Mittagessen
Die Mensa in der OBS wird von der Johannesburg GmbH Surwold betrieben. Die zentrale Ausbildungsküche der Johannesburg GmbH wird zum großen Teil mit Produkten aus der eigenen Gärtnerei, Landwirtschaft, Fleischerei und Bäckerei beliefert.
Von Montag bis Donnerstag wird dort ein ansprechendes Mittagsmenü für die Mensa in Esterwegen zubereitet.
Es werden täglich ab 12.30 Uhr wechselnd zwei ausgewogene, vollwertige Hauptgerichte zu folgenden Preisen angeboten:
| Menü:4,20 € | Alternativ-Menü:4,00 €
(vegetarisch) |
Dessert:0,90 € |
Den aktuellen Menüplan können Sie über folgenden Link ansehen: https://oberschule-esterwegen.de/index.php/ganztag/mensa
Pommes und Snacks stehen für Kinder der Grundschule nicht zur Verfügung.
Bestell- und Bezahlsystem
Nachdem Sie entschieden haben, dass Ihr Kind an der Schulvepflegung teilnehmen soll, bitten wir um Mitteilung im Sekretariat.
Ihr Kind erhält daraufhin eine Geldwertkarte (Mensakarte). Diese wird für 20,00€ ausgehändigt. In dem Betrag sind 5,00€ Kartenpfand enthalten und 15,00€ werden als Startguthaben auf der Karte gutgeschrieben.
Die Bankverbindung zur Überweisung weiterer Geldbeträge für die Schulverpflegung lautet:
Kontoinhaber: Johannesburg GmbH
Institut: Sparkasse Emsland
IBAN: DE47 2665 0001 1080 0139 39
Verwendungszweck: Individuelle Nummer der Geldwertkarte
Die Bestellung der Mittagsverpflegung für die nächste Woche muss bis Freitag 12.00 Uhr über das Internet oder über einen Bestellterminal in der Aula der Oberschule erfolgen.
Nutzen Sie zur Webbestellung bitte folgenden Link: https://esterwegen.ddns.opc-asp.de. Für die Anmeldung benötigen Sie die Kartennummer und ein Passwort (PIN). Beide Angaben finden Sie auf der Mensakarte.
Essensausgabe
Die Mensa ist montags bis donnerstags von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Bei der Abholung des Mittagessens benötigt Ihr Kind die Mensakarte. Nachdem es die Karte auf das Menüausgabeterminal gelegt hat, erkennt das Mensapersonal das bestellte Essen und kann es ausgeben.
Kartenverlust
Bei Verlust der Mensakarte bitten wir um sofortige Meldung bei Frau Schrand (Tel.: 05955/989 403; E-Mail: h.schrand@obs-esterwegen.de), damit das Konto Ihres Kindes gesperrt werden kann.
Krankheitsfall
Ist Ihr Kind erkrankt und kommt nicht zur Schule, bitten wir um eine Abmeldung für die Mittagsverpflegung (bitte Kartennummer angeben) bis 9.00 Uhr vormittags im Ganztagsbüro bei Frau Schrand (Tel.: 05955/989 403; E-Mail: h.schrand@obs-esterwegen.de).
Daraufhin wird eine Gutschrift auf dem Konto des Schülers vorgenommen. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, muss das Essen auch bei Nichtabholung berechnet werden.
Wichtig!
Wenn Ihr Kind nach der 4. Klasse die Schule verlässt, bitten wir um Rückgabe der Mensakarte, ansonsten erlischt nach einem halben Jahr das Guthaben sowie das Kartenpfand.
Aufsichtsregeln in der Mittagspause
Die Schüler/innen werden in der Mittagspause von Aufsichtspersonen betreut. Die Schultaschen werden in der Grundschule abgestellt. Gemeinsam mit der Aufsichtsperson gehen alle Kinder zum Mittagessen in die Mensa. Kinder, die nicht an der Schulverpflegung teilnehmen, bringen bitte ein Lunchpaket (Brot, Obst) mit. Nach dem Mittagessen gehen die Schüler/innen in Begleitung zur Grundschule zurück und werden dort bis zum Beginn der Hausaufgabenbetreuung beaufsichtigt.
Hausaufgabenbetreuung
- Für die Schüler/innen der Grundschule gibt es an vier Tagen (montags bis donnerstags) eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Nachmittagsangebote (13.15 – 14.00 Uhr).
- Die Kontrolle der Hausaufgaben und das Üben für Tests / Lernzielkontrollen liegen jedoch in der Verantwortung der Eltern.
- Die Hausaufgabenbetreuung ist kein Förderunterricht. Die Pflicht der Eltern den schulischen Weg ihrer Kinder aktiv zu begleiten, bleibt weiterhin bestehen.
Arbeitsgemeinschaften
- In den Arbeitsgemeinschaften wird der Freizeit- und Hobbybereich angesprochen. Einige AGs werden in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Institutionen oder Gruppen angeboten.
- Die Arbeitsgemeinschaften finden in der Regel von 14.00 bis 15.30 Uhr statt.
Versicherungsschutz / Aufsichtspflicht
Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz und die Aufsichtspflicht der Schule erlöschen, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn während der Mittagspause und am Nachmittag das Schulgelände unerlaubt verlässt. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie das Schulgelände während der Mittagspause und am Nachmittag nicht bzw. nur mit einer Sondergenehmigung verlassen dürfen.
Fahrräder
Schüler/innen, die nach der Mittagspause mit dem Fahrrad zur Hausaufgabenbetreuung oder zu den Arbeitsgemeinschaften kommen, stellen ihre Fahrräder in den Fahrradstand der Schule ab. Fahräder dürfen nicht auf dem Pausenhof abgestellt werden.
Fahrschüler/innen
Für Fahrschüler/innen wird ein Bus eingesetzt. Die Abfahrt erfolgt um 15:35 Uhr vom Buswendeplatz aus. Es gibt keine zusätzlichen Fahrten zur Betreuung am Nachmittag.
Entschuldigungspflicht
Wenn Ihr Kind nicht am Ganztagsangebot teilnehmen kann, müssen Sie es genau wie für den Vormittagsunterricht bei der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat abmelden. Sollte Ihr Kind zum wiederholten Male unentschuldigt in der AG fehlen, behalten wir uns das Recht vor, Ihr Kind vom Ganztagsangebot auszuschließen.