Das klassische Papierformular hat ausgedient: HVV-Cards für Schüler und Ersatzfahrkarten können ab sofort über das Serviceportal online beantragt und bezahlt werden
Der Landkreis Harburg baut sein Online-Dienstleistungsangebot über das Kreis-Serviceportal aus: Ab sofort können HVV-Cards für Schülerinnen und Schüler und bei Verlust auch Ersatzfahrkarten einfach und komfortabel über portal.landkreis-harburg.de beantragt werden.
Ausgegeben werden die Fahrkarten weiter wie gewohnt über die Schule der antragsberechtigten Schülerin beziehungsweise des antragsberechtigten Schülers. Bezahlt werden kann direkt online über die gängigen Online-Bezahlmethoden wie PayPal, Paydirekt, Kreditkarte und GiroPay. Registrierte Portalbenutzer (Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort) können den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit über das Serviceportal einsehen. Die Anträge können jedoch auch von Gastnutzern ohne Registrierung gestellt werden. Ein weiterer Vorteil des neuen Onlineservices: Über eine Schnittstelle zwischen dem Serviceportal und dem Fachverfahren können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Schule/ÖPNV/Sport der Kreisverwaltung die gestellten Anträge schneller und einfacher bearbeiten. Voraussetzung für die Antragsstellung ist der Anspruch auf eine HVV-Card beim Landkreis Harburg, die Voraussetzungen dafür können hier nachgelesen werden: https://portal.landkreis-harburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3437/show. Aktuell sind dies im Landkreis Harburg rund 11.100 Schülerinnen und Schüler. Die HVV-Schüler-Cards können übrigens per NFC-fähigen Smartphones mit installierter HVV-Info-App ausgelesen, komplett digital mitgeführt und im Bus vorgezeigt werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf: https://www.hvv.de/de/infoapp
Hintergrund: Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe im April 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Hintergrund dieses Engagements von Kreisverwaltung und Kommunen ist das Onlinezugangsgesetz, das Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Dienstleistungen über einen bundesweiten Portalverbund anzubieten. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der IT-Kooperation Harburg (ITK) in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH auf Basis des Systems „OpenR@thaus“.
Das Serviceportal bietet in seiner zweiten Stufe 39 Online-Services des Landkreises Harburg, der Stadt Winsen(Luhe), der Samtgemeinde Salzhausen und der Samtgemeinde Jesteburg: Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskunft, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Abmeldung und vieles mehr.
Der Einstieg in das Serviceportal erfolgt über portal.landkreis-harburg.de. Unabhängig davon, ob der Landkreis oder die Kommune für den gewählten Service zuständig ist, ist dafür nur eine Registrierung nötig. Sprich: Es ist nur ein Nutzerkonto erforderlich für das Landkreisportal, die Portale der derzeitigen kommunalen Partner und künftig auch für weitere Städte und Gemeinden im Landkreis Harburg. Die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist über das Serviceportal per integriertem Online-Payment möglich. Je nach Dienstleitung sind unterschiedliche Registrierungsniveaus erforderlich: Einige Dienstleistungen können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Nutzerkonto über einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder der teilnehmenden Städte und Gemeinden authentifiziert werden.
Beantragung einer vom Landkreis finanzierten HVV-Card / Ersatzfahrkarte hier!