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Prüfung

Die letzten drei Monate der Ausbildung stellen den Prüfungszeitraum dar. Die Leitung des Studienseminars erstellt den Prüfungsplan und schlägt dem Staatlichen Prüfungsamt die Prüfungstermine vor. Das Prüfungsamt muss die Termine genehmigen. Die Planung und die Durchführung der Staatsprüfungen unterliegen formalen Vorgaben. Mit Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres erhalten Sie detaillierte Informationen zum Prozedere.

Beide Prüfungsunterrichte finden in Ihrem gewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt und in Ihrer ausgebildeten Fachdidaktik statt. “Der Schwerpunkt des ersten Prüfungsunterrichts ist auf die sonderpädagogische Fachrichtung, der Schwerpunkt im zweiten Prüfungsunterricht ist auf das Unterrichtsfach zu legen.” (Durchführungsbestimmungen zu §14 der APVO-Lehr).

Falls Sie zwei Fachdidaktiken studiert haben und in beiden im Studienseminar ausgebildet wurden, können sie frühzeitig eine Fachdidaktik für die Staatsprüfung wählen.

Für die Prüfungsunterrichte schlagen Sie der jeweils zuständigen Fachseminarleitung (Fachdidaktik und Förderschwerpunkt) ein Thema vor. Eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Durchführung von Staatsprüfungen stellt der Erhalt der zugewiesenen Themen für die Prüfungsunterrichte am 15. Tag vor der Prüfung dar. Demgemäß gilt für alle Prüflinge eine unabdingbare Vorbereitungszeit von 14 Tagen. Sollten Sie innerhalb dieser so genannten 14-Tage-Frist erkranken, wird die Prüfung automatisch verschoben.

Die zugewiesenen Themen für die Prüfungsunterrichte müssen im genauen Wortlaut auf dem Deckblatt für den jeweiligen Unterrichtsentwurf  ausgewiesen werden. Der Unterrichtsentwurf endet mit einer prüfungsspezifischen Eigenständigkeitserklärung.

Die verbindlichen Regelungen zur Kennzeichnung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Unterrichtsentwürfen im Rahmen der Staatsprüfung an niedersächsischen Studienseminaren für Lehrämter finden Sie hier.

Bis 12:00 Uhr des Vortages der Staatsprüfung müssen die schriftlichen Planungen zu den Prüfungsunterrichten allen Mitgliedern der Prüfungskommission sowie der Verwaltung des Studienseminars digital zugesendet werden. Ein ausgedrucktes Exemplar jedes Entwurfs wird für die Prüfungsakte benötigt. Diese Entwürfe geben Sie am Prüfungstag bei Eröffnung der Prüfung ab.

Der Prüfungstag beginnt mit der Eröffnung der Prüfung 30 Minuten vor dem ersten Prüfungsunterricht.

Am Ende des Prüfungstages erhalten Sie ein vorläufiges Zeugnis.

Im Rahmen einer gemeinsamen Zeugnisfeier beider Standorte des Studienseminars erhalten Sie Ihr offizielles Zeugnis.

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