Wir wünschen Allen wünderschöne Herbstferien, viel Erholung und schöne und spannende Erlebnisse.
Wenn Sie während der Herbstferien eine Reise in ein Risikogebiet machen, sind Sie seit Anfang August bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland verpflichtet, einen Corona-Test machen zu lassen. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Entwicklungen sowohl bezüglich der Neuausweisung von Risikogebieten als auch der Veränderungen im Umgang mit Quarantänepflichten.
Alle Schülerinnen und Schüler haben am Montag, 26.10.2020, ihren ersten Schultag nach den Herbstferien.
Bleiben sie gesund.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Herbstferien
Das klassische Papierformular hat ausgedient: HVV-Cards für Schüler und Ersatzfahrkarten können ab sofort über das Serviceportal online beantragt und bezahlt werden
Der Landkreis Harburg baut sein Online-Dienstleistungsangebot über das Kreis-Serviceportal aus: Ab sofort können HVV-Cards für Schülerinnen und Schüler und bei Verlust auch Ersatzfahrkarten einfach und komfortabel über portal.landkreis-harburg.de beantragt werden.
Ausgegeben werden die Fahrkarten weiter wie gewohnt über die Schule der antragsberechtigten Schülerin beziehungsweise des antragsberechtigten Schülers. Bezahlt werden kann direkt online über die gängigen Online-Bezahlmethoden wie PayPal, Paydirekt, Kreditkarte und GiroPay. Registrierte Portalbenutzer (Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort) können den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit über das Serviceportal einsehen. Die Anträge können jedoch auch von Gastnutzern ohne Registrierung gestellt werden. Ein weiterer Vorteil des neuen Onlineservices: Über eine Schnittstelle zwischen dem Serviceportal und dem Fachverfahren können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Schule/ÖPNV/Sport der Kreisverwaltung die gestellten Anträge schneller und einfacher bearbeiten. Voraussetzung für die Antragsstellung ist der Anspruch auf eine HVV-Card beim Landkreis Harburg, die Voraussetzungen dafür können hier nachgelesen werden: https://portal.landkreis-harburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3437/show. Aktuell sind dies im Landkreis Harburg rund 11.100 Schülerinnen und Schüler. Die HVV-Schüler-Cards können übrigens per NFC-fähigen Smartphones mit installierter HVV-Info-App ausgelesen, komplett digital mitgeführt und im Bus vorgezeigt werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf: https://www.hvv.de/de/infoapp
Hintergrund: Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe im April 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Hintergrund dieses Engagements von Kreisverwaltung und Kommunen ist das Onlinezugangsgesetz, das Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Dienstleistungen über einen bundesweiten Portalverbund anzubieten. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der IT-Kooperation Harburg (ITK) in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH auf Basis des Systems „OpenR@thaus“.
Das Serviceportal bietet in seiner zweiten Stufe 39 Online-Services des Landkreises Harburg, der Stadt Winsen(Luhe), der Samtgemeinde Salzhausen und der Samtgemeinde Jesteburg: Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskunft, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Abmeldung und vieles mehr.
Der Einstieg in das Serviceportal erfolgt über portal.landkreis-harburg.de. Unabhängig davon, ob der Landkreis oder die Kommune für den gewählten Service zuständig ist, ist dafür nur eine Registrierung nötig. Sprich: Es ist nur ein Nutzerkonto erforderlich für das Landkreisportal, die Portale der derzeitigen kommunalen Partner und künftig auch für weitere Städte und Gemeinden im Landkreis Harburg. Die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist über das Serviceportal per integriertem Online-Payment möglich. Je nach Dienstleitung sind unterschiedliche Registrierungsniveaus erforderlich: Einige Dienstleistungen können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Nutzerkonto über einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder der teilnehmenden Städte und Gemeinden authentifiziert werden.
Beantragung einer vom Landkreis finanzierten HVV-Card / Ersatzfahrkarte hier!
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Schülerfahrkarten bequem online beantragen
zu Beginn des neuen Schuljahres erhalten Sie die Gelegenheit, über die individuellen Erfahrungen Ihres Kindes aus dem zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres zu sprechen.
Schwerpunkte dieses Gespräches sind vor allem folgende Aspekte:
an die Lehrkraft gerichtetes Feedback der Schülerin bzw. des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten über die Erfahrungen mit dem Lernen/Arbeiten zu Hause
Rückmeldung über den Lernprozess und Lernerfolg der Schülerin bzw. des Schülers an die Erziehungsberechtigten
ggf. individuelle Absprachen zwischen Elternhaus und Schule oder Schülerin bzw. Schüler und Lehrkraft für die verschiedenen Szenarien
ggf. weiterführende Information über wesentliche Regeln der Schule in den Pandemie-Zeiten
für Jahrgang 4: Beratung anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5
Diese Elternsprechtage für die Klassen 2 bis 4 finden in der letzten Schulwoche vor den Herbstferien statt
vom 05. bis 08. Oktober 2020.
Die Klassenlehrerin ist im Klassenraum Ihres Kindes zu sprechen und lädt Sie und Ihr Kind herzlich ein, die Gelegenheit zu einem Gespräch zu nutzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gesprächszeit auf 20 Minuten festgelegt ist. Bitte tragen Sie auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für
Die Schulleitung weist darauf hin, dass lediglich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Angestellte das Schulgebäude betreten dürfen. Schulfremde Personen erhalten keinen Zutritt. Das gilt auch für Eltern. Ausgenommen sind angemeldete Handwerker und Techniker sowie Post- und Paketzusteller. Wir bitten um Verständnis.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Zutritt zum Schulgebäude
Das Team der Grundschule Tostedt freut sich, dass seit dem 27.08. ein eingeschränkter Regelbetrieb und damit die Rückkehr unserer Schülerinnen und Schüler in den Unterricht wieder erfolgt ist. Um die dafür gemachten Vorschriften kontinuierlich erfüllen zu können, sind wir aber dringend auf Ihre Mithilfe und auch auf Ihr Verständnis angewiesen.
Bitte beachten Sie, dass mit Beginn des Schuljahres auf dem gesamten Gelände der Grundschule Tostedt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben ist. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb mindestens zwei Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen mit in die Schule. Bei folgenden Gelegenheiten brauchen die Kinder keine Maske:
– im Unterricht (auch Betreuung und Mittagessen);
– während der zeitversetzten Pausen auf dem Schulhof;
– während der Ganztagsangebote
Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass Eltern das Schulgebäude nur im Ausnahmefall und nach erfolgter Anmeldung im Sekretariat betreten dürfen.
Ihr Kind ist krank?
Kinder, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Erwachsenen.
Bei einem banalen Infekt ohne starkes Krankheitsgefühl (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen).
Bei Infekten mit ausgeprägten Krankheitszeichen (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48h Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
Bei schwererer Symptomatik, z.B. akutem Infekt der Atemwege sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin/ der Arzt entscheidet dann, ob eine Testung auf SARS-COV-2 durchgeführt werden soll.
In den folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden:
Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden,
Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid- 19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen,
Personen, die aus einem Coronavirus- Risikogebiet zurückkehren. In diesem Fall melden Sie sich bitte beim Gesundheitsamt und begeben sich ggf. in Quarantäne.
Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, halten wir uns weiterhin an die allgemein empfohlenen Regeln:
Wir halten möglichst 1,5m Abstand zu anderen Personen aus einem anderen Schuljahrgang.
Wir denken an die Husten- und Niesetikette.
Möglichst nicht ins Gesicht fassen.
Gründliches Händewaschen beim Betreten des Schulgebäudes (nachdem die Jacken und Schuhe ausgezogen sind), vor dem Essen, nach Husten und Niesen, nach der Toilette und dem Sportunterricht.
Persönliche Arbeitsmittel, z.B. Stifte dürfen nicht getauscht werden!
Außerhalb des Klassenraumes und beim Ankommen und Verlassen des Schulgebäudes tragen die Kinder eine Mund-Nasenbedeckung.
Besonders wichtig ist das gute Lüften der Unterrichtsräume. Bitte denken Sie daran, Ihren Kindern warme Kleidung mitzugeben, falls es draußen kühler wird.
Leider ist es weiterhin untersagt, Lebensmittel z.B. Geburtstagskuchen, auszugeben. Vom Handel einzeln verpackte Leckereien sind jedoch zulässig.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für eingeschränkter Regelbetrieb – Hygienemaßnahmen
Am Donnerstag,
27.08.2020 dem ersten
Schultag im
neuen Schuljahr und am Freitag, 28.08.2020 beginnt der Unterricht für die 2. Klassen um 8.35 Uhr und für die 3. und 4. Klassen um 7.45 Uhr.Für alle Klassen endet der Unterricht
jeweils um 12.30 Uhr. Es findet KEIN Offener Ganztag statt. An diesen beiden
Tagen haben Ihre Kinder Klassenlehrerunterricht.
Sollten Sie Ihr Kind für die Frühbetreuung angemeldet haben,
schicken Sie es bitte pünktlich um 7.30 Uhr zur Schule. Die Frühbetreuung
findet ab dem ersten Schultag statt.
Das Formular „Anmeldung
zur Frühbetreuung“ erhalten Sie bei Frau Kiencke im Sekretariat oder als
Download auf unserer Website.
Die
Nachmittagsbetreuung im Angebot der Offenen
Ganztagschule beginnt am 31.08.2020.
Am Montag und Dienstag, den 31.08. und 01.09.2020, haben Ihre Kinder Methodentage. Der Unterricht beginnt für die Klassen 1 und 2 nach Plan und für die Klassen 3 und 4 um 7.45 Uhr. Unterrichtsende ist für alle Klassen um 12.30 Uhr. Für die Ganztagskinder endet der Schultag um 15.30 Uhr.
Wir starten mit dem eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A).
Bitte beachten Sie, dass mit Beginn des Schuljahres an der Grundschule Tostedt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzesvorgeschrieben ist. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen mit in die Schule. Bei folgenden Gelegenheiten brauchen die Kinder keine Maske:
– im Unterricht (auch Betreuung und Mittagessen);
– während der zeitversetzten Pausen auf dem Schulhof;
– während der Ganztagsangebote.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Schulstart
Alle Kinder kommen am Donnerstag, dem 27. August in die Schule, Abstandsregeln im Klassenraum sind aufgehoben, Maskenpflicht gilt auf den Fluren und weiterhin im Schulbus.
Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität. Stand heute kommen wir mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu der klaren Einschätzung, dass das Schuljahr 2020/2021 im eingeschränkten Regelbetrieb startet. Im Endeffekt bedeutet dies, dass wir die ‚Schule wie immer‘ starten, allerdings mit ein paar Sonderregelungen bedingt durch das Coronavirus. Gleichwohl müssen die Beteiligten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Daher legen wir neben den Regelbetrieb auch weitere Handlungsoptionen vor für den Fall der Fälle“, erklärte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Damit erhalten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten rund sieben Wochen vor Schulbeginn Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit.
Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb
Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien sehr wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen. Tonne: „Dieses Szenario ist sehr nah an Schule, so wie wir sie aus der Vor-Corona-Zeit kennen und mit dessen Umsetzung ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch rechne. Dieser quasi-Regelbetrieb ermöglicht maximalen Präsenzunterricht und Pflichtunterricht unter den gegebenen Bedingungen. Dafür verzichten wir auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzen stattdessen auf möglichst feste Lerngruppen. Für den Unterricht ist die maximale Bezugsgröße des jeweilige Schuljahrganges eine feste Kohorte.“
Das Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, allerdings kann dieser unter Umständen nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden. Dafür erweitern wir das Kohortenprinzip, dies bedeutet, dort können dann an den jeweiligen Angeboten Schülerinnen und Schüler aus bis zu zwei Schuljahrgängen teilnehmen.
Das heißt demnach:
Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern wird zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben.
Lehrkräfte sind angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
Dort, wo Abstand zu Personen gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.
Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.
Keine Schulfahrten bis vorerst Ende des Jahres – demnach auch kein Schwimmunterricht
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
Mund-Nasen-Bedeckungen sollen dazu beitragen, die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen. Auch wenn die Datenlage noch spärlich ist, kann derzeit davon ausgegangen werden, dass Kinder ebenso wie Erwachsene das Virus SARS-CoV-2 verbreiten und auch an COVID-19 erkranken können.
Szenario B: Schule im Wechselmodell
Sollte sich die Infektionslage verschlechtern und sich eine landesweite Verschärfung ergeben, dann wird – ggf. auch im bereits laufenden Schuljahr – auf das Szenario B, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht, zurückgegriffen. Dies entspricht der Vorgehensweise in den vergangenen Monaten.
In diesem Fall würden maximal 16 Personen in Präsenzunterricht sein, der Mindestabstandes von 1,5 Metern würde gelten, der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht müsste umgesetzt werden. Eine Durchmischung wäre nur in wenigen Fällen möglich, die Notbetreuung an Schulen würde reaktiviert.
Szenario C: Quarantäne und Shutdown
Beim (lokalen oder landesweiten) Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C Quarantäne und Shutdown in Kraft. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schüler. Bei Schulschließungen ist eine Notbetreuung angeboten werden. „Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen dafür, dass flächendeckende Schulschließungen in Niedersachsen notwendig sein könnten. Dafür haben wir die Lage zu gut in den Griff bekommen. Allerdings haben wir die lokal heftigen Infektionsgeschehen vor Augen, die sich auch negativ auf den Schulbetrieb auswirken können. Daher lassen sich gesundheitsamtlich verfügte Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen realistischer Weise nicht ausschließen“, betont der Kultusminister.
Veröffentlicht unterAllgemein|Kommentare deaktiviert für Schule in Corona-Zeiten: So starten wir im neuen Schuljahr
Die Corona-Pandemie trifft nicht nur Menschen, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören, sondern gerade auch Kinder in besonderer Weise. Mit dem Projekt „LernRäume“ ist ein freiwilliges, außerschulisches Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler geschaffen worden, die in der Pandemiesituation einer besonderen Unterstützung bedürfen. Der Aufschlag kam zunächst von der Konföderation evangelischer Kirchen und des Diakonischen Werkes in Niedersachsen gemeinsam mit den katholischen Bistümern und der Caritas in Niedersachsen – mit Förderung und Unterstützung des Landes Niedersachsen. Inzwischen wurde das Projekt „LernRäume“ für die Sommerferien ausgebaut: Mit neuen Partnern und zusätzlichen Mitteln ausgestattet können vor Ort weitere Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht werden. Das Niedersächsische Kultusministerium stellt dafür zusätzlich 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für Eltern und Erziehungsberechtigte fallen keine Kosten an.
Mitte Mai finden die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen in Tostedt statt. Informieren Sie sich auf den Websites der einzelnen Schulen, welche Unterlagen Sie wann und wie beizubringen haben.