Alte Stadtschule
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Im Dezember bekam die Alte Stadtschule von der 3eAkademie, welche zum Familienzentrum Winsen e.V. gehört, eine ganze Kofferraumladung großer, bunter Bausteine geschenkt. Diese werden nun von den Ganztagskindern im Nachmittagsbereich fleißig bespielt. Es macht den Mädchen und Jungen riesigen Spaß “kleine Architekten” zu sein und immer wieder neue farbenfrohe Bauwerke, wie Brücken, Häuser oder Türme, entstehen zu lassen. Wir möchten uns daher noch einmal herzlichst für die Spielsteinspende bei Claudia Matthies und Sonja Ubländer bedanken!
Liebe Eltern der 1. Klassen,
bitte beachten Sie, dass jedes Einschulungskind nur zwei Begleitpersonen zur Einschulungsfeier am Samstag, 04.09.2021 in die Sporthalle mitbringen darf.
Auch für die Einschulungsfeier gilt die 3G-Regel, d.h. Sie benötigen einen Nachweis über eine negative Testung (PCR-Testung oder PoC-Antigen-Test), über die Genesung oder über eine Impfung.
Ihr Einschulungskind benötigt einen negativen Selbsttest und die Dokumentation darüber (wird auf dem Elternabend am 01.09.2021 verteilt). Außerdem ist der ausgefüllte Kontaktnachverfolgungsbogen abzugeben (wird ebenfalls auf dem Elternabend am 01.09.2021 verteilt).
Herzliche Grüße
Schulleitung Alte Stadtschule
Liebe Eltern der 1. Klassen,
am Donnerstag, den 02.09.2021 findet, wie Sie wissen, der erste Elternabend statt. Wir starten um 18:30 Uhr in der Sporthalle und nicht in der Aula (so war es leider falsch im Elternbrief angegeben). Denken Sie bitte daran, dass für diesen Abend die 3G-Regel gilt. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen entweder getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Sollten Sie also vorher einen Test machen müssen, erledigen Sie dies bitte rechtzeitig. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit. Den Elternabend kann Corona-bedingt nur ein Elternteil besuchen!
Herzliche Grüße,
die Klassenlehrkräfte des Jahrgangs 1
Liebe Eltern,
inzwischen sind neue Informationen aus dem Kultusministerium eingegangen, wie der Schulstart am 02.09.2021 erfolgen soll. Den entsprechenden Brief des Kultusministers finden Sie unter diesem Link. Bitte beachten Sie insbesondere die folgenden beiden Punkte:
Falls Sie sich noch im Ausland befinden oder vor kurzem im Ausland waren, können Sie hier ein Informationsschreiben zu den aktuellen Quarantäneregelungen abrufen. Dieses Schreiben ist auf der Internetseite des Kultusministeriums auch in mehreren Sprachen verfügbar.
Wir freuen uns auf den Schulstart am 02.09.2021!
Liebe Eltern,
unter der Rubrik “Schulanfänger 2021” finden Sie neue Informationen für die Einschulung im kommenden Schuljahr.
Liebe Eltern,
hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen, die voraussichtlich ab Montag, den 31.05.2021 in Kraft treten werden. Eine entsprechende Verfügung erwarten wir zeitnah:
Folgendes Angebot der Notbetreuung gilt ab dem 31.05.2021:
Jahrgänge 1 und 2:
Jahrgänge 3 und 4:
* Bitte denken Sie daran, Mittagessen für Ihr Kind bei der Firma Menüpartner zu bestellen.
Die Notbetreuung wird von unseren Pädagogischen MitarbeiterInnen durchgeführt.
Für alle genannten Formen der Notbetreuung müssen Sie Ihr Kind bitte im Sekretariat telefonisch oder vorzugsweise per Mail bis Freitag, den 28.05.2021 anmelden (Tel. 04171/769 42 0 oder sekretariat@altestadtschule.de).
Herzliche Grüße
i.V. Anke Müller
Wir bitten Sie herzlich darum, ab sofort die folgenden Veränderungen in der Alten Stadtschule, die aufgrund der aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums (dazu: Rundverfügung 15/2021) umgesetzt werden müssen, einzuhalten:
Ab sofort gilt:
Der Zutritt zum Schulgelände ist nur noch mit aktuellem Test erlaubt.
Sollten Sie etwas abholen oder herausholen wollen, können Sie gern vorher im Sekretariat anrufen (04171 769420).
Liebe Eltern der Alten Stadtschule,
wie Sie den Informationsschreiben unseres Kultusministers zur verpflichtenden Antigen-Selbsttestung entnehmen konnten, sollen nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler und alle in Schule Beschäftigten zweimal wöchentlich im Rahmen eines Antigen-Selbsttests getestet werden. Diese Selbsttests sind nunmehr verpflichtend – sie werden in die Corona-Verordnung aufgenommen und dienen zusätzlich zu den bereits bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen der Sicherheit aller Beteiligten.
Die Selbsttests sind zukünftig an Präsenztagen zweimal wöchentlich (= Montag und Mittwoch) zu Hause vor Unterrichtsbeginn selbstständig durchzuführen.
Die Durchführung und das negative Testergebnis sind der Klassenlehrkraft Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn auf dem Ihnen ausgehändigten Dokumentationsblatt mitzuteilen und zu unterschreiben. Dieses Dokumentationsblatt geben Sie bitte Ihrem Kind in der Elternpostmappe mit zur Schule.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Schule bei einem positiven Testergebnis nicht besuchen darf und die Schulleitung umgehend über das positive Testergebnis zu informieren ist.
Um Ihnen die Durchführung des Selbsttests zu erleichtern, möchten wir Sie durch dieses Erklärvideo der Firma Boson unterstützen.
Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Durchführung eines Tests haben, kontaktieren Sie gern unser Sekretariat (04171/769 420).
Für weitere Fragen und persönliche Anliegen stehe ich Ihnen natürlich auch weiterhin gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Anke Müller
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Alten Stadtschule,
gestern erhielten wir durch das Kultusministerium die Information, dass der Unterricht an den niedersächsischen Grundschulen auch nach den Osterferien im April weiterhin im Szenario B (= Wechselmodell) stattfinden wird.
Folgende – bereits jetzt geltende – Regelungen werden dann auch weiterhin Gültigkeit haben:
Die entsprechenden Briefe des Kultusministers erhalten Sie durch Ihre Klassenlehrkraft.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame und sonnige Osterferientage. Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Anke Müller
– Konrektorin –