Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
gestern haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin über neue Regelungen für die Schulen gesprochen. Viele haben gespannt auf das Ergebnis gewartet. In Niedersachsen sind wir gut vorbereitet. Wir haben schon viele Dinge geregelt, die in anderen Bundesländern jetzt erst geregelt werden müssen. Nur in Niedersachsen gibt es schon klare Vorgaben zum Wechselmodell (Szenario A und B) und nur in Niedersachsen gibt es so weitgehende Regelungen zum Schutz der Risikogruppen.
Die Lage in den Schulen war letzte Woche stabil. Es sind nicht mehr so viele Schulen von Quarantäne, Szenario B oder Schließung betroffen. In Kitas und Grundschulen gibt es weniger Fälle als an weiterführenden Schulen. Wir arbeiten trotzdem an neuen Maßnahmen für Landkreise mit besonders hohen Infektionszahlen („Hotspots“). Damit sind wir gut auf die weitere Entwicklung vorbereitet.
Ab dem 01.12.2020 gilt für Schulen in „Hotspots“ (= Landkreise mit einem Inzidenzwert von über 200):
- Im Unterricht wird eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) getragen.
- Dies gilt in allen Schulformen, auch in der Grundschule.
- Dies gilt auch im Szenario B, hier kann die Maske aber am Sitzplatz abgenommen werden.
- Es gibt Ausnahmen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf. Bitte fragen Sie in der Schule Ihres Kindes nach, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind eine Maske tragen muss.
- Weiterführende Schulen wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B
- Dies gilt für mindestens 14 Tage.
- Wenn der Wert mindestens drei Tage wieder unter 200 liegt, wird zurück ins Szenario A gewechselt.
Im letzten Brief habe ich Ihnen geschrieben, dass wir weiter darüber nachdenken, wie wir zu Weihnachten mehr Schutz vor Ansteckung erreichen können. Ich fand die Idee gut, früher in die Weihnachtsferien zu gehen. Leider haben Experten gesagt, dass zwei Tage allein nicht ausreichen, um den Schutz deutlich zu erhöhen. Es wäre nur ein kleiner Beitrag. Deshalb haben wir uns in Niedersachsen eine zusätzliche Regelung überlegt:
- Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.
- Es gibt eine Notbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6, die Betreuung brauchen. Sie findet in der Schule statt und dauert von 8.00 bis 13.00 Uhr. An manchen Schulen gibt es andere Zeiten, bitte fragen Sie nach!
- Schülerinnen und Schüler, die mit Familienmitgliedern, die zur Risikogruppe gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Unterricht befreit werden. Dieser Antrag kann über die Klassenleitung gestellt werden. Hier finden Sie das Antragsformular!
Ich hoffe, wir haben einen ruhigen Dezember und die Infektionszahlen sinken. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie! Bleiben Sie gesund!