Schulstart 2021/2022

Zum Schulstart gibt es eine inzidenz- bzw. warnstufenunabhängige Sicherheitsphase.

Bis zum 22.09.2021 gilt:

Testen:

  • an den ersten 7 Schultagen nach den Ferien: Tägliche Selbsttestungen zu Hause, dann Testungen 3x in der Woche zu Hause montags, mittwochs und freitags
  • Achtung Änderung: Sie geben statt der schriftlichen Bestätigung das Testkit morgens mit zur Schule!

MNB (Mund-Nasen-Bedeckung):

  • Sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht (Sitzplatz) ist für diesen Zeitraum eine Maske zu tragen (es muss keine medizinische sein)
  • außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine MNB
  • Maskenpausen gibt es regelmäßig, z.B. im Rahmen
    der Lüftungspause 20-5-20 oder beim Essen und Trinken

Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin:

  • Einhaltung der AHA+L Regelungen und der allgemeinen Hygieneregelungen auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans
  • schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Quarantäneanordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes im Falle eines Infektionsfalles in der Schule.

Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall:

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn

  • vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
  • die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist

Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.

Hier finden Sie das nötige Formular und hier den Brief des Ministers.

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