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Archiv für den Monat: April 2021

Information der Schulleitung

Wir bitten Sie herzlich darum, ab sofort die folgenden Veränderungen in der Alten Stadtschule, die aufgrund der aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums (dazu: Rundverfügung 15/2021) umgesetzt werden müssen, einzuhalten:

  • Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände unserer Schule untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.
    Dieser Nachweis ist durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Test im Rahmen einer schriftlichen Dokumentation des Arztes, der Apotheke oder des Testzentrums zu erbringen und auf Nachfrage vorzulegen.
  • Die Ausstellung dieser ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
  • Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung.
  • Abweichend davon genügt für unsere SchülerInnen, Lehrkräfte und an der Schule tätigen MitarbeiterInnen auch der Nachweis der zweimaligen Durchführung eines Antigen-Selbsttests pro Woche.
  • Ergibt eine Testung ein positives Testergebnis, ist die Schulleitung umgehend darüber zu informieren.
  • Ergibt eine Testung einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus, so ist allen anderen SchülerInnen der Lerngruppe der Zutritt zum Schulgelände untersagt, bis durch einen weiteren Test, der nach der Untersagung durchgeführt worden sein muss, der Nachweis eines negativen Testergebnisses erbracht wird.

Zutritt zum Schulgelände

Ab sofort gilt:

Der Zutritt zum Schulgelände ist nur noch mit aktuellem Test erlaubt.

Sollten Sie etwas abholen oder herausholen wollen, können Sie gern vorher im Sekretariat anrufen (04171 769420).

Antigen-Selbsttests

Liebe Eltern der Alten Stadtschule,

wie Sie den Informationsschreiben unseres Kultusministers zur verpflichtenden Antigen-Selbsttestung entnehmen konnten, sollen nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler und alle in Schule Beschäftigten zweimal wöchentlich im Rahmen eines Antigen-Selbsttests getestet werden. Diese Selbsttests sind nunmehr verpflichtend – sie werden in die Corona-Verordnung aufgenommen und dienen zusätzlich zu den bereits bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen der Sicherheit aller Beteiligten.

Die Selbsttests sind zukünftig an Präsenztagen zweimal wöchentlich (= Montag und Mittwoch) zu Hause vor Unterrichtsbeginn selbstständig durchzuführen.

Die Durchführung und das negative Testergebnis sind der Klassenlehrkraft Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn auf dem Ihnen ausgehändigten Dokumentationsblatt mitzuteilen und zu unterschreiben. Dieses Dokumentationsblatt geben Sie bitte Ihrem Kind in der Elternpostmappe mit zur Schule.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Schule bei einem positiven Testergebnis nicht besuchen darf und die Schulleitung umgehend über das positive Testergebnis zu informieren ist.

Um Ihnen die Durchführung des Selbsttests zu erleichtern, möchten wir Sie durch dieses Erklärvideo der Firma Boson unterstützen.

Video: Antigen-Schnelltest

Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Durchführung eines Tests haben, kontaktieren Sie gern unser Sekretariat (04171/769 420).

Für weitere Fragen und persönliche Anliegen stehe ich Ihnen natürlich auch weiterhin gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Anke Müller

Unsere Schule steht für Frieden!

Krankmeldung

Wenn Sie ihr Kind krank melden wollen, rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail an sekretariat@ass-winsen.de Geben Sie bitte den Namen des Kindes, die Klasse sowie die voraussichtlich Dauer an.

Hinweis: Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten gespeichert! siehe Datenschutzerklärung

Kontakt

Alte Stadtschule
Eckermannstraße 7-9
21423 Winsen

sekretariat@ass-winsen.de

Telefon: +49 41 71 / 76942-0
Telefax: +49 41 71 / 76942-45