Mitglieder des Schulvorstandes:
Eltern:
Lehrer:
Die praktische Arbeit des Schulvorstandes
Nachdem sich der Schulvorstand der Alten Stadtschule im Jahr 2007 erstmals konstituiert hatte, gab er sich eine Geschäftsordnung. Diese enthält Regeln für die Arbeit des Gremiums. Neben dem Tagungsintervall von mindestens zweimal im Schulhalbjahr und der 14tägigen Ladungsfrist bestimmt die Geschäftsordnung, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zur Abfassung der Niederschrift verpflichtet sind. Die Protokollführung wechselt von Sitzung zu Sitzung zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten.
Den Mitgliedern des Schulvorstandes werden die Einladung mit der Tagesordnung und sonstigen Anlagen sowie die Niederschrift per E-Mail übersandt. Dieser Informationsweg hat sich als sehr zeitsparend und praktisch erwiesen.
Außerdem bestimmt die Geschäftsordnung, dass der Schulvorstand nicht örer/Innen an den Sitzungen teilzunehmen. Diese Regelung ist erforderlich, damit im Vertretungsfall die Arbeit im Schulvorstand kontinuierlich fortgesetzt werden kann.
Bei Bedarf finden Vorbereitungstreffen der Elternvertreter und ihrer Stellvertreter statt.
Die Schulleitung unterrichtet den Schulvorstand in jeder Sitzung sehr umfassend über die aktuellen Geschehnisse und Ereignisse in der Schule.
Der Schulvorstand tauscht Informationen und Meinungen mit anderen Schulgremien insbesondere mit dem Vorstand des Schulelternrates aus.
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