Corona – Sicherheitsmaßnahmen werden verschärft

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

die Niedersächsische Landesregierung hat eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen an den Schulen mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation beschlossen:

  • ab sofort müssen auch der Schulkindergarten und die Klassen 1 und 2 eine Maske im Schulgebäude tragen;
  • für die noch ausstehenden Elternsprechtage gilt die 2GPlus-Regel (geimpft oder genesen UND negativer Test – der alleinige Test reicht nicht mehr aus);
  • Testen bleibt weiter erforderlich: Alle Schülerinnen und Schüler müssen drei Corona-Selbsttests pro Woche durchführen – jeweils montags, mittwochs und freitags. Fällt ein Test positiv aus, muss die Schule umgehend informiert werden. Das betreffende Kind muss einen PCR-Test machen – auch dessen Ergebnis ist der Schule umgehend mitzuteilen! Wenn es einen positiven Test in der Klasse gibt, testen sich alle Mitschülerinnen und Mitschüler dieser Klasse an fünf Schultagen zu Hause. 

Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam gut durch den Winter kommen! Danke für Ihre Unterstützung, Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag! Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund

 

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IServ – erste Schritte

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

Sie haben über Ihr Kind die Nutzungsordnung zu IServ erhalten. Bevor Ihre Kinder die Zugangsdaten von der jeweiligen Klassenlehrerin bekommen können, benötigen wir von Ihnen die unterschriebene Einwilligung in die Nutzung von IServ. Bitte geben Sie Ihrem Kind die unterschrieben Einwilligung möglichst schnell mit, damit es seine Zugangsdaten erhalten kann.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung zum Schnelleinstieg in IServ. IServ selbst ist Verfasser dieser Anleitung und zeigt exemplarisch den Einstieg. Viele Erklärvideos finden Sie auch unter www.iserv-akademie.de.

 

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IServ – unsere Kommunikationsplattform

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

digitale Kommunikation, der Austausch von Informationen und Daten in Netzwerken und die Nutzung von Computern (PCs, Smartphones, Tablets usw.) gehören heute selbstverständlich zu unserem Alltag. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die Einführung der Kommunikationsplattform IServ an unserer Schule informieren.

Der sensible Umgang mit privaten Daten ist heutzutage aktueller denn je. Umso wichtiger ist es für die Schule, Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines eigenen Netzwerkes anzubieten – und nicht über kommerzielle Server von Dropbox, Google, Microsoft, Apple, Facebook usw.

Der Schulserver – geschützter Raum

Aus diesen Gründen haben sich alle Schulen in der Samtgemeinde Tostedt für die Einführung des Schulserversystems IServ entschieden. Auch unser Schulträger, die Samtgemeinde Tostedt, befürwortet diese Entscheidung.

IServ ist eine Kommunikationsplattform, die der gesamten Schulgemeinschaft zahlreiche Vorteile bietet: Klassen, Kurse und andere Gruppen können so schneller und datengeschützt miteinander kommunizieren und die Nutzung der Rechner wird sicherer. Die Daten werden nicht irgendwo (auf fremden Servern oder in der „Cloud“) gespeichert, sondern auf dem eigenen Server, der sich im Schulgebäude befindet und durch einen Backup-Server zusätzlich gesichert wird.

Lehrer und Schüler können die Kommunikations- und Datentransfermöglichkeiten unter IServ mit einem individuellen Benutzerzugang (Account) sowohl über die PCs in ihrem Schulnetzwerk als auch von jedem beliebigen Computer mit Internetzugang außerhalb der Schule nutzen. So ist es zum Beispiel möglich, dass Dateien, die im Unterricht verwendet werden, anschließend zu Hause weiter bearbeitet werden können. Umgekehrt können auch zu Hause vorbereitete Ausarbeitungen in der Schule abgerufen werden. Dabei wird grundsätzlich zwischen einem eigenen Dateiverzeichnis und gemeinsamen Gruppenordnern unterschieden.

Während das eigene Verzeichnis einen individuell geschützten Speicherplatz zur Verfügung stellt, der für andere Benutzer nicht einsehbar ist, lassen sich Gruppenordner mit anderen Benutzern gleichberechtigt gemeinsam nutzen. Durch eine verschlüsselte Übertragung und die Mitgliedschaft in sogenannten IServ-Gruppen wird sichergestellt, dass diese Daten nur bestimmten Benutzerkreisen (Klassen, Kurse, AGs usw.) zugänglich sind.

In ähnlicher Weise bietet IServ auch Foren, Chaträume und Terminkalender an. Öffentliche Foren bzw. Chaträume stehen allen registrierten IServ-Benutzern offen, während Gruppenforen bzw. –chaträume nur von den jeweiligen Gruppenmitgliedern genutzt werden können. Von „außen“, das heißt für nicht registrierte IServ-Benutzer, sind diese Bereiche nicht zugänglich.

E-Mail, Internet und Ansprechpartner

Die Teilhabe an unserem Netzwerk bietet Ihrem Kind die Chance, den Umgang mit Internet und E-Mail in einem geschützten, schulinternen Rahmen zu erlernen. Jedes Kind erhält von uns zu diesem Zweck eine werbefreie E-Mail-Adresse. Diese E-Mail-Adresse darf nur für schulische Zwecke verwendet werden.

Um einen Missbrauch von Medien auszuschließen, wird das Nutzerverhalten der Schülerinnen und Schüler protokolliert. Dies geschieht nicht, um von Seiten der Schule Daten der Schülerinnen und Schüler „auszuspionieren“, sondern um bei einem begründeten Verdacht des Missbrauchs durch eine Überprüfung eine zweifelsfreie Klärung zu ermöglichen. Bei einem erwiesenen Fehlverhalten kann das Nutzerkonto von Schülerinnen und Schülern gesperrt werden. Damit ist die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten nicht mehr möglich.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind – genauso wie wir es in der Schule tun – noch einmal über die Wichtigkeit der Privatsphäre im Internet. Persönliche Daten wie Adressen (auch E-Mail-Adressen), Passwörter, Telefonnummern, Fotos usw. sollten nicht bedenkenlos weitergegeben werden.

Ihre Einwilligung zur Nutzerordnung

Die Nutzerordnung (geht Ihnen über die Postmappe Ihres Kindes zu) ist die vertragliche Basis für die Medienerziehung an der Schule und die Nutzung von IServ. In der Nutzerordnung werden die Rechte und Pflichten für die Nutzer beschrieben. 

Die Teilnahme an der IServ-Nutzung ist nicht verpflichtend und wenn Ihr Kind daran noch nicht teilnehmen soll, wird durch die Schule sichergestellt, dass ihm daraus kein Nachteil entsteht. Wir empfehlen Ihnen aber dringend eine Zustimmung, denn IServ wird an allen weiterführenden Schulen eingesetzt und wird zukünftig mehr und mehr als gemeinsame Plattform genutzt werden, um den Schulalltag zu verbessern.

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Testung montags, mittwochs und freitags

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Herbstferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bevor die Herbstferien beginnen, ist es an der Zeit, ein erstes Zwischenfazit zu ziehen. Insgesamt können wir von einem gelungenen Start in das neue Schuljahr sprechen. Das enge „Sicherheitsnetz“ aus Infektionsschutzmaßnahmen hat uns vor größeren Ausbrüchen und auch vor massenhaften Quarantäneanweisungen bewahrt. Die erste Etappe auf dem Weg zurück zur Normalität haben wir damit erreicht: Wir konnten Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten.

In einer nächsten Etappe wollen wir nun die Maßnahmen, die das Lernen in der Schule nach wie vor einschränken und erschweren, schrittweise zurückfahren. Dabei gilt es auch weiterhin gut abzuwägen, was möglich und verantwortbar erscheint. Schule muss ein sicherer Ort bleiben, der Präsenzunterricht für alle bleibt unsere oberste Prämisse. Dabei hinkt der vielzitierte Vergleich mit den Regelungen im Freizeitbereich: Schule ist und bleibt eine Pflichtveranstaltung, ob ich ins Kino, Fitnessstudio oder Restaurant gehe, entscheide ich dagegen selbst.

Es bleibt deshalb dabei, dass wir nach den Herbstferien mit Blick auf Reiserückkehrende und das Freizeitverhalten in den Ferien noch einmal sehr vorsichtig sein müssen. Wie bereits angekündigt wird deshalb in der Woche nach den Ferien täglich getestet und die MNB-Pflicht im Unterricht bleibt zunächst bestehen (Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 1 und 2 dürfen ihre MNB am Sitzplatz abnehmen; geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Testpflicht befreit).

Wir wünschen allen Schülern und Schülerinnen sowie deren Familien erholsame und kunterbunte Ferien!

Das Kollegium der Grundschule Tostedt

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Die Fotografin kommt

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass in diesem Schuljahr die Fotografin wieder zu uns in die Schule kommen wird. In der Zeit vom 23. bis 25. November wird sie an der Poststraße und am 30. November 2021 an der Außenstelle tätig sein. Die Klasseneinteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

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Keine Maskenpflicht im Unterricht der Klassenstufen 1 und 2

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

Ich freue mich Ihnen heute nun endlich die ersehnte Mitteilung machen zu können, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 und 2 die Mund- Nasenbedeckung beim Einnehmen des Sitzplatzes ablegen dürfen. Im Gebäude muss weiter eine Mund- Nasenbedeckung getragen werden. 

Obwohl mit Inkrafttreten der Landesverordnung am 22.09.2021 schon die Entscheidung getroffen worden ist, dass gerade unsere Jüngsten am Sitzplatz keine Maske mehr zu tragen brauchten, war die Grundschule Tostedt durch das Gesundheitsamt gehalten, diesen Zeitpunkt zu verschieben. Gründe waren das hohe Infektionsgeschehen einerseits, aber auch das diffuse Infektionsgeschehen mit einer äußerst schwierigen Nachverfolgung andererseits. Tatsächlich haben sich in der Grundschule Tostedt sowohl Quarantäne- als auch Infektionsfälle durch alle Klassen gezogen. Ich bitte daher auch an dieser Stelle für Ihr Verständnis.  Ihre Kinder meistern die Situation mit Bravour und Sie können stolz sein, wie Ihre Kinder sich mit veränderten Vorgaben schnellstmöglich auseinandersetzen. Nur so haben wir an unsere Schule größere Ausbrüche verhindern können.

Testen bleibt weiter erforderlich:

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Personal an Schulen müssen drei Corona-Selbsttests pro Woche durchführen – jeweils montags, mittwochs und freitags. Ausgenommen davon sind Geimpfte und Genesene. In der Woche nach den Herbstferien (1. bis 5. November) stehen, genau wie nach den Sommerferien, wieder tägliche Tests an. Fällt ein Test positiv aus, muss die Schule umgehend informiert werden. Das betreffende Kind muss einen PCR-Test machen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

 

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Neue Corona-Selbsttests

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass aufgrund logistischer Erfordernisse künftig und bis auf Weiteres nicht mehr die bislang verwendeten Nasenabstrichtests, sondern sog. Spucktests zum Einsatz kommen werden. 

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass keine Auswahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Testformen besteht. 

Damit Sie sich vorab mit dem Testprozedere vertraut machen können, finden Sie hier ein Video zur Gebrauchsanweisung.

 

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Erinnerung – Testungen montags, mittwochs, freitags

Liebe Eltern,

hiermit möchte ich daran erinnern, dass ab Montag, 13.09.2021 für Selbstestungen zu Hause gilt:

montags, mittwochs und freitags kommt Ihr Kind getestet mit der Testkassette in die Schule!

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Darf mein Kind in die Schule?

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.

Dem Schaubild können Sie das richtige Vorgehen entnehmen:

Für den Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion stehen in Deutschland aktuell zwei unter­schiedliche Testverfahren zur Verfügung:

PCR-Labor-Tests nehmen einige Stunden oder Tage in Anspruch und zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus. Sie werden von medizinischem Personal durchgeführt und in Laboren ausgewer­tet.

Antigentest liefern ein Ergebnis in kurzer Zeit, sind aber weniger zuverlässig. Sie können als Schnell­test durch Fachpersonal durchgeführt werden. Selbsttests sind Antigentests, die für die Probennahme, Testung und Bewertung durch medizinische Laien in der Selbstanwendung zugelassen sind.

Fällt ein Antigen-Test positiv aus, muss dieser durch einen PCR-Labor-Test abgeklärt werden.

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