Schulelternrat

Der Schulelternrat besteht aus je zwei Elternvertretern jeder Klasse. Er berät Angelegenheiten der gesamten Schule und bringt diese in die Gesamtkonferenz ein. Bei allen Konferenzen sind Elternvertreter anwesend, um die Interessen der Schulelternschaft wahrzunehmen (siehe auch: E – Elternvertretung). Geleitet wird der Schulelternrat von der/dem gewählten Schulelternratsvorsitzenden.

This entry was posted in Schul-ABC and tagged . Bookmark the permalink.

Comments are closed.