Sprachfeststellung

Um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, müssen Kinder über ausreichende Deutschkenntnisse, einen altersangemessenen Wortschatz sowie eine altersgerechte Grammatik verfügen. Dazu gehört das Verstehen ebenso wie die aktive Sprachverwendung. Das Kind muss über einen altersangemessenen passiven und aktiven Wortschatz verfügen. Dabei ist der passive Wortschatz stets größer als der aktive. Das Kind sollte in der Kommunikation mit anderen Menschen kindgerecht agieren und reagieren können. Es muss eine deutliche Aussprache haben und in vollständigen, grammatikalisch richtigen Sätzen sprechen.

Fit in Deutsch – Sprachförderung

Das Erlernen der deutschen Sprache ist die Grundlage für den schulischen Erfolg von Kindern. Im Schuljahr 2003/2004 wurde deshalb an allen Grundschulen die vorschulische Sprachförderung eingeführt. Ab dem Schuljahr 2018/19 werden alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, dort alltagsintegriert gefördert.

Für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, gilt Folgendes: 

Für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, gilt folgendes:

Die Sprachfeststellung
Die Grundschule stellt bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstäte besuchen, in einer Überprüfung die deutschen Sprachkenntnisse fest.

Die Sprachförderung
Die Grundschulen richten für diese Kinder im Schuljahr vor der Einschulung einen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein. Die Teilnahme ist verpflichtend (vorgelagerte Schulpflicht).

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/grundschule/vor_einschulung/vorschulische_sprachfoerderung/fit-in-deutsch-6149.html

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