Beurlaubung

Kinder können aus familiären oder anderen Gründen vom Unterricht beurlaubt werden. Der Antrag dafür muss schriftlich möglichst eine Woche vorher beim Klassenlehrer eingereicht werden. Beurlaubungen direkt vor bzw. nach den Ferien werden nur beim Vorliegen außergewöhnlicher Gründe von der Schulleitung genehmigt.

Antrag auf Beurlaubung