Datenschutzzertifizierung Abhilfe schaffen. Im Projekt DIRECTIONS entwickeln sie verlässliche Kriterien für ein solches Zertifikat. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Vorhaben mit knapp 6,5 Millionen Euro.   

„Wenn neue Technologien in der Lehre Einzug halten, muss Datenschutz selbstverständlich garantiert sein“, sagt Professor Ali Sunyaev vom Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren (AIFB) des KIT. So müssten laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anbieter schulischer Informationssysteme sicherstellen, dass ihre Produkte alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllten, gleichzeitig dürften Schulen eigentlich nur solche Systeme nutzen, die den Datenschutz garantierten. „Es gab Fälle, in denen etwa die Vertraulichkeit der Daten nicht sichergestellt war“, berichtet der Leiter der Forschungsgruppe Critical Information Infrastructures.

Erste Datenschutzzertifizierung im Bildungswesen

Ein Weg, dieser Problematik zu begegnen, seien Datenschutzzertifizierungen für schulische Informationssysteme. Eine solche entwickeln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des KIT nun im Projekt DIRECTIONS (steht für Data Protection Certification for Educational Information Systems). Das Ziel der Forschenden ist es, eine nachhaltig anwendbare Datenschutzzertifizierung für schulische Informationssysteme zu entwerfen, beispielhaft umzusetzen und schließlich zu erproben. Denn Zertifizierungen haben sich als Mittel zur Überprüfung von Cloud-Diensten bewährt, Gütesiegel kennt man insbesondere schon aus dem Online-Handel. „Die DIRECTIONS-Zertifizierung wird als allererste Datenschutzzertifizierung im Bildungswesen entwickelt, um die Konformität zur DSGVO rechtssicher nachzuweisen“, kündigt Sunyaev an.

Klare Kriterien für Schulen bei Anschaffung von Lernsoftware

„Ein Problem ist, dass es an den Schulen zum Teil an Wissen und Erfahrung fehlt, um zu beurteilen, ob Online-Dienste und IT-Produkte den Anforderungen des Datenschutzes überhaupt genügen“, konstatiert Sunyaev. Dazu komme der Transfer von Daten in Drittländer außerhalb der EU, wenn Anbieter von Lerntools beispielsweise in Amerika säßen. „Die Kontrolle darüber zu behalten, was mit den Daten der Schülerinnen und Schüler passiert, ist dadurch um einiges erschwert“, warnt der Experte. Eine gravierende Sicherheitslücke sieht er außerdem in der oftmals fehlenden Verschlüsselung der Daten: „Personenbezogene Daten werden teilweise im Klartext abgelegt oder übermittelt, sodass diese im Prinzip gelesen werden können.“

Dazu mangele es an klaren Entscheidungsrichtlinien für die Bewertung einzelner Produkte, Empfehlungen unterschieden sich in den einzelnen Bundesländern. „Das führt dazu, dass schulische Informationssysteme gar nicht oder nur begrenzt eingesetzt werden und somit viele Potenziale des digitalisierten Unterrichts nicht ganzheitlich ausgeschöpft werden“, so Sunyaev. „Mit einer entsprechenden Zertifizierung, wie wir sie nun entwickeln, kann ein Anbieter nachweisen, dass alle Anforderungen eingehalten werden. Zertifizierungen schaffen somit Transparenz und verbessern die Vergleichbarkeit von Systemen.“

Eine Zertifizierung umfasst eine Prüfung durch eine unabhängige und akkreditierte Zertifizierungsstelle wie etwa TÜV oder DEKRA. Diese stellt fest, ob ein System und der Anbieter alle Anforderungen des Zertifizierungskriterienkatalogs erfüllen. Überprüft werden dabei etwa technische Sicherheitsmaßnahmen wie eine Firewall oder die Verwendung von Verschlüsselungs- und Anonymisierungsverfahren, aber auch organisatorische Maßnahmen, wie die Schulung von Mitarbeitenden des Anbieters oder die Benennung eines oder einer Datenschutzbeauftragten. Bei erfolgreicher Prüfung werden ein Zertifikat und ein Gütesiegel vergeben, womit der Anbieter werben kann.

Das BMBF fördert das Projekt mit insgesamt knapp 6,5 Millionen Euro. Das KIT erhält davon knapp vier Millionen Euro. An dem Projekt beteiligt sind außerdem die Universität Kassel und die datenschutz cert GmbH.

Weitere Informationen: https://cii.aifb.kit.edu/110_1121.php

Details zum KIT-Zentrum Information ˑ Systeme ˑ Technologien: https://www.kcist.kit.edu/deutsch/index.php

Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten rund 9 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine 23 300 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.

mex, 15.12.2021

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Datenschutz und Datensicherheit: Zertifizierung für virtuelles Lernen

eduCheck digital und DIRECTIONS: Gemeinsam für das digitale Bildungswesen

Quelle: https://educheck.schule/educheck-digital-und-directions-gemeinsam-fuer-das-digitale-bildungswesen/

eduCheck digital und DIRECTIONS erarbeiten Kriterien und Prüfverfahren für digitale Bildungsmedien und Lernsysteme.

Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie wurde ein zunehmender Bedarf an geeigneten digitalen Bildungsmedien und dazugehörigen Lern-Apps und Lerninfrastrukturen (bspw. virtuelle Klassenzimmer) deutlich. Die Angebote sind vielfältig und einem permanenten Wandel unterworfen. Sowohl Schulen und Schulträger als Beschaffende, als auch Lehrkräfte und Schüler*innen sind häufig bei der Auswahl und Prüfung von digitalen Schulbüchern, Bildungssoftware oder Apps überfordert. So muss beispielsweise in Schulen bei der Auswahl von digitalen Lernanwendungen im Klassenzimmer der Datenschutz beachtet werden, damit hochsensible personenbezogene Daten der Schüler*innen sicher verarbeitet werden. Auch für die Länder ergibt sich in diesem Zusammenhang ein erheblicher Mehraufwand bei Zulassungsverfahren und der Prüfung dieser digitalen Angebote. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten, sind vor kurzem zwei komplementäre Forschungsprojekte gestartet: eduCheck digital (EDCD) und Data Protection Certification for Educational Information Systems (DIRECTIONS).

Die Länder haben das Projekt „eduCheck digital“ für die Entwicklung eines gemeinsamen Prüfverfahrens für digitale Bildungsmedien auf den Weg gebracht. Ziel des Vorhabens ist es, Kriterien, Standards, Verfahren und technische Systeme zur Prüfung digitaler Bildungsmedien zu entwickeln, damit diese im Unterricht technisch zuverlässig und rechtskonform eingesetzt werden können. Für die Projektumsetzung wurde das Medieninstitut der Länder, FWU – Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, beauftragt. Zur Finanzierung des Vorhabens werden Mittel aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro eingesetzt. Die Federführung für das Projekt liegt beim Land Rheinland-Pfalz.

Projekt DIRECTIONS – Nachhaltig anwendbare Datenschutzzertifizierung für schulische Informationssysteme

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Projekt „Data Protection Certification for Educational Information Systems“ initiiert. Ziel des Förderprojekts DIRECTIONS ist die Konzeptionierung, exemplarische Umsetzung und Erprobung einer nachhaltig anwendbaren Datenschutzzertifizierung für schulische Informationssysteme, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei legt das Forschungsprojekt insbesondere einen Fokus auf Lernanwendungen sowie Content-Plattformen, berücksichtigt aber auch notwendige Lerninfrastrukturen wie virtuelle Klassenzimmer, Videokonferenzsysteme oder Systeme zur Unterstützung des Unterrichts. DIRECTIONS wird vom Karlsruher Institut für Technologie, der Universität Kassel, und der datenschutz cert GmbH mit der Unterstützung vieler Assoziierter Partner aus dem Bildungswesen durchgeführt und

mit rund 6,3 Millionen Euro vom BMBF gefördert. Das Karlsruher Institut für Technologie übernimmt hierbei die Projektleitung und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Verbesserte und sicherere Informationslage für Schulen, Lehrkräfte und Schüler*innen

Um die Expertise zu bündeln und die gesetzten Forschungsziele zu erreichen, haben die Projekte bereits zu Beginn eine fortlaufende Zusammenarbeit beschlossen. Beide Projekte verfolgen komplementäre Ziele, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. So fokussiert sich EDCD auf Bildungsmedien und untersucht insbesondere Anforderungen in Hinblick auf Rechtsfragen, Interoperabilität und Barrierefreiheit an Bildungsmedien. Im Gegensatz dazu entwickelt DIRECTIONS eine Zertifizierung speziell für den Datenschutz von schulischen Informationssystemen, welche oft die technische Infrastruktur zur Bereitstellung von Bildungsmedien darstellen. EDCD wird zukünftig auf die genehmigte DIRECTIONS-Zertifizierung aufbauen können, um auf die Einhaltung des Datenschutzes vertrauen zu können. DIRECTIONS stimmt sich mit EDCD u.a. bei der Entwicklung der Zertifizierungskriterien ab, um auf die besonderen Anforderungen des Bildungswesens an digitale Medien und Informationssysteme besser eingehen zu können.

Beiden Projekten gemeinsam ist das Ziel, die Einhaltung von Anforderungen durch transparente Kriterien und (genehmigte) Prüf- und Zertifizierungsverfahren sicherzustellen. Die Projekte ergänzen daher die oft geforderten Positiv-Listen von Bildungsmedien und Informationssystemen, da die Projekte vielmehr Einblick darüber verschaffen, warum (oder warum eben nicht) gewisse digitale Angebote genutzt werden sollten. Durch diese verbesserte Informationslage können Schulen, Lehrkräfte und Schüler*innen nicht nur fundierte, sondern auch vereinfachte Auswahlentscheidungen treffen. Die entwickelten Prüf- und Zertifizierungsverfahren sind zudem ein Mittel, um die Einhaltung der Anforderungen fortlaufend nachweisen zu können.

FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht

Als Medieninstitut der 16 Länder ist das FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht mit der Produktion von interaktiven, audiovisuellen Medien für den Schulunterricht bzw. die außerschulische Bildung betraut. Parallel erbringt es im Auftrag der Länder Dienstleistungen in den Bereichen Mediendistribution, Metadatenservices und Medienerschließung. In diesem Zusammenhang unterstützt das FWU die Bundesländer auch im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakt Schule neben eduCheck digital auch mit den Projekten VIDIS, Portal für berufliche Bildung und SODIX/mundo.

Das FWU versteht sich einerseits als Treiber der Entwicklung innovativer Medienformate mit hohem Qualitätsanspruch, andererseits als Unterstützer der 16 Länder, eine moderne, leistungsfähige Bildungsmedieninfrastruktur für die Schulen in Deutschland aufzubauen. Hierfür nimmt es die Herausforderungen der Digitalisierung an und begleitet und gestaltet den Transformationsprozess aktiv mit, ganz im Sinne seiner über 70-jährigen Geschichte, in der es sich immer wieder erfolgreich neuen Aufgaben gestellt hat.

Kontakt
eduCheck digital am FWU – Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht
Andreas Koschinsky, andreas.koschinsky@fwu.de

DIRECTIONS am Karlsruher Institut für Technologie
Prof. Dr. Ali Sunyaev, sunyaev@kit.edu und Dr. Sebastian Lins, lins@kit.edu

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz eduCheck digital und DIRECTIONS: Gemeinsam für das digitale Bildungswesen