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Fachdidaktiken

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO) sieht im Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik sieht zur Zeit die Ausbildung in einer Fachdidaktik vor. Das bedeutet, dass Sie Ihren gesamten Ausbildungsunterricht im Umfang von 12 Unterrichtsstunden ausschließlich in dieser Fachdidaktik unterrichten dürfen. Außerdem ist die Anwesenheit von mindestens zwei Schülerinnen oder Schülern in den Klassen/Lerngruppen gefordert, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Ihrem ausgebildeten Förderschwerpunkt aufweisen.

Wenn Sie ein weiteres Fach auf Masterniveau (oder vergleichbar) studiert haben, können Sie sich im Studienseminar in einer zweiten Fachdidaktik zusätzlich ausbilden lassen. Dazu können Sie innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Ausbildung im Studienseminar einen Antrag stellen. Diese Option kann unter Umständen helfen, die Anzahl der Lerngruppen zu reduzieren. Für die Prüfung entscheiden Sie sich, welches Fach (in beiden Prüfungsstunden) gezeigt werden soll. Der Zeitpunkt dafür liegt am Ende des 14 Ausbildungsmonats wenn auch die Ausbildungsnote ermittelt wird. Sie entscheiden selbst, welche Note – und damit welche Fachdidaktik – in Ihrer Prüfung gezeigt wird.

Inhaltlich bereiten die Fachdidaktikseminare auf die Planung und Durchführung eines fachdidaktisch begründeten und methodisch durchdachten Unterrichts vor, der die unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

In unserem Studienseminar werden einige – kleine – Fachdidaktikseminare standortübergreifend in Osnabrück oder in Aurich angeboten. Bei einzelnen – ganz kleinen – Fachdidaktiken greifen wir auf die etablierte Kooperation mit den Studienseminaren im GHR-Bereich zurück. Eine Übersicht über die Fachdidaktikseminare  finden Sie in dieser Tabelle.