Einschulung

Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die in  dem Zeitraum  01. Juli  bis  30.  September  eines  Jahres  das  sechste  Lebensjahr  vollenden,  können  die  Erziehungsberechtigten den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.

Informationsblatt zur Flexibilisierung des EinschulungsterminsIMG_0001

Soll ein jüngeres Kind vorzeitig eingeschult werden, kann dies auf Antrag der Erziehungsberechtigten geschehen, wenn das Kind die körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Die Schulleitung trifft die Entscheidung darüber.

Unter folgendem Link finden Sie einige Informationen zur Vorbereitung auf die Schule. 

Tipps zur Vorbereitung auf die Schule

Weitere Informationen über die Einschulung und den ersten Elternabend werden schriftlich mitgeteilt.IMG