Einschulung

Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. IMG_0001

Soll ein jüngeres Kind vorzeitig eingeschult werden, kann dies auf Antrag der Erziehungsberechtigten geschehen, wenn das Kind die körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Der Schulleiter trifft die Entscheidung darüber.

Es finden jedes Jahr Einschulungsuntersuchungen in unserer Schule statt. Die schriftlichen Einladungen folgen. 

Vor Schulbeginn im August, erhalten alle zukünftigen Erstklässler eine „Schnupperstunde“, um schon einmal erste Einblicke in den Schulalltag gewinnen zu können.
Weitere Informationen über die Einschulung, sowie wann der erste Elternabend stattfindet, werden schriftlich mitgeteilt.IMG