2G+ Regel für Besucher und Maskenpflicht im Unterricht

Ab dem 24.11.21 gilt an den Schulen Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Ab sofort müssen wieder alle SchülerInnen im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem müssen alle Leute, die die Schule besuchen, einen Nachweis über eine Corona-Impfung oder -Genesung vorlegen und zusätzlich einen offiziell beglaubigtes negatives Ergebnis eines Corona-Schnelltest vorweisen (2G+).

Welche neue Regelungen es noch gibt, erfahren Sie in diesem Brief von unserem Kultusminister:

Damit Sie wissen, bei welchen Symptomen Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken sollten, schauen Sie sich bitte die folgende Übersicht an:

Krankheitssymtome: Darf mein Kind zur Schule?