Achtung: Ab Einstellung August 2022 entfällt die schriftliche Arbeit
Hier finden Sie Informationen zur Schriftlichen Arbeit gemäß §9 APVO. Diese umfassen Aussagen zur kompetenzorientierten Anbindung an die APVO, zur inhaltlichen und formalen Struktur, zu möglichen Themen und zur Bewertung (bitte anklicken): Schriftliche Arbeit – Konzept und Bewertungskriterien (Stand Sept. 2021)
Da es keine Zeitvorgabe gibt, in der die Arbeit geschrieben werden muss (außer dem Abgabetermin am Ende des 12. Ausbildungsmonats), können Sie direkt zu Beginn der Ausbildung mit Überlegungen zu einer geeigneten Thematik beginnen.
Eine Hilfe für die Suche nach einem geeigneten Themea und einer Begleitung durch einen FSL finden Sie hier: EXPOSÉ schriftliche Arbeit. Mit diesem ausgefüllten Papier wenden Sie sich an einen FSL, um die Formulierung eines Themas besprechen.
Die rechtlichen Grundlagen zur Schriftlichen Arbeit in der APVO finden Sie hier (bitte anklicken): APVO Rechtliche Grundlagen zur Erstellung der schriftlichen Arbeit
Hier finden Sie eine Vorlage für das Deckblatt Ihrer schriftlichen Arbeit. Wichtig ist hier auch die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung am Ende der Arbeit.