https://wordpress.nibis.de/gsimspiet/files/2022/03/Schulanmeldung-blanco-neu.pdf
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden die Eltern zur Anmeldung in die für ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Der Schulträger -das ist die Stadt oder Gemeinde- oder die Grundschule teilen den Eltern den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit.
Einschulungsalter, Stichtag
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig.
Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung
Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleitung.
Voraussetzungen für die Rückstellung
Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.
Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler
– im Schuljahr 2022/2023 am 27.08.2022
– im Schuljahr 2023/2024 am 19.08.2023
– im Schuljahr 2025/ 2026 am 16.08.2025
Informationsblatt Einschulungstermin Stand Januar 2023
Informationsblatt_fr_Erziehungsberechtigte_Einschulungstermin_Stand_Januar_2023
Schulanmeldung aktuell:
https://wordpress.nibis.de/gsimspiet/files/2022/03/Schulanmeldung-blanco-neu.pdf