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Unterrichtsbesuche

Hier finden Sie die Vorlage zur Erstellung des Deckblattes für einen  allgemeinen Unterrichtsbesuch (aUB) oder einen gemeinsamen Unterrichtsbesuch (gUB)  gemäß § 7.8 APVO.

Sie werden im Laufe der Ausbildung mindestens 15 mal in Ihrem Unterricht von den Fachseminarleiter/innen (FSL) besucht. Einer der allgemeinen Unterrichtsbesuche ist von Ihnen verpflichtend als kollegialer Unterrichtsbesuch (kUb) durchzuführen. Ebenso ist die `beratende Teilnahme´ an mindestens einem kollegialen Unterrichtsbesuch (kUb) für Sie verbindlich. Die Unterrichtsbesuche werden auf dem Nachweis über Unterrichtsbesuche dokumentiert. Die gemeinsamen Unterrichtsbesuche (gUb) gemäß §7.8 APVO sind hierin enthalten.

Für die Unterrichtsbesuche erstellen Sie jeweils einen Unterrichtsentwurf, den Sie im Vorfeld an die Fachseminarleitungen verschicken. Hier finden Sie diesbezügliche Informationen. Informationen zum Versenden der Unterrichtsentwürfe 

Jede/r FSL kommt 5 x zu Ihnen in den Unterricht. Da Sie in mindestens 4 Fächern ausgebildet werden (PS / FSP 1 / FSP 2 / FD – ggf eine weitere FD), ergibt sich die Möglichkeit/Notwendigkeit von “Kombibesuchen” – also zwei FSL kommen an einem Termin.

Die Prüfungsordnung unterscheidet zwischen allgemeinen Unterrichtsbesuchen (aUb) und gemeinsamen Unterrichtsbesuchen (gUb). In der Wertigkeit / Beurteilung / Bedeutung gibt es keinen Unterschied auch wenn der gUb “gefühlt”  eine größere Bedeutung hat. Das liegt aber nur an dem größeren Umfang der Vorbereitung.

Zu allgemeinen Unterrichtsbesuchen (aUb) kommen  die FSL in der Regel alleine. Sie können auch zwei FSL zusammen einladen. Das ist dann aber trotzdem ein allgemeiner  Unterrichtsbesuch.

Bei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen (gUb) kommt ihre PS-Leitung mit jeweils einem Ihrer weiteren Fachseminarleitungen. Das heißt, nach der neuen Prüfungsordnung ab August 2017 machen Sie drei gUbs (PS+FD / PS+FSP1 / PS+FSP 2). Die Unterrichtsentwürfe für die gUBs sind umfangreicher und entsprechen den Prüfungsentwürfen. Sie sind sozusagen ein Übungsfeld für die Prüfung. Die Vorbereitungen für die gUBs enthalten weitere verschriftete Analysen, die beim aUB (als Verschriftung) nicht nötig sind. Wichtig: Am Ende ihres gUb-Entwurfs müssen Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung im Wortlaut anfügen und unterschreiben.

Hier gibt es eine Gegenüberstellung der Entwürfe für allgemeine und gemeinsame Unterrichtsbesuche. Bei einem gUB wird außerdem ein Protokoll über die Besprechung geschrieben, welches Sie im Anschluss als Kopie erhalten. Hier werden Stärken und Optimierungsaspekte des Unterrichts schriftlich festgehalten.

Bei kollegialen Unterrichtsbesuchen (kUb) haben Sie in besonderer Weise u. a. die Möglichkeit ihre beratenden und personalen Kompetenzen in Orientierung an die APVO-Lehr zu fördern. Sie laden zu einem kUb eine Fachseminarleitung (FD oder FSP) oder eine Pädagogische Seminarleitung (PS) sowie zwei Mitanwärter*innen aus dem gleichen Einstellungsjahrgang ein. Die Durchführung sowie die beratende Teilnahme erfolgt spätestens bis zum Ende des 2. Ausbildungshalbjahres.

Reflexionsgespräch:

Das Studienseminar stellt eine entwicklungsorientierte Beratung in den Mittelpunkt der Unterrichtsnachbesprechungen. Die Leitgedanken dieses Ansatzes sind in einer Präambel  zusammengefasst. Für die LiVd wird seit dem Einstellungstermin 2022-1 diese Dokumentation der Besprechung, die als “Entwicklungshorizont” betitelt ist, umgesetzt und dokumentiert. Der Nachweis über die durchgeführten Unterrichtsbesuche erfolgt mit dem “Nachweis über Unterrichtsbesuche” (s.o.).

 

 

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