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Archiv der Kategorie: Archiv

Informationen aus dem Ministerium

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

es gibt Neuigkeiten von unserem Kultusminister Herrn Tonne:

Schülerinnen und Schülerbrief vom Kultusminister 10.12.2021

Elternbrief vom Kultusminister 10.12.2021

Elternbrief vom Kultusminister 10.12.2021 (einfache Sprache)

 

Hier sind einige Informationen:

  • Es bleibt bei den regelmäßigen Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag.
  • Bei einem Verdachtsfall testet sich die gesamte Klasse -auch die Genesenen-  an fünf Schultagen hintereinander.
  • Es gilt für alle Jahrgänge die allgemeine Maskenpflicht.

NEU:

  • Vom 20. bis 22. Dezember 2021 wurde die Präsenzpflicht ausgesetzt. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das beigefügte Formular:

Formular – Befreiung von der Präsenzpflicht

 

  • Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Mund-Nase-Bedeckung: Ab Januar sind nur noch medizinische Masken erlaubt. Es wird deshalb schon jetzt das Tragen von kindgerechten OP-Masken empfohlen.

Im gesamten Schulgebäude gilt weiterhin die 2-G-Plus-Regel. Laienselbsttests sind nicht erlaubt.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Neuigkeiten vom Kultusminister Herrn Tonne

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

es gibt Neuigkeiten von unserem Kultusminister Herrn Tonne:

Elternbrief des Kultusministesr vom 23.11.2021

Elternbrief des Kultusministers vom 23.11.2021

Ministerbrief an die Schüler*innen vom 23.11.2021

Hier sind einige Infos:

  • Es bleibt bei den regelmäßigen Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag.
  • Bei einem Verdachtsfall testet sich die gesamte Klasse -auch die Genesenen-  an fünf Schultagen hintereinander.
  • Es gilt für alle Jahrgänge die allgemeine Maskenpflicht am Sitzplatz.
  • Veranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern, können leider nur ohne externe Besucher*innen stattfinden.

Im gesamten Schulgebäude gilt die 2-G-Plus-Regel. Laienselbsttests sind nicht erlaubt.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

 

Informationen vom Kultusminister

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

es gibt Neuigkeiten von unserem Kultuminister Herrn Tonne:

Ministerbrief an die Eltern vom 10.11.2021

Ministerbrief an die Eltern vom 10.11.2021 – einfache Sprache

Ministerbrief an die SuS vom 10.11.2021

Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien setzt ein negatives Testergebnis (PCR-Test (48 Stunden gültig), PoC-Test (24 Stunden gültig)) oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis voraus. Laienselbsttests sind nicht erlaubt!

Informationen zum Start nach den Herbstferien

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

es gibt neue Informationen von unserem Kultusminister Herrn Tonne:

Elternbrief vom Kultusminister vom 14.10.2021

Elternbrief vom Kultusminister vom 14.10.2021 – einfache Sprache

Schülerbrief vom Kultusminister vom 14.10.2021

In der ersten Woche nach den Herbstferien müssen die Kinder täglich zu Hause getestet werden. Den Test für den ersten Schultag nach den Ferien haben Ihre Kinder von der Schule erhalten.

Sollten Sie in den Ferien verreisen, beachten Sie bitte die aktuellen Informationen zur Einreise aus Hochrisikogebieten und  zur Quarantändepflicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Wir wünschen Ihnen schöne Herbstferien. Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Der Schulfotograf kommt!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

am Montag, 04.10.2021 und Dienstag, 05.10.2021 ist der Fotograf bei uns.

Hinweis: Es gilt die neue Abfrage zur Fotoerlaubnis. Kinder ohne Rückmeldung werden nicht fotografiert.

Info Schulfotograf

Neuigkeiten vom Kultusminister Herrn Tonne

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

es gibt Neuigkeiten von unserem Kultusminister Herrn Tonne:

 

Ministerbrief an die Schüler*innen vom 21.09.2021

Elternbrief vom Kultusminister vom 21.09.2021

Elternbrief vom  Kultusminister vom 21.09.2021 – gekürzt

Wichtig:  Es gibt seit dem 22.09.2021 einheitliche Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen:

Presseinformation_Absonderungsverordnung vom 21.09.2021

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Umstellung auf Spucktest

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir werden in der nächsten Wochen auf Spucktests umstellen. Wir testen weiterhin am Montag, Mittwoch und Freitag. Die Umstellung ist eine Vorgabe des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung.

WICHTIG: Vor der Durchführung des Tests darf 30 Minuten lang nicht gegessen oder getrunken werden!

30 min

Hier können Sie sich ein Erklärvideo ansehen:

 

Hier finden sie eine Anleitung des Herstellers:

Hygisun_Gebrauchsanweisung [9 MB]

 

Machen Sie sich bitte mit der Handhabung vertraut.

 

Krankheitssymptome: Darf ich in die Schule?

Wichtige Information zum ersten Elternabend

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch für den ersten Elternabend für unsere Schulanfänger gilt:

Die 3G-Regelung!

* geimpft -> Nachweis ist mitzubringen
* genesen -> Nachweis ist mitzubringen
* getestet -> Nachweis ist mitzubringen

WICHTIG: PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Bürgertest nicht älter als 24 Stunden, Laienselbsttests sind NICHT ERLAUBT!

Wichtige Information zur Einschulung 2021

Bei der Einschulungsfeier am 04. September 2021 gilt:

Einschulungskinder testen sich bitte zuvor mit dem beim Elternabend ausgegebenen Schnelltest. Die Testungen werden zu Hause durchgeführt und in der Schule vorgezeigt.

Zwei Erwachsene dürfen die Feier unter Einhaltung der 3G-Regel besuchen (geimpft, getestet oder genesen). Dies muss am Eingang durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt werden:

• negativer Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test/kostenloser Bürgertest 24 Stunden gültig)            Laienselbsttests sind NICHT ERLAUBT!
• Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV)
• Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV)

Geschwisterkinder bis zum 6. Lebensjahr dürfen auch an der Einschulungsfeier teilnehmen und sind von der Testpflicht ausgenommen.

Wir freuen uns auf eine schöne Feier.

Aktuelle Krankheiten:

Alle gesund :)

Die aktuellen Erregersteckbriefe finden sie hier!

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