Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die in dem Zeitraum 01. Juli bis 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.
Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins
Soll ein jüngeres Kind vorzeitig eingeschult werden, kann dies auf Antrag der Erziehungsberechtigten geschehen, wenn das Kind die körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Die Schulleitung trifft die Entscheidung darüber.
Unter folgendem Link finden Sie einige Informationen zur Vorbereitung auf die Schule.
Tipps zur Vorbereitung auf die Schule
Weitere Informationen über die Einschulung und den ersten Elternabend werden schriftlich mitgeteilt.