Information zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen

Information zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrgangs,
mit Beginn des neuen Schuljahres geht Ihre Tochter / Ihr Sohn in eine der weiterführenden Schulformen Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium oder Gesamtschule über.
Dabei entscheiden Sie in eigener Verantwortung darüber, an welcher Schule Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn anmelden.
Sollte bei Ihrem Kind ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem der Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen oder Hören vorliegen, so kann Ihr Kind entweder an einer der oben genannten Schulformen für eine inklusive Beschulung oder aber an einer Förderschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt angemeldet werden.
Bei einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen können Sie Ihr Kind entweder an einer Schule der oben genannten allgemein bildenden Schulformen oder an einer Förderschule Lernen anmelden, sofern diese beim Schulträger geführt wird.
Die Anmeldung an einer Schule der von Ihnen für Ihr Kind gewünschten Schulform nehmen Sie bitte im Rahmen der vom Schulträger bekanntgegebenen Anmeldetermine vor. (Hinweis: Eine Nichtanmeldung stellt eine Schulpflichtverletzung dar und zieht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 176 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) nach sich.).
Der Anmeldung ist das Zeugnis des 1. Halbjahres des 4. Schuljahrganges beizufügen.
Bei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist das Zeugnis des 3. Schuljahrganges beizufügen.

Die Anmeldetermine entnehmen Sie bitte den Webseiten der entsprechenden Schulen. Hier die Webseiten der Scharnebecker Schulen:


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