E

Einschulung
Die Einschulung erfolgt normalerweise jeweils am ersten Samstag
nach den Sommerferien.
Wir beginnen mit einer kurzen Andacht und Segnung der Schulneulinge in der Kirche. Anschließend findet die Einschulungsfeier in der Aula statt, an der alle Schulneulinge sowie der vierte Jahrgang, der die Einschulungsfeier gestaltet, teilnehmen. Während die Kinder ihre „erste Unterrichtsstunde“ bei ihrer Lehrkraft erhalten, können die Eltern und Verwandten sich mit Kaffee und Kuchen vom Förderverein verwöhnen lassen.

Elternabend
Bereits vor den Sommerferien ist ein erster Elternabend für die Eltern der Schulneulinge statt. In den ersten Wochen nach den Sommerferien findet ein Elternabend für alle Jahrgänge geplant.
Im Schulkindergarten und in den ersten und dritten Jahrgängen werden die Klassenelternschaftswahlen durchgeführt und Hinweise zum Unterricht sowie zur Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung gegeben.

Elternlotsendienst
Seit längerer Zeit gibt es den Elternlotsendienst an der Grundschule
Esterwegen. Die Elternlotsen sorgen dafür, dass die Kinder morgens
und mittags sicher die Straße überqueren können. Dieser wichtige
Dienst sollte möglichst von allen betroffenen Eltern unterstützt werden.

Elternsprechtag
Elternsprechtage finden an unserer Schule zweimal jährlich statt. Die
Eltern erhalten eine gesonderte Einladung. Alle Lehrkräfte stehen
den Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch über ihr Kind zur
Verfügung. Bei erhöhtem Gesprächsbedarf können gesonderte Gesprächstermine über das Sekretariat oder direkt mit der Lehrkraft
vereinbart werden.

Elternvertreter
Die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der Schüler erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit. Schule und Eltern unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung. So haben die Eltern Gelegenheit, in den Gremien Klassenelternversammlung, Elternrat und Schulkonferenz mitzuwirken.
Andererseits wirken Eltern durch vielfältige Aktivitäten innerhalb des
Schullebens mit. Die Eltern der Klasse bilden die Klassenelternversammlung. Sie wirdzweimal im Schuljahr einberufen und dient der Information und dem Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Den Elternrat der Schule bilden die Elternsprecher. Er vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden.
Aufgaben:
•    die Interessen der Eltern der Schüler und Schülerinnen zu
vertretenden Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
•    Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
•    Unterstützung und Begleitung von Unterrichtsgängen, Wandertagen, Klassenfahrten, Theaterbesuchen u.ä.
•    AG-Leitung;
•    Mitarbeit bei Sportveranstaltungen, bei Feiern und Festen sowie Projekten;
•    Mitorganisation von Bastelnachmittagen.
Ziel ist es, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und die
Schüler und Schülerinnen als Team verstehen, um bestmögliche Ergebnisse zu erreichen.

Englischunterricht
Fremdsprachenunterricht ist ein Teil des Pflichtunterrichts für alle
Schulen und Schulformen. An unserer Schule unterrichten wir ab dem 3. Schuljahr zwei Stunden pro Woche Englisch.
Der Fremdsprachenunterricht wird im dritten Schuljahr nicht benotet.
Im vierten Schuljahr werden die Leistungen zensiert und bei der
Schullaufbahnberatung berücksichtigt.

Entschuldigung bei Erkrankungen/Verletzung
Wird ein Kind aus gesundheitlichen Gründen an einem oder mehreren Tagen dem Unterricht fernbleiben, so ist der Klassenlehrer/ die
Klassenlehrerin darüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Eine
schriftliche Entschuldigung sollte mindestens DIN A5-Größe haben
und nach folgendem Muster erstellt sein:

____________, den _______

Sehr geehrte(r) Frau/Herr______________!

Mein Sohn/Meine Tochter ______________ konnte am 02.09.2021
(oder vom 28.09. – 02.10.2021) wegen ______________nicht am
Unterricht teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
___________________

Fehlt ein Kind länger als drei Schultage, ist eine Bescheinigung desbehandelnden Arztes oder Heilpraktikers vorzulegen.
Nach versäumtem Unterricht (z.B. aus gesundheitlichen Gründen,
Beurlaubungen) müssen die Schüler und Schülerinnen den versäumten Unterrichtsstoff und ggf. die Hausaufgaben eigenständig
nachholen. Das benötigte Material wird den Kindern per IServ oder
über eine Krankheitsmappe zur Verfügung gestellt.

Erreichbarkeit der Eltern
Sollte ein Schüler oder eine Schülerin während der Unterrichtszeit
erkranken oder sich verletzen, wird die Schule versuchen, die Eltern
(in sehr dringenden Fällen ggf. auch den Notdienst) zu verständigen,
um gemeinsam weitere Maßnahmen abzusprechen. Deshalb muss
die telefonische Erreichbarkeit einer Ansprechperson (mehrere Telefonnummern angeben!) während der Schulzeit gewährleistet sein.
Bei Verletzungen wird im Sekretariat ggf. im Nachgang eine Unfallanzeige aufgenommen.

Zurück zum ABC der Grundschule.