A bis Z


Hier finden Sie in alphabetischer Reihenfolge wichtige und nützliche Informationen über unsere Schule.

Anmeldung
Eine Anmeldung Ihrer Kinder in der GS Tostedt ist nicht notwendig. Alle Kinder, die zum Einzugsgebiet gehören, werden von der Schule angeschrieben und zu allen wichtigen Terminen, wie z.B. dem Sprachtest und der Schuluntersuchung eingeladen.

Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Für die Klassen 3 und 4 werden pro Halbjahr wechselnde Arbeitsgemeinschaften
angeboten. Themen können z.B. sein: Basteln, Schach, Zeichnen, Computer u.a.

Ausbildung von Lehramtsanwärtern (LiVD)
Regelmäßig werden an unserer Schule junge Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet. Die LiVD gehören während ihrer Zeit des Vorbereitungsdienstes fest zum Kollegium.

Ausflüge
Exkursionen, Wandertage, Ausflüge und Klassenfahrten gehören zum festen Bestandteil des Schullebens.

Computer und Computerführerschein
An beiden Schulstandorten gibt es Computerfachräume mit Internetzugang und mehreren PC-Arbeitsplätzen.

Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet unserer Schule ist die Gemeinde Tostedt ohne den Ortsteil
Todtglüsingen.

Eislaufen
Jeweils in der zweiten Klasse fahren die Kinder mit ihren Lehrkräften nach Harsefeld zum Eislaufen.

Elternmitwirkung/Elternmitarbeit
Die Mitwirkung der Eltern ist im Schulgesetz fest verankert und betrifft in erster Linie die Gremien Klassenelternschaft, Schulelternrat und Gesamtkonferenz, die
Fachkonferenzen und den Schulvorstand. Zur Klassenelternschaft gehören alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse.
Neben dem Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule geht es hier insbesondere um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der jeweiligen Klasse.
Mitglieder des Schulelternrats (SER) sind die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ihre Stellvertreter. Der Gesamtkonferenz gehören neben der Schulleitung Vertreter der Lehrer- und Elternschaft an. Die Gesamtkonferenz berät und entscheidet in grundsätzlichen pädagogischen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten.
Der Schulvorstand besteht in der Grundschule je zur Hälfte seiner Mitglieder aus der Lehrerschaft und vom Schulelternrat gewählten Eltern. Er entscheidet über die Verwendung des Budgets und alle Verwaltungsangelegenheiten.
Die Zusammensetzung der einzelnen Gremien wird jeweils für zwei Schuljahre gewählt. Die Elternvertreter der Gremien werden jeweils für zwei Jahre aus dem SER gewählt.

Elternsprechzeiten
In jedem Schuljahr sind zwei feste Elternsprechtage vorgesehen. Der erste Termin liegt meist im November, der zweite im Februar oder März. Außerhalb dieser Termine stehen alle Lehrerinnen und Lehrer nach Terminvereinbarung jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Fahrschüler und  -schülerinnen
Schülerinnen und Schüler, die mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen, werden mit dem Bus zur Schule gebracht. Die Kosten übernimmt der Träger der Schülerbeförderung (Landkreis Harburg).

Ferien
Die Ferienzeiten richten sich nach den offiziellen Ferienregelungen für Niedersachsen.

„Fit in Deutsch“ (Sprachstandsfeststellung)
Die Sprachkompetenz von Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchen, wird in der Regel mit dem Eintritt in die Kita an Hand von aus Sicht der Kita geeigneten Beobachtungsverfahren festgestellt. Mit Novellierung des KiTaG zum 01.08.2018 sind Kindertagesstätten zukünftig verpflichtet, die Sprachkompetenz eines Kindes jedoch spätestens mit Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung in den Blick zu nehmen und zu entscheiden, ob ein besonderer Sprachförderbedarf vorliegt, der einer differenzierten Förderung im letzten Kindergartenjahr bedarf.

Die Schulanmeldung für alle Kinder findet auch weiterhin in der Regel 15 Monate vor der
Einschulung in der Grundschule statt. Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen weiterhin im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandfeststellungsverfahren durch. Die Förderung der Kinder, bei denen die Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung einen besonderen Sprachförderbedarffeststellt und die keinen Kindergarten besuchen, erfolgt auch zukünftig durch Grundschullehrkräfte.

Fundsachen
Immer wieder bleiben Kleidungsstücke im Schulgebäude zurück. In der der Schule gibt es eine Fundkiste. Beim Verlust von Wertsachen wenden Sie sich an den Klassenlehrer oder an das Sekretariat.

Kindergärten
Um einen optimalen Übergang von Kindergarten zur Grundschule zu gewährleisten arbeiten die Grundschulen und die Kindergärten der Samtgemeinde in einem Arbeitskreis „GS/KiGa“ eng zusammen. Die künftigen Schulkinder hospitieren vor Schulbeginn in der Grundschule

Klassenfahrten
An der Grundschule Tostedt wird in der Regel im dritten oder vierten Schuljahr eine einwöchige Klassenfahrt durchgeführt.

Kosten
Die Eltern werden von der Klassenlehrerin zu Beginn eines jeden Schuljahres informiert, welche Kosten im Verlauf für besondere Veranstaltungen anfallen.

Krankmeldung
Bitte rufen Sie im Sekretariat der GS Postraße (Mo-Fr in der Zeit von 7.30 – 7.50 Uhr) an, wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann. Wir wissen dann, warum Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, und müssen keine Nachforschungen anstellen. Eine schriftliche Entschuldigung über die Fehlzeit (evtl. auch das Attest eines Arztes) geben Sie Ihrem Kind mit in die Schule, wenn es wieder genesen ist.

Lernpaten
An der Grundschule Tostedt beteiligen sich regelmäßig Elternteile, die sich als Lernpaten zur Verfügung stellen.

Lesekompetenz
Nicht zuletzt die großen empirischen Untersuchungen zu Schülerleistungen (PISA und IGLU) haben gezeigt, dass die Lesekompetenz eine zentrale Voraussetzung für den schulischen Erfolg ist. Deshalb haben wir uns die Förderung der Lesekompetenz zum Ziel gesetzt. Dies geschieht durch unterschiedlichste Übungsformen in den Klassen, Antolin, bundesweiter Vorlesetag, Autorenlesungen.

Notfälle
Hat sich ein Kind ernsthaft verletzt, leisten wir in der Schule Erste Hilfe. Lehrkräfte und Betreuungskräfte verfügen über eine entsprechende Ausbildung.

Parken
Bitte lassen Sie ihre Kinder nicht direkt vor der Schule ein- und aussteigen, Sie blockieren damit die Fahrbahn und/ oder die Bushaltestelle und gefährden die Sicherheit Ihres Kindes.

Pausen
In den großen Pausen bietet unser Außengelände viele Möglichkeiten zur Bewegung an frischer Luft. Die Kinder können sich Pausenspiele ausleihen.

Pausenaufsicht
Auf dem Pausenhof befinden sich Lehrkräfte, die von den Pausenlotsen unterstützt werden. Schüler der vierten Klassen arbeiten in den großen Pausen als Pausenlotsen. Sie dienen neben den beiden Lehrkräften, die Aufsicht führen, als Ansprechpartner bei Problemen oder Sorgen und bieten Hilfe oder vermitteln.

Pausenlotsen
sind Schüler der vierten Klassen der Poststraße, zur Unterstützung der Lehrkräfte in den Pausenzeiten.

Schulkleidung
Unter Schulkleidung verstehen wir Shirts und Jacken, die mit unserem Schullogo bedruckt sind und die wir in der Schule und bei Schulveranstaltungen tragen. Der Erwerb und das Tragen der Schulkleidung sind freiwillig.

Schulleben
Zum Schulleben gehören Autorenlesungen, Sportfeste, Spieleturniere, Schulfeste, Projektwochen, Vorlesewettbewerbe, Auftritte von Künstlern, Monatstreffen, gemeinsames Weihnachtsbasteln- und singen, Einschulung und Verabschiedung der Viertklässler u.v.m.

Sport und Schwimmen
Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Kinder obligatorisch. Eine Freistellung ist nur mit ärztlichem Attest möglich.

Telefonkette
Jede Lehrkraft erstellt eine Telefonkette für ihre Klasse. Die Eltern werden dringend gebeten, die Angaben zuverlässig weiterzuleiten.

Unfälle
Bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg ist Ihr Kind durch die
Gemeindeunfallversicherung versichert. Bei Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung müssen Sie die Lehrer oder die Sekretärin informieren, damit der Unfallbogen an die Versicherung geschickt werden kann.

Unterrichtsausfall
Es kommt auch bei uns vor, dass Lehrer/innen erkranken. Dann findet eine verlässliche Betreuung / Vertretungsunterricht von 7.30 bis 12.30 Uhr statt.

VERA
Das Projekt VERA (Vergleichsarbeiten in der Grundschule) ist eine flächendeckende Lernstandserhebung für die 3. Klassenstufen, die in den teilnehmenden Bundesländern in den Fächern Mathematik und Deutsch im zweiten Schulhalbjahr durchgeführt wird.

Verkehrserziehung
In Zeiten von immer größer werdenden Gefährdungen im Straßenverkehr geht es darum, ein möglichst (selbst-) sicheres Verhalten als Fußgänger oder Radfahrer einzuüben. Die Verkehrserziehung ist auch durchgängiger Bestandteil des Sachunterrichts in allen vier Jahrgangsstufen. Im 3. oder 4. Schuljahr wird die Radfahrausbildung durchgeführt, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließt.

Verlässlichkeit
Wie alle Grundschulen in Niedersachsen, so bietet auch unsere Schule eine „verlässliche“ Unterrichtszeit in der Zeit von 7.30 bis 12.30 Uhr an.
Hiervon ausgenommen sind jeweils die Tage, an denen die Zeugnisse ausgegeben werden!

Wertsachen
Wertvoller Schmuck, Uhren etc. sollten zu Hause gelassen werden, um Diebstählen und Beschädigungen vorzubeugen. An unserer Schule sind Handys nicht erlaubt.

Wettbewerbe und Wettkämpfe
Die Schülerinnen und Schüler können im Laufe ihrer Schulzeit an verschiedenen Wettbewerben teilnehmen: Mathematikwettbewerb Känguru; Matheolympiade, Plattdeutscher Lesewettbewerb (organisiert von den Sparkassen)

Zahngesundheit
Eine gesunde Ernährung und die richtige Zahnpflege sind wichtige Bausteine zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen als einer der wesentlichen Aufgaben der Grundschule im Rahmen einer umfassenden Gesundheitserziehung. Einmal im Schuljahr findet eine zahnärztliche Untersuchung der Kinder mit anschließender Benachrichtigung der Eltern statt (nur bei Beanstandungen). Auch der jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes besucht uns regelmäßig und klärt die Kinder über das richtige Putzen der Zähne auf.

Zeugnisse
Das erste Zeugnis bekommen die Kinder am Ende des ersten Schuljahres, wie auch in Klasse 2 in Berichtform. Ab Klasse 3 gibt es dann Zeugnisse mit Noten für die einzelnen Fächer und zusätzlich eine verbale Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde. Am letzten Schultag vor den Sommerferien und am Tage der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde.  Die Schülerbeförderung ist gewährleistet.