Lockdown light: neue Maßnahmen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Sie alle konnten den Medienberichten entnehmen, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin für ganz Deutschland umfangreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens bereits ab der kommenden Woche beschlossen haben. Der Bildungsbereich soll bei den Einschränkungen weiterhin außen vor bleiben und soweit wie möglich und verantwortbar weiterlaufen. Die erforderlichen Lehren aus dem ersten Lockdown werden damit gezogen.

Dies hat zur Folge, dass Kinder einerseits weiter in der Schule sind, andererseits sich derselbe Personenkreis am Nachmittag aber nicht mehr zu Freizeitaktivitäten und Vereinssport treffen darf. Dieser scheinbare Widerspruch lässt sich deutlich damit erklären, dass die Einschränkungen vor allem zwei Ziele verfolgen: Erstens soll das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch durch Überlastung geschützt werden. Zweitens sollen Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden. Bildung ist immer ein sozialer Prozess und nur durch gemeinsames Lernen kann der Bildungsauftrag in Schule effektiv und nachhaltig erfüllt und kann Chancengleichheit gewahrt werden. Alle Einschränkungen in anderen Bereichen haben somit das Ziel, dass weiterhin miteinander und voneinander in Schule gelernt werden kann, zumal die Schulen kein Pandemietreiber sind.

Um Ihren Kindern auch bei steigenden Infektionszahlen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten, ist es aber dennoch notwendig, über die in der letzten Woche kommunizierten Maßnahmen hinaus regelnd tätig zu werden und damit die sich weiterentwickelte Lage und Ihre Rückmeldungen zu berücksichtigen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist zukünftig im Sek I-und Sek II-Bereich immer dann verpflichtend, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Dies gilt dann für die Dauer dieser Maßnahme – in der Regel 14 Tage – für die gesamte Schule. Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule.

Weiterhin regelt die neue Verordnung, ab wann Schulen in das Szenario B (Unterricht im Wechselmodell) wechseln. Auch hier haben wir eine klare Regelung gefunden, die Transparenz und Handlungssicherheit gewährleistet. Ab einer Inzidenz von 100 wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (i. d. R. 14 Tage) in das Szenario B. Im Szenario B kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich.

Ich möchte hier noch einmal deutlich betonen, dass das von einigen „herbeigewünschte“ Szenario B große Einschränkungen für Bildung und Betreuung mit sich bringt. Auch ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nun einmal nicht die direkte Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowie mit Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schule. Gerade für jüngere Kinder sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen ist der unmittelbare Kontakt oft unerlässlich für den Lernerfolg – von der für viele Familien notwendigen verlässlichen Betreuung einmal ganz abgesehen. Es gilt also auch weiterhin, den Präsenzunterricht im Szenario A durch Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen so lange zu sichern, wie es verantwortbar erscheint.

Zusätzlich zu den in der Landesverordnung geregelten Maßnahmen haben die örtlichen Gesundheitsämter die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz zu treffen und damit auf die besondere Situation vor Ort einzugehen. Diese lokalen und regionalen Maßnahmen können zum Beispiel den Sportunterricht, schulische Veranstaltungen, Schulfahrten oder außerschulische Angebote wie den Ganztagsbetrieb betreffen. Auch die Ausweitung der Maskenpflicht bei einer Inzidenz von unter 50 oder der vorzeitige Wechsel ins Szenario B im Einzelfall liegen im Ermessen des örtlichen Gesundheitsamtes. Die zuständigen Behörden sind dabei gehalten, vorrangig Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die ein Aufrechterhalten des jeweiligen Schulbetriebs ermöglichen.

Auf uns alle kommen schwierige Wochen zu, das wird wohl niemand bestreiten wollen. Wir werden diese herausfordernde Situation aber nur mit gemeinsamer Anstrengung bewältigen, dabei ist jeder und jede Einzelne gefragt. Wir behalten die Entwicklung genau im Auge und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien – und bleiben Sie gesund!

Hier können Sie die Regelungen in einem übersichtlichen Schaubild nachlesen.

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