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18 Monate

Die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik erfolgt auf Grundlage der APVO-Lehr. Sie erstreckt sich über insgesamt 18 Monate und beginnt jeweils zum Februar oder August eines Jahres. Die Überarbeitung der APVO 2017 beinhaltet einige Veränderungen im Lehramt für Sonderpädagogik – insbesondere im Hinblick auf die Wahl der Prüfungsfächer. Im März 2021 wurde – bedingt durch die Coronapandemie – eine Ergänzung hinsichtlich der Prüfungsdurchführung vorgenommen. Hier finden Sie die aktuelle Fassung der APVO-Lehr.

Eine Übersicht über den zeitlichen Verlauf sowie zentrale Elemente der Ausbil­dung finden Sie hinter diesem Link. Die Einstellungstermine Februar und  August starten jedoch nicht am jeweils 1. Tag des jeweiligen Monats. Dadurch ergeben sich Verschiebungen, die mit jedem Einstellungstermin individuell geklärt werden.

Die Ausbildung beginnt in der Regel eine Woche vor Schulbeginn mit der Vereidigung und dem Start des Einführungsseminars. In diesen ersten Tagen erfahren Sie alles Wichtige über die Formalitäten der Ausbildung und über die Strukturen des Studienseminares. Das Einführungsseminar wird weitgehend von den PS-Leiter/innen durchgeführt.

Die Ausbildung erfolgt im Einzelnen im pädagogischen Seminar (PS) und drei Fächern, d.h. in zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten (ESE, GB, HÖ, LE, KME, SR) und einem didaktischen Fach (Unterrichtsfach). In diesen Semina­ren erfolgen, einzeln oder auch in Kombination, die Unter­richtsbesuche. Drei gemeinsame Unterrichtsbesuch (gUB) führt der PS-Leiter / die PS-Leiterin gemeinsam mit den jeweils fachlich zuständigen Fachseminarleitungen der Förderschwerpunkte bzw. der Fachdidaktik durch.

Unser Studienseminar kann nicht alle Fachdidaktiken als eigenständige Seminare vorhalten. Deshalb werden bei Bedarf einzelne LiVd in Kooperation mit GHR-Seminaren der Region ausgebildet. Eine Infobroschüre für externe Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter (Stand Aug. 2023) mit Hinweisen zur Ausbildung im Studienseminar für das LA für Sonderpädagogik ist hier hinterlegt.

Zusätzlich zu den Veranstaltungen der oben genannten Seminare beinhaltet die Ausbildung  ganztägige Wahl­pflichtveranstaltungen (Module) zu fächerunabhängigen/-übergreifenden „inklusiven“ Themen . Hier haben Sie durch Auswahl die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen.

In Ihrer Ausbildungsschule (ggf. in Ihren Ausbildungsschulen) unterrichten Sie in den ersten beiden Halbjahren durchschnittlich 13 Stunden Ausbildungsunterricht (im dritten Halbjahr 12 Stunden). Der Ausbildungsunterricht wird zum Teil eigenverantwortlich und zum Teil durch eine Fachlehrkraft betreut durchgeführt. Den Unterschied und die Aufteilung erklären Ihnen die zuständigen Leiter*innen der pädagogischen Seminare. Hinsichtlich des Unterrichtsfaches dürfen Sie nur ausschließlich in Ihrer studierten fachdidaktik unterrichten.

Die Fachseminarleiter/innen (FSL) kommen regelmäßig zu Unterrichtsbesuchen in Ihren Unterricht. Jede/r FSL wird  5 mal Ihren Unterricht anschauen und Sie anschließend beraten. Durch Kombinationen der FSL reduziert sich die Anzahl der Unterrichtsbesuche. Insgesamt zeigen Sie jedoch mindestens 15x Unterricht. Zu einem dieser Besuche laden Sie zwei Mitanwärter*innen ein. Außerdem nehmen Sie mindestens einem und maximal an zwei kollegialen Unterrichtsbesuchen teil.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Ausbildung in einer weiteren Fachdidaktik beantragen (siehe §3 der APVO und  die entsprechenden Durchführungsbestimmungen). Sie müssen dieses weitere Fach auf Masterniveau (oder vergleichbar) studiert haben und einen entsprechenden Antrag auf Ausbildung in einem weiteren Fach stellen. Die Besuche werden in Ihrer Übersicht zum Nachweis der Unterrichtsbesuche dokumentiert. Die Leistungen in der weiteren Fachdidaktik werden benotet. Auch in dem weiteren Fach müssen ein gemeinsamer Unterrichtsbesuch (gUB) und vier weitere Unterrichtsbesuche stattfinden. Später, zum Zeitpunkt der Festsetzung Ihrer Ausbildungsnote können Sie dann entscheiden, welche der beiden fachdidaktischen Beurteilungen (Noten)  in der Berechnung Ihrer Ausbildungsnote berücksichtigt werden soll. Diese Fachdidaktik  ist dann auch das zu unterrichtende Fach für die beiden Prüfungsstunden. Wenn Sie sich für die Ausbildung in einer weiteren Fachdidaktik entscheiden, erteilen Sie Ihren Unterricht gleichmäßig verteilt in beiden Fächern.

Ca. 10 Wochen nach Beginn der Ausbildung (nach den Herbst- bzw. Osterferien) führen die PS-Leiter ein Kompaktseminar durch. Die dreitägige Veranstaltung ermöglicht eine intensive und vertiefende Arbeit an einem ausgewählten Kompetenzbereich.

Am Ende des ersten Halbjahres treffen Sie die Entscheidung, welche der beiden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Ihr Prüfungsfach sein wird. Beide Prüfungsstunden  werden in diesem gewählten Förderschwerpunkt und der ausgebildetet Fachdidaktik gezeigt .

Im Zeitraum 8.-10. Ausbildungsmonat führen Ihre Fachseminarleiter/innen gemeinsam mit Ihnen ein Gespräch über Ihren Ausbildungsstand (GüA). Dieses Gespräch dient zum einen einer kompakten Rückmeldung an Sie, zum anderen können Sie die Gelegenheit nutzen, um Wünsche und Unterstützungsbedürfnisse zu formulieren.

Am Ende des 14. Ausbildungsmonats erhalten Sie eine Ausbildungsnote. Die Note setzt sich  zusammen – gleichmäßig gemittelt – aus den Beurteilungen der vier Fachseminarleiter/innen sowie der Schule.

Die Prüfung findet frühestens drei Monate vor Ende der Ausbildung statt. Die Prüfung umfasst zwei Unterrichtsstunden sowie eine einstündige mündliche Prüfung. In beiden Prüfungen unterrichten Sie die gleiche Fachdidaktik in einem sonderpädagogischen Setting (in der Förderschule oder in einer allgemeinen Schule) entsprechend Ihres gewählten Förderschwerpunkts. Die Beurteilung der einen Stunde erfolgt unter dem Aspekt des gewählten Förderschwerpunkts, die Bewertung der anderen Stunde erfolgt unter dem Aspekt der Fachdidaktik. Im Anschluss an die beiden Prüfungsunterrichte erfolgt die einstündige mündliche Prüfung.  Die drei Noten (1. Stunde / 2. Stunde / mündliche Prüfung) werden ebenfalls gemittelt und bilden Ihre Prüfungsnote.

Die Ausbildungsnote und die Prüfungsnote bilden – mit jeweils 50% gewichtet – Ihre Gesamtnote.

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