Hitzefreiregelung an der Alten Stadtschule
Wenn um 11Uhr die Temperatur in den Klassenräumen 27 Grad überschreitet, gibt es in der fünften und sechten Stunde für alle Schülerinnen und Schüler hitzefrei. Die Betreuungspflicht der Schule bleibt davon unberührt, d.h. die Kinder können bei Bedarf bis zum regulären Schulschluss in der Schule verbleiben und werden selbstverständlich beaufsichtigt.
Die Schule informiert die Eltern in diesen Fällen zwischen 11.00 und 11.30 Uhr über die Startseite der Schulhomepage.
Bei Hitzefrei sollen auch keinerlei Fördermaßnahmen stattfinden. Die Kurse der Musikschule hingegen finden auch bei Hitzefrei statt.
Die KlassenlehrerInnen stellen fest, welche Kinder nach Hause gehen dürfen und welche betreut werden müssen.
Die Betreuung übernehmen die in der Klasse regelhaft unterrichtenden LehrerInnen.
Hinweis an die Eltern: Wenn Ihr Kind am Ganztag teilnimmt, bei Hitzefrei aber nach Hause gehen darf, wird es wahrscheinlich passieren, dass Sie das Mittagessen dennoch bezahlen müssen, da eine zeitgerechte Abmeldung in diesen Fällen nicht möglich ist.
Sie können Ihr Kind bei Hitzefrei jederzeit von der Schule abholen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Pleß (Rektor)