Das Medienzentrum Schaumburg veranstaltet am 11.September 2019 einen Tag der offenen Tür von 13:00 – 17:00.
Die Türen sind für alle Lehrkräfte geöffnet. Haben Sie Fragen zur Medienbildung, dem Digital Pakt Schule oder zu den Medienkompetenzen? Kommen Sie vorbei und lernen Sie das Dienstleistungsangebot der niedersächsischen Medienberatung (NLQ) kennen!
Förderrichtlinie und viele Hinweise für Schulträger und Schulleitungen finden Sie hier!
Hilfestellungen und Orientierung vom Fachbereich Medienberatung finden Sie hier!
Tipps für die Erarbeitung eines schulischen Medienbildungskonzepts finden Sie hier!
Bei Fragen zur Antragsstellung oder Unsicherheit, ob die Maßnahme – welche Sie als Schulträger planen – gefördert wird, setzen Sie sich bitte mit dem Fachteam DigitalPakt Schule der Landesschulbehörde in Osnabrück in Verbindung!
Fachteam DigitalPakt
Als zentrale Stelle für Fragen und Informationen rund um den DigitalPakt steht Ihnen das Fachteam DigitalPakt
der Landesschulbehörde in Osnabrück zur Verfügung.
Telefonnummer: 0541/ 77046 – 555
Vielleicht ist aber Folgendes bereits jetzt gut zu wissen:
Fördermittel müssen grundsätzlich vom Schulträger beantragt werden!
Egal ob Sockelbetrag oder Kopfbetrag – ohne Antrag fließen keine Gelder.
Es gibt kein Windhund-Verfahren!
Sie müssen sich mit einem Antrag nicht beeilen! Die Ihnen zustehenden Fördergelder sind im Voraus errechnet und zunächst bis zum 16.05.2023 für Sie reserviert.
Das schulische Medienbildungskonzept ist erforderlich, aber nicht schon bei Antragsstellung! Sie haben an Ihrer Schule bereits ein Medienbildungskonzept? Sehr gut! Sie sind dabei eines zu erstellen? Auch dann können Sie bereits Fördergelder bekommen. In diesem Fall wird bei Antragsstellung ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil ins Antragsformular eingetragen. Ein detailliertes Medienbildungskonzept ist spätesten sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme durch den Schulträger vorzulegen. Eine Maßnahmen kann z. B. sein: Ausstattung des gesamten Schulgebäudes mit WLAN.
Sprechen Sie die Medienberatung an, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Liebe Schulträger! Sprechen Sie intensiv mit Ihren Schulen. Idealerweise gibt es einen kommunalen Projektverantwortlichen!
Liebe Schulleitungen! Nehmen Sie das Thema bitte ernst. Unterstützen Sie innerhalb Ihrer Schule die Bildung einer verbindlichen Projektsteuergruppe (3-6 Personen).
Nein – die Gelder werden nicht an die Schulen ausgezahlt!
Förderung für die Anschaffung von Tablets? Nein! Wenn, dann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen!
Es geht um Infrastruktur: schnelles WLAN im gesamten Schulbau, Netzwerk und Elektroverkabelung, Präsentationssysteme in allen Klassenräumen.
Es gilt nicht das Motto: der frühe Vogel fängt den Wurm!
Jedem Schulträger steht für jede Schule ab 60 SuS ein Sockelbetrag zu. Darüber hinaus steht zusätzlich jedem Schulträger ein Kopfbetrag zu.
Liebe Schulleitungen! Erstellen Sie ein schulisches Medienbildungskonzept (pädagogisches Nutzungskonzept, Fortbildungskonzept, Ausstattungskonzept). DIES ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung an ihrer Schule (Projektmanagement)!
Liebe Schulträger! Ihr kommunaler Medienentwicklungsplan basiert auf der Summe aller erstellten schulischen Medienbildungskonzepten!
Das Zauberwort lautet: Kommunikation, Kommunikation, Kommunikation!
Wir medienpädagogischen Berater des Landes Niedersachsen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Über 200 Schulen in Niedersachsen sind mittlerweile im Bereich Lernen mit Mobilgeräten aktiv. Um die Schulleitungen und Lehrkräfte weiterhin miteinander zu vernetzen und sie in der Planung, Konzeption und Umsetzung des Unterrichts zu unterstützen bietet der Fachbereich Medienbildung des NLQ vierteljährlich Netzwerktreffen für interessierte Schulen an. Am 15. Mai 2019 wird ein regionales Netzwerktreffen mobiles.lernen in der OBS Wiethmarschen stattfinden. Anmeldungen sind noch möglich.
Das bedeutet für alle Verantwortlichen, dass Sie nun in den kommenden fünf Jahren intensiv und gemeinsam an der Umsetzung der KMK-Ziele Bildung in der digitalen Welt arbeiten sollten. Schulen erstellen ihr (pädagogisches) Medienbildungskonzept und Kommunen erstellen darauf basierend ihren Medienentwicklungsplan.
Niedersachsen wird ca. 470 Mio. € bis 2024 aus dem Topf erhalten. Somit besteht also keine direkte Notwendigkeit, dass Schulen jetzt innerhalb weniger Wochen ein schulisches Medienbildungskonzept erstellen. Dies ist bei allem Enthusiasmus auch kaum leistbar, da diverse Informations- und Abstimmungsprozesse innerhalb der Schulen stattfinden müssen. Ein pädagogisches Nutzungskonzept (Arbeit an den schuleigenen KCs), ein Qualifizierungskonzept (für die Lehrkräfte) und ein (technisches) Ausstattungskonzept sind zentrale Bestandteile des schulischen Medienbildungskonzept! Dieses kann mit Mitteln der Projektplanung dann Stück für Stück realisiert werden und vor allem innerhalb der Schule mit Leben erfüllt werden!
Schulträger sollten in einem intensiven Austausch mit ihren Schulen stehen und deren Vorstellungen berücksichtigen. Sie stehen aber auch vor der Herausforderung, in allen Schulen die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die verbindlichen Bildungsziele sowohl an Grundschulen wie auch weiterführenden Schulformen realisiert werden können. Ferner ist ein Wartungs- und Supportkonzept (Bsp. siehe Seite 60ff) zu erstellen. Die Verwendung von Lehrerstunden für z. B. die Wartung eines Computerraumes ist seitens der Landesbehörden nicht erwünscht. Kommunen erhalten seit 2017 jährlich ca. 16 Mio. €, um Wartung und Support der schulischen EDV leisten zu können! Die erfordert seitens des Schulträgers koordinierende Arbeitsformen und das Herbeiführen von Abstimmungsprozessen zusammen mit den jeweiligen Schulen. Sicherlich wäre es zielführend vor allem die grundlegende Infrastruktur überall auf einen modernen und leistungsfähigen Stand zu bringen. Grundlegende Infrastrukturen sind: Schulen an das Glasfasernetz anzuschließen, das gesamte Schulgebäude mit WLAN auszuleuchten (nutzbar für Schüler und Lehrkräfte), flächendeckend Präsentations-möglichkeiten (Smartboard, Beamer oder Interactiv Panel) zu installieren und Lernplattformen zu realisieren.
Weitere aktuelle Informationen und Regelungen des Landes Niedersachsens finden Sie hier. (Kultusministerium Referat 54)
Aufgrund der großen Dynamik bei diesem Thema, sind alle gemachten Angaben ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen (bspw. Pressedienst Kultusministerium)!