Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
nächste Woche stehen die Zeugniskonferenzen für die Jahrgänge 2 bis 4 an unserer Schule an. Die Einladungen ist den berechtigten Klassenkonfenzvertretern bereits vor den Ferien zugegangen. An dieser Stelle möchte ich Sie über die Zutrittsvoraussetzungen informieren:
Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen so-
wie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt einen Impfnachweis oder
einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCR–Test (48 Stunden gültig)
oder einen PoC–Antigentest (24 Stunden gültig) voraus (2–G–Plus–Regel).
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die bereits über die Auffrischungsimpfung (3. Impfung – sogenannte Boosterimpfung) verfügen, gilt die 2–G–Regel. Die Befreiung von der Testpflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung. Für Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft bekommen haben, ist die zweite Impfung entscheidend und gilt als Auffrischung im Sinne der Boosterimpfung. Auch wer nach vollständiger Impfung einen Impfdurchbruch hatte, braucht sich nach vollständiger Genesung anschl. nicht erneut testen lassen, da nach zwei Impfungen und Infektion genügend Antikörper vorliegen. Einmalig geimpfte Genesene müssen sich weiter testen lassen.
Bitte halten Sie Ihre Dokumente bereit. Änderungen durch evtl. neue Erlasslagen werde ich hier umgehend veröffentlichen.
Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)